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Verpachtung städtischer Flächen für mögliche Windenergieanlagen

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Teil 2: Energiewende und Klimaschutzziele

Rund 46 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland stammten 2020 aus erneuerbaren Energien. Die Windkraft ist dabei eine der wichtigsten Säulen und muss neben der Photovoltaik in den kommenden Jahren stetig ausgebaut werden. In NRW gab es 2020 den größten Zubau im Vergleich aller Bundesländer von knapp 250 Megawatt. Eigentlich müssten es aber jährlich ca. 900 Megawatt zusätzlich gebaut werden, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Klimaschutzstrategie – denn wie sonst sollen Kohle- und Atomstrom ersetzt werden, Wasserstoff hergestellt und der Verkehr elektrifiziert werden?

Für Deutschland heißt das: Die Treibhausgasemissionen müssen hierzulande bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 sinken. Das schreibt das deutsche Klimaschutzgesetz vor. Dafür soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 auf 65 Prozent erhöht werden.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und der dazu passenden Energieinfrastruktur ist im Wohnumfeld etlicher Menschen deutlich sichtbar und verändert das Landschaftsbild. Umfragen zufolge stimmt die überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland der Energiewende zu. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger lässt sich noch erhöhen, wenn der dezentrale Ausbau fair gestaltet wird, sodass viele Menschen davon profitieren können. Dazu gehört auch, die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur sowohl bei der Planung als auch während des Betriebs der Anlagen so gering wie möglich zu halten.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Wer eine Erneuerbare-Energien-Anlage betreibt, wird für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom vergütet, ausgezahlt über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland noch vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist.

So legt dieses Gesetz das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann. Außerdem sieht das EEG 2021 ein jährliches Monitoring zur Zielerreichung vor, damit sichergestellt ist, dass das 65%-Ziel im Jahr 2030 erreicht wird.

Das 65-Prozent-Ausbauziel kann allerdings nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure in Bund, Ländern und Kommunen erreicht werden. So muss insbesondere auch das Planungs-, das Genehmigungs- und das Natur- und Artenschutzrecht die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien widerspiegeln.

Wenn wir uns als Kommune Bad Münstereifel ebenfalls auf den Weg zur Klimaneutralität machen wollen bedeuten diese Ziele, dass wir uns allen Sektoren der Energiewende annehmen und ebenfalls ambitioniert agieren. So können die geplanten Windenergieanlagen ca. 50 GWh im Jahr erzeugen. In der Bilanz entspricht dass ca. 16.000 Privathaushalten oder ungefähr die Hälfte des gesamtstädtischen Stromverbrauchs, wenn man die Industrie berücksichtigt. Zusätzlich bedarf es natürlich auch Anstrengungen in weiteren Handlungsfeldern, wie Ausbau der Photovoltaik, Energieeffizienz, Mobilität etc. um ganzheitlich unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und zum Gelingen der Energiewende. Aber die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutenden Beitrag zur deutschen Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien.

Klar ist auch, dass jegliche Form der Energiegewinnung mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist. Im Gegensatz zur Nutzung fossiler oder atomarer Energiequellen sind die mit der Nutzung der Windkraft verbundenen Umwelteinwirkungen jedoch räumlich und zeitlich eng begrenzt und reversibel. Ewigkeitsschäden durch die Nutzung der Windkraft gibt es nicht.

Wichtig dabei ist es eine Akzeptanz aber auch das Verständnis der Notwendigkeit bei den Menschen zu erreichen. Die Notwendigkeit für einen ambitionierten Ausbau ergibt sich daraus, dass konventionelle Stromerzeugung und ein erhöhter Strombedarf durch erneuerbare Energien ersetzt werden müssen.

Es ist die Zeit des Handelns. Wir müssen jetzt eine Entscheidung treffen.

Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Münstereifel, Herr Florian Hammes, unter Tel. 02253/505-294 gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
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