Öffentliche Spielplätze
Öffentliche Kinderspielplätze gibt es an folgenden Standorten:
Bad Münstereifel - Auf der Komm
Bad Münstereifel - Im Goldenen Tal
Bad Münstereifel - Kurpark Schleidtal
Bad Münstereifel - Uhlenberg
Bad Münstereifel-Eicherscheid
Bad Münstereifel-Esch
Bad Münstereifel-Eschweiler
Bad Münstereifel-Hilterscheid
Bad Münstereifel-Holzem
Bad Münstereifel-Honerath
Bad Münstereifel-Houverath - Reuterweg
Bad Münstereifel-Hummerzheim
Bad Münstereifel-Iversheim - Euskirchener Straße (Spielwiese)
Bad Münstereifel-Iversheim - Am Bloch
Bad Münstereifel-Kirspenich - Bachstraße
Bad Münstereifel-Kirspenich - Siemensstraße
Bad Münstereifel-Kirspenich - Stotzheimer Straße
Bad Münstereifel-Mahlberg
Bad Münstereifel-Nöthen - Kleinbendchen
Bad Münstereifel-Odesheim
Bad Münstereifel-Ohlerath
Bad Münstereifel-Reckerscheid
Bad Münstereifel-Rodert
Bad Münstereifel- Rupperath (Bolzplatz)
Bad Münstereifel-Sasserath
Bad Münstereifel-Schönau
Bad Münstereifel-Soller
Bad Münstereifel-Wald
Weitere Spielplätze befinden sich an den Kindertagesstätten:
Kindergarten Effelsberg
Kindergarten Hohn
Kindergarten Mutscheid
Diese Spielpätze stehen außerhalb der Kindergartenzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Spielplatzinitiativen
Spielplatzinitiativen
In der Stadt Bad Münstereifel werden seit dem Jahre 1983 Vereinbarungen zur Unterhaltung und Pflege von städtischen Kinderspielplätzen mit Elterninitiativen und Vereinen der Dörfer abgeschlossen.
Durch diese Initiativen wird die Arbeit des städtischen Bauhofes entlastet.
Außerdem bewirkt die unmittelbare Verantwortung der Initiativen vor Ort eine verstärkte Identifikation mit "ihrem" Kinderspielplatz und somit ein größeres Augenmerk für die Vermeidung von Verunreinigungen und Vandalismusschäden.
Problematik: Verkehrssicherungspflicht
Die Stadt als Grundstückseigentümerin kann sich im Hinblick auf den Betrieb von Kinderspielplätzen als freiwillige öffentliche Aufgabe im Falle einer Drittschädigung nicht auf eine mit der Initiative vereinbarte Übertragung der Verkehrssicherungspflicht berufen.
Die Stadt Bad Münstereifel hat daher bislang von einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Initiativen abgesehen und die Initiativen von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter freigestellt.
Lediglich die Kontrollen der Verkehrssicherungspflicht werden der Initiative übertragen, wobei eine gesonderte Richtlinie als Anlage zur Übertragungsvereinbarung als Grundlage gilt. Für die Kontrollen gilt eine Aufzeichnungspflicht, die Kontrollunterlagen werden regelmäßig von städtischen Bediensteten eingesehen.
Einmal jährlich werden zudem jeder Spielplatz und alle Spielgeräte durch eine externe Sicherheitsfachkraft auf die Einhaltung der maßgebenden TÜV-Bestimmungen überprüft.
Unfallversicherungsschutz
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Beauftragten der Initiativen während ihrer Tätigkeit auf den Kinderspielplätzen gesetzlich unfallversichert. Die Initiative ist allerdings verpflichtet, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Vertragliche Vereinbarungen
Entsprechend den Verträgen unterhalten und pflegen die Vertragspartner (Eltern, Dorfgemeinschaften usw.) die einzelnen Kinderspielplätze. Sie mähen den Rasen, entfernen den Müll, führen Sichtkontrollen durch oder nehmen kleinere Reparaturen vor. Schäden, die der Bauhof beseitigen muss, werden in der Regel telefonisch mitgeteilt. Dies ist sehr hilfreich, da die Bauhofmitarbeiter die Spielplätze nicht täglich abfahren und kontrollieren können. Ein weiterer Vorteil der "Patenschaftsverträge" ist, dass dadurch sehr wenig Vandalismusschäden vorkommen. Die Eltern und übrigen Dorfbewohner achten darauf, dass die Geräte weder beschädigt, noch die Plätze verschmutzt werden, da sie sich an den Anschaffungskosten beteiligt haben und sie sich für die Plätze verantwortlich fühlen.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Bad Münstereifel:
Frau Ramers, Tel. 02253/505-125
Anschrift:
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
Marktstr. 11 - 15
53902 Bad Münstereifel
Tel.: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info[at]bad-muenstereifel.de