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Lärmaktionsplan der Stadt Bad Münstereifel

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auch die deutschen Kommunen verpflichtet eine Lärmaktionsplanung durchzuführen.

Die 5-Jahres-Intervalle, in denen die Lärmkarten und Lärmaktionspläne regelmäßig überprüft werden, werden als Runden bezeichnet (1. Runde 2007/2008, 2. Runde 2012/2013, 3. Runde 2017/2018, 4. Runde 2022/2023).

In den vergangenen drei Runden bestand in Deutschland die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes, wenn der kartierte Lärmpegel bestimmte Grenzwerte überschritt. Diese Grenzwerte wurden in den vergangenen drei Runden für die Stadt Bad Münstereifel nicht überschritten, weshalb bislang keine Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bestand.

In der 4. Runde ist nun auch die Stadt Bad Münstereifel aufgerufen gewesen einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Erarbeitung des Lärmaktionsplans fand seit Sommer 2023 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit statt. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans ging es im Wesentlichen darum, Lärmprobleme sowie die Ursachen hierfür zu identifizieren. Im Ergebnis liegt nun der Lärmaktionsplan vor, der als Grundlage dafür dient, schädliche Auswirkungen mit entsprechend formulierten Maßnahmenvorschlägen zu beseitigen oder zu minimieren. Die Maßnahmen selbst sind dem fertigen Werk zu entnehmen und hier einsehbar.

Der Lärmaktionsplan ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Die Lärmkartierung des LANUV, welche die Grundlage für die Lärmaktionsplanung in NRW bildet, erfolgte bislang in einem fünfjährigen Turnus, sodass die nächste, 5. Runde der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung voraussichtlich in 2028/2029 stattfinden würde.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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