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Überhängendes Grün zurückschneiden und ordnungsgemäß entsorgen

Mit Beginn des Frühlings beginnen die Pflanzen zu sprießen. Gerade der Wechsel zwischen warmen und regnerischen Tagen, der im Frühling oft zu erleben ist, lässt Hecken und Büsche in die Höhe schießen. Üppig wucherndes Grün kann aber, insbesondere wenn es in den Straßenverkehrsraum hineinwächst, eine Gefahr darstellen. Deshalb darf überhängendes Grün die Benutzung von Gehwegen und Straßen nicht beeinträchtigen. Aus diesem Grund weist das Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel darauf hin, dass Privatleute für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit der an ihre Grundstücke grenzenden Gehwege und Straßen verantwortlich sind. Hier muss eine freie Höhe von 2,50 Metern bei Gehwegen bzw. von 4,50 Metern bei Straßen eingehalten werden. Das gilt auchfür seitlich und hinter dem Grundstück sind ggfls. dort angrenzende Wege im Blick und freizuhalten.

Hinweise:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Beachten Sie das "Lichtraumprofil", wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über Rad- oder Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern.      
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.   
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.                   

Die Stadt ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und fordert die Grundstückseigentümer bei Bedarf auf, den Überwuchs zu entfernen. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) hingewiesen, die u.a. regelt, dass den Grundstückseigentümern die Reinigung der angrenzenden Wege obliegt sowie, bei nicht vorhandenem Gehweg, auch der Straße. Also, den Heckenschnitt bitte anschließend auch entsorgen.

Aber wohin mit Rasenschnitt, Zweigen, Ästen und sonstigen Gartenabfällen?

Oft wird davon ausgegangen „Das ist doch organisches Material. Das zersetzt sich doch. Das kann ich doch einfach in den Wald werfen.“ Und so werden Gartenabfälle häufig an Waldparkplätzen/Waldrändern abgeladen, mitunter mitsamt den Plastik-Transportsäcken.

Ist das in Ordnung?

Nein. Wer Abfälle, wie z.B. Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald fortwirft oder ablagert, handelt gemäß Landesforstgesetz ordnungswidrig! Es kann, laut Bußgeldkatalog Umwelt, ein Bußgeld von 30 bis zu 25.000 Euro in besonders schweren Fällen verhängt werden. Ein Ablagern von Abfällen jeglicher Art im Wald ist auch für die Grundstückseigentümer oder andere Leute verboten, selbst wenn der Waldbesitzende dieses ausdrücklich erlaubt hat. Hier kann sich auch der Eigentümer nicht über Verbote/Regelungen des Landesforstgesetzes hinwegsetzen.

Was passiert, wenn doch illegal Gartenabfälle im/am Wald abgelagert wurden?

Wird der Verursacher ermittelt, muss er seinen Abfall wieder aus dem Wald entfernen und ein Bußgeld wird verhängt. Ansonsten erfolgt das Einsammeln auf Kosten der Forstbehörde und die fachgerechte Entsorgung des Abfalls durch die Kommunen. Hier zahlt also der Steuerzahler!

Verbleibt der Gartenabfall in der Natur, ergeben sich vielfältige nachteilige Entwicklungen:

Dicke Schichten Gartenabfall, wie beispielsweise Grasschnitt, hemmen die natürliche Zersetzungsaktivität der Bodenorganismen, da diese schlecht mit Sauerstoff versorgt werden. Es kommt zu Fäulnis, verlangsamter Zersetzung und infolgedessen dem Anwachsen der Bodenauflage. Da der Zugang zum Mineralboden unter der Streuauflage entscheidend für das Wurzelwachstum und damit dem Gedeihen der Pflanzen ist, kommt es in der Folge zum Verlust bestimmter Arten oder zumindest zu verminderter Vitalität.

Nicht selten verbreiten sich durch die Gartenabfälle Zierpflanzen, die in unseren Wäldern die heimischen Pflanzen verdrängen. Es kommt zu Florenverfälschung und dem Verdrängen oder Absterben heimischer Arten. Mittlerweile weit verbreitete „Neophyten“ sind das Drüsige (oder Indische) Springkraut sowie die Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau). Diese wieder aus der Natur zu entfernen ist mit hohem, jahrelangem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Was ist also besser zu tun:

Wer sich optisch nicht daran stört und gerne die Nährstoffe im eigenen Garten behält, der kompostiert seinen Grünschnitt und verteilt den Kompost später auf seinem eigenen Grund. Rasenschnitt eignet sich auch unkompostiert als Mulchschicht/Frostschutz für Beete im Winter. Aufgeschichtete Strauch- und Blätterhaufen dienen häufig Tieren im Winter als Unterschlupf.

Geringere Mengen Grünschnitt können über die Biotonne entsorgt werden. Für größere Mengen bietet sich eine Entsorgung auf der Kreismülldeponie an. Die Kosten hierfür richten sich nach Umfang/Menge der Lieferung. Eine Kofferraumladung ist meist für weniger als 10 Euro abzugeben. Weiterhin wird der Grünabfall in regelmäßigen Abständen durch die Firma Schönmackers entsorgt.

Die Stadt Bad Münstereifel dankt allen Bürgerinnen und Bürgern im Sinne eines guten Miteinanders für das verantwortungsvolle Beherzigen der oben genannten Vorgaben.

 

 

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