Die Mitglieder des Rates der Stadt Bad Münstereifel haben in der Sitzung des Stadtrats am 19. März 2024 den Haushaltsplan für das Jahr 2024 und das Haushaltssicherungskonzept 2024-2033 beschlossen.
Der Haushaltsplan
Der Haushaltsplan umfasst eine Aufstellung aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Kommune für das Haushaltsjahr 2024. Zu den Einnahmen zählen zum Beispiel Parkgebühren, Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer, Schwimmbad-Eintritt, Mietzinsen, Zuweisungen vom Land NRW und mehr. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel Personalkosten, Strom für Straßenlaternen, Straßenreparaturen, Heizkosten und Baumaßnahmen. Nicht dazu zählen Kosten für Wiederaufbaumaßnahmen die infolge der Flutkatastrophe zu 100 Prozent aus bereitgestellten Mitteln von Bund und Land beglichen werden. Dies sind prognostizierte Aufwendungen in Höhe von 298 Millionen Euro. Die Mitglieder des Stadtrates haben somit entschieden wofür in 2024 Geld ausgegeben und wie Geld eingenommen werden soll. Dabei konnten die Mitglieder nicht über alles entscheiden, weil die Stadt als kreisangehörige Stadt zum Beispiel einen Anteil von ca. 10 Prozent an den Ausgaben, die der Kreis beschließt, tragen muss. Neben dem Kreis hat die Stadt noch andere Umlagen, die sie tragen muss und für die Geld benötigt wird, deren Höhe aber nicht beeinflussbar ist. Der von den Ratsmitgliedern beschlossene Haushaltsplan wurde im Anschluss an den Kreis Euskirchen zur Bewilligung weitergeleitet. Bis zur Bewilligung kann die Stadt nur in Ausnahmefällen Gelder für unaufschiebbare Ausgaben ausgeben.Den Haushaltsplan 2024 für die Stadt Bad Münstereifel kann man in Kürze hier auf der Homepage nachschlagen.
Haushalt zeigt Defizit auf
In diesem Jahr übersteigen die geplanten Ausgaben der Stadt ihre Einnahmen. Der Haushaltsplan weist ein Defizit in Höhe von 11.555.822 Euro aus. Um das Minus auszugleichen, muss die Stadt Geld aus ihrer allgemeinen Rücklagen nehmen. Diese Rücklage lag in Bad Münstereifel zum Jahresende 2023 bei rund 35,4 Millionen Euro. In dem Fall, dass für den Ausgleich mehr als 25 Prozent der Rücklagen aufgewendet werden müssen, verlangt das Gesetz von der Kommune die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK). Bei einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW im Sommer 2023 befürchteten übrigens vier von zehn der befragten Kommunen, 2024 in die Haushaltssicherung zu rutschen.
Das Haushaltssicherungskonzept
Das HSK ist ein Finanzplan, in dem aufgeführt ist, wie die Kommune in spätestens zehn Jahren die „schwarze Null“ – also den Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben – schaffen will. Sollte dies nicht gelingen, droht der Nothaushalt. In mehreren Arbeitstreffen haben die Mitglieder des Rates unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin mit den Mitarbeitenden der Kämmerei erörtert, wie die Einnahmen erhöht und die Ausgaben verringert werden können. Mit den Vorschlägen aus den Beratungen hat die Verwaltung das HSK 2024-2033 aufgestellt, welches der Rat der Stadt nun in der Sitzung vom 19. März beschlossen hat und nun ebenfalls dem Kreis Euskirchen zur Bewilligung vorgelegt wird.
Den Nothaushalt unbedingt vermeiden
Wenn das HSK nicht genehmigt wird, befindet sich die Kommune im Nothaushalt. Dann darf die Kommune nur Geld für sogenannte Pflichtaufgaben, aber nicht mehr für freiwillige Aufgaben ausgeben. Das wird von der Kommunalaufsicht überwacht. Unter freiwillige Ausgaben fallen zum Beispiel Gelder für Tourismus und Freizeiteinrichtungen oder Wirtschaftsförderung. Auch Investitionen stehen dann still. Viele (Bau-)Projekte werden mit Hilfe von Fördermitteln, über die oftmals mehr als die Hälfte der Kosten beglichen werden können, finanziert. Da die Kommune im Nothaushalt ihren Eigenanteil an solchen Projekten nicht mehr darstellen könnte, könnte sie auch keine Fördergelder mehr beantragen. Die Kommune hätte also finanziell insgesamt kaum noch eigenen Handlungsspielraum.
Gründe für den negativen Haushalt
Es gibt zahlreiche Gründe, warum der Haushalt 2024 voraussichtlich das Minus von rund 11,56 Millionen Euro verzeichnen wird. Die wesentlichen Gründe sind folgende:
- Die Kommune erhält zum Ausgleich ihres strukturellen Defizite jedes Jahr Geld vom Land NRW, die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Deren Höhe richtet sich im Wesentlichen danach, wie viele Steuern eine Kommune vom 1. Juli bis 30. Juni des Vorjahres eingenommen hat. 2022/2023 hat die Stadt Bad Münstereifel von vielen Betrieben unerwartet einmalige Nachzahlungen von Gewerbesteuern in Höhe von insgesamt mehr als drei Millionen Euro erhalten. Das ist für die Stadtkasse zunächst positiv, hat aber bei den Schlüsselzuweisungen negative Folgen. Denn aufgrund dieser unerwarteten, einmaligen Steuernachzahlungen erhält die Stadt Bad Münstereifel demzufolge 2024 drei Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen vom Land NRW als geplant.
- Die Kämmerei ist aufgrund der Gewerbesteuervoranmeldungen für 2024 von Gewerbesteuern in Höhe von 8,6 Millionen Euro ausgegangen. Einige Unternehmen haben ihre Angaben aber stark nach unten korrigiert, so dass diese Einnahmen bei voraussichtlich nur 5,09 Millionen Euro liegen werden.
- Die Stadtverwaltung hat befristete Stellen geschaffen, um den Wiederaufbau stemmen zu können. Die Personalkosten für diese Mitarbeitenden liegen bei rund einer Million Euro pro Jahr. Die vom Land einmalig durch 600.000 Euro bezuschusst wurde.
- Das Land und der Bund übertragen den Kommunen gesetzliche Aufgaben, statten sie aber nicht mit ausreichenden Finanzmitteln aus, um sie erfüllen zu können. So entstehen den Kommunen zum Beispiel bei der Unterbringung Geflüchteter hohe Aufwendung, die nicht durch Zuschüsse gedeckt werden.
- Bis ins vergangene Jahr wurden Mindererträge und Mehraufwendungen, die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs sind, nicht berücksichtigt. Dies ist ab diesem Jahr wieder anders.
- Da der Kreis Euskirchen, der Landschaftsverband, der Wasserverband und weitere Institutionen Aufgaben erledigen, die auch der Stadt Bad Münstereifel zugutekommen, sind an sie sogenannte Umlagen zu bezahlen. Diese steigen kontinuierlich.
- Aufgrund der Folgen der Flutkatastrophe fallen auch 2024 noch Einnahmen weg, wie zum Beispiel Einnahmen durch Parkgebühren.
Um die Haushaltssituation zu verbessern und ein genehmigungsfähiges HSK aufzustellen, müssen städtische Ausgaben gesenkt und Einnahmen erhöht werden. Letztlich bilden insgesamt 47 Maßnahmen das HSK. Es ist hier im Ratsinformationssystem zu finden.
Wesentliche Punkte des Haushaltssicherungskonzepts 2024-2033
Das vom Stadtrat beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2024-2033 beinhaltet 47 Maßnahmen. Die wesentlichen Punkte zur Erhöhung der Einnahmen von 2024 bis 2033 sind folgende:
- Die Tarife im eifelbad sollen sukzessive angepasst werden, bis sie ab 2027 jährlich Mehreinnahmen in Höhe von 309.800 Euro einbringen.
- Ebenfalls kontinuierlich angepasst werden sollen die Parkgebühren. Die Mehreinnahmen sollen dadurch von 75.000 Euro in 2024 bis auf 600.000 Euro in 2033 steigen.
- Durch die Anhebung der Kurtaxe ab 2025 auf zwei Euro pro Tag werden ab 2025 pro Jahr 45.000 Euro mehr eingenommen.
- Eine Erhöhung der Grundsteuer A (ab 2024), der Grundsteuer B (2026, 2031 und 2033), der Hundesteuer (ab 2024) und der Übernachtungssteuer (ab 2027) sowie der deutschlandweiten Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke (ab 2025) sollen im Mehreinnahmen von durchschnittlich 2,3 Millionen Euro jährlich erbracht werden.
- Zuwendungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Pachteinnahmen sollen aufgrund künftiger Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen 700.000 Euro im Jahr einbringen.
Die wesentlichen Punkte zur Reduzierung der Ausgaben von 2024 bis 2033 sind folgende:
- Bei den Personalkosten werden in dem Zeitraum insgesamt rund 20,8 Millionen Euro eingespart. Grund ist insbesondere das Auslaufen befristeter Stellen im Rahmen des Wiederaufbaus.
- Der Rat hat den Wegfall der Altersteilzeit beschlossen. Dies spart bis 2033 insgesamt rund 1,34 Millionen Euro ein.
- Die angekündigte Verkürzung der Asylverfahren sowie schnellere Rückführung abgelehnter Geflüchteter wurde im HSK berücksichtigt. Daraus resultiert ab 2027 eine Reduzierung der Aufwendungen für Geflüchtete (insbesondere bei der Unterbringung) von jährlich 670.000 Euro.
- An fünf von sieben Tagen soll das eifelbad in den Abendstunden eine Stunde früher schließen, was bis 2033 insgesamt 700.000 Euro einsparen wird.
- Die Kosten der städtischen Bücherei sollen ab 2026 jährlich in Höhe von 130.000 Euro entfallen, entweder durch Zusammenlegung von städtischen Einrichtungen oder durch Aufgabe der Bücherei seitens der Stadt.
Mit dem Abstimmungsergebnis aus der Ratssitzung befürwortet die Mehrheit des Stadtrates die Schließung der Bücherei in letzter Konsequenz grundsätzlich. Allerdings wurde nur das Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Über eine Schließung der Bücherei muss zu einem späteren Zeitpunkt in den politischen Gremien ausdrücklich entschieden werden, da die Einhaltung des HSK in den kommenden Jahren kontinuierlich geprüft und die Maßnahmen zur Einsparung und Einnahme von Finanzen entsprechend angepasst werden.