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Update 29.04.2021

Keine Maifeiern während der Notbremsen-Regelung im Kreis Euskirchen (Kontaktbeschränkungen)

 

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am Freitag, 23.04.2021, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Um das erhöhte Infektionsgeschehen zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen, greift bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 die bundeseinheitliche Notbremse ein.

Da der Kreis Euskirchen über dem Grenzwert von 100 liegt, weist die Ordnungsbehörde nachdrücklich auf die nachfolgenden Regelungen hin:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum, sprich die eigene Wohnung.
  • Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Die Wohnung oder das eigene Grundstück darf nicht verlassen werden. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder die Runde mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Daher sind auch die traditionellen Maifeiern in der Nacht zum 01.05.2021 untersagt.

Schützen Sie sich, Ihre Freunde und Verwandte!

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