Der Kreis Euskirchen hebt die Allgemeinverfügung zu den Corona-Schutzmaßnahmen vom 24.12.2020 mit Wirkung zum 05.01.2021 auf. Trotz dieser Entscheidung bleibt der Appell an die Bürger*innen bestehen, insbesondere zum Schutz von besonders gefährdeten Personengruppen, konsequent die gebotenen Schutzmaßnahmen einzuhalten.