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Online-Informationsveranstaltung vom 20. Mai 2021

Online-Informationsveranstaltung vom 29. April 2021

Beiträge zu Windenergieanlagen und zur Verpachtung städtischer Flächen

Ansprache der Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 8.12.2020 zum Thema Windenergie

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Vertreter der Presse,

während der letzten Tage sind viele Meinungen zum Thema „Windkraft im Wald der Gemarkung Nöthen“ vorgetragen und ausgetauscht worden. Zwar geht es heute zunächst um die Beratung und die politische Entscheidung, ob städtische Flächen an Windkraftprojektierer verpachtet werden sollen, damit diese überhaupt erst prüfen lassen können, ob eine Windkraftanlage an dem Standort errichtet werden darf. Da aus der derzeitigen Diskussion jedoch hervorgeht, dass das Thema sowohl Politik als auch Bürgerschaft sehr beschäftigt und teilweise von falschen Tatsachen ausgegangen wird, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, noch einmal insgesamt zum Thema Windenergie in Bad Münstereifel und zum Verfahren zu sprechen. Hierzu möchte ich mich einleitend zu unserer kommunalen Klimapolitik äußern (1.) und Fragen rund um die Konzentrationszonenplanung und die Genehmigungsverfahren im Allgemeinen (2.) und das Verfahren in Bad Münstereifel darstellen (3.). Dann möchte ich die eigentliche Fragestellung der heutigen Beratung, ob städtische Flächen grundsätzlich für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen, näher besprechen (4.) bevor ich mich zu der zuletzt, insbesondere auch in der Öffentlichkeit geführten Debatte äußern möchte (5.).

1. Klimapolitik in Bund, Ländern und Kommunen

Bis 2022 soll Schluss sein mit Kernenergie, bis 2050 mit den konventionellen Kraftwerken. 80 Prozent unseres Stromverbrauchs sollen dann aus Erneuerbaren Energien stammen, um Treibhausgasemissionen zu senken. Das ist wichtig, denn energiebedingte CO2-Emissionen machen mit rund 85 Prozent den größten Anteil daran aus. Um etwas gegen den Klimawandel und dessen Folgen, wie Dürre, Überschwemmung oder Waldsterben zu unternehmen, muss sich unser Energiesystem daher wandeln.

Bundes- und Landesregierung schaffen Gesetze, entwickeln Leitfäden und geben Ziele vor. Wir als Kommune stehen in der Verantwortung uns danach zu richten, zu handeln und zu gestalten. Der Kontext ist somit sehr weitreichend. Ein zentrales Handlungsfeld dabei sind die erneuerbaren Energien. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 mehr als 30 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Der Schwerpunkt für den Ausbau liegt zu zwei Dritteln auf der Windenergie und der Rest hauptsächlich auf der Photovoltaik, also der Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie.

Zur Planung von Windenergie braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens mit einer breiten und konstruktiven Diskussion und zwar mit Blick auf unsere Ziele.

In Zeiten von gesellschaftlichem Wandel und Energiewende ist es daher eindeutig, dass wir Veränderungen brauchen. Wenn es also eine Möglichkeit gibt, die Windenergie in unserer Kommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land NRW zu fördern, dann ist es Verpflichtung der Kommunalpolitik, dies zu tun. Es ist unsere Chance hin zu einer klimaneutralen Kommune zu steuern. In diesem Bewusstsein haben wir im Jahr 2017 auch das Klimaschutzkonzept fortgeschrieben, welches (auf der Seite 44) die Windkraft als Maßnahme des Klimaschutzes beinhaltet, die in den Jahren 2019 bis 2021 zur Umsetzung ansteht. Unser Klimaschutzmanager hat bereits zu Beginn des Jahres seine Arbeit aufgenommen und arbeitet den Aufgabenkatalog nun nach dem politischen Auftrag ab. Am 3. Juni dieses Jahres hat er im Forstausschuss darüber berichtet, dass die Stadt Bad Münstereifel nun, nachdem es keine Konzentrationsflächenplanung gibt, und der Handlungsbedarf die Windenergie im Wald voranzutreiben aufgrund der Schäden im Wald gestiegen ist, Modelle mit Projektentwicklern erarbeiten wird, die eine möglichst große Wertschöpfung aufweisen.

Zuvor ist der Rat in seiner Sitzung am 1.10.2019 dem Antrag der Grünen einstimmig gefolgt, zwar nicht den Klimanotstand auszurufen, aber u.a. das integrierte Klimaschutzkonzept zielstrebig umzusetzen.

2. Konzentrationszonenplanung und Genehmigungsverfahren

Unabhängig von unserer politischen Entscheidung als Kommune, ob wir die Windenergie fördern wollen oder nicht, gibt es klare gesetzliche Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.

Für die Errichtung einer Windenergieanlage ist immer ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchzuführen, in dem die Einhaltung aller rechtlicher Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Einhaltung von Abstandsflächen oder die Belange von Naturschutz, wie die Waldinanspruchnahme etc., geprüft werden. Dieses Genehmigungsverfahren wird immer durchgeführt, unabhängig davon, ob die Stadt sog. Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat, oder nicht. Die Genehmigung wird nicht von der Stadt Bad Münstereifel erteilt, sondern vom Kreis Euskirchen. Grundsätzlich dürfen Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich errichtet werden, da sie nach dem Baugesetzbuch privilegiert sind. Auch schreibt der Landesentwicklungsplan vor, dass Windenergieanlagen auch im Wald errichtet werden dürfen, wenn es im Stadtgebiet keine alternativen Flächen gibt, die sich gleichermaßen für die Errichtung von Windrädern eignen.

Die Stadt kann jedoch eine Konzentrationszonenplanung durchführen, die dazu führt, dass Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen regelmäßig nur auf den durch die Stadt ausgewiesenen Flächen genehmigt werden dürfen. Wenn die Stadt eine Konzentrationszonenplanung durchführt, kann sie jedoch nicht frei entscheiden, welche Flächen sie als Konzentrationszonen ausweisen will. Denn die Stadt muss immer ausreichende Flächen für die Windenergie zu Verfügung stellen und ihr „substantiell Raum“ geben. Sie hat zunächst zu prüfen, welche Flächen auf dem Stadtgebiet nach den gesetzlichen Voraussetzungen überhaupt für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind. Nur wenn diese Vorprüfung ergibt, dass auf dem Stadtgebiet so viele geeignete Flächen vorhanden sind, dass nicht alle Flächen benötigt werden, um der Windenergie substantiell Raum zu geben, kann sie durch eigene Kriterien, die über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus gehen, die Flächen einschränken und näher steuern. Grundlage ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, das zahlreicher Fachgutachten bedarf.

3. Verfahren in unserer Stadt (Steuerung nur da, wo es auch was zu steuern gibt)

Die Entscheidung, ob der langwierige Prozess der Erarbeitung einer Konzentrationszonenplanung, in dem auch die Auswirkungen auf die Radioteleskope und die Flora und Fauna betrachtet würden, durchgeführt werden soll, hat die Verwaltung vorbereitet und dem Rat im April dieses Jahres zur Beratung und Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung vorgelegt. Ich erinnere mich gut, dass an dieser Sitzung auch Mitglieder der heutigen IG „Gegenwind“ teilgenommen haben. In dieser Sitzung hat die Politik mehrheitlich beschlossen, dass keine Konzentrationszonenplanung durchgeführt werden soll. Hintergrund war, dass eine Vorprüfung des gesamten Stadtgebiets nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu dem Ergebnis kam, dass die Stadt nur über wenige Potentialflächen verfügt, die überhaupt als Flächen für die Windenergie in Frage kämen. In einer Konzentrationszonenplanung hätten daher aller Wahrscheinlichkeit nach alle Flächen, die zur Diskussion stünden – übrigens überwiegend Flächen im Wald – zusammengenommen der Windkraft als Konzentrationszonen zur Verfügung gestellt werden müssen, um dieser „substantiell Raum“ auf dem Stadtgebiet zu geben, wie es die Landesentwicklungsplanung vorgibt. Eine Ausweisung von Konzentrationszonen ist dann sinnvoll, wenn eine Stadt mehr Potentialflächen für Windenergie hat, als sie zur Verfügung stellen muss. Das ist im Fall von Bad Münstereifel nach der Voranalyse jedoch nicht der Fall. Die Flächen, die als Konzentrationszone ausgewiesen würden, entsprechen aller Voraussicht nach denen, wo nach den gesetzlichen Vorgaben Windenergieanlagen überhaupt zulässig sind.

Dass die Stadt auf eine Konzentrationszonenplanung verzichtet hat, bedeutet also nicht, dass Windkraftanlagen überhaupt nicht oder überall errichtet werden dürfen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, welche Alternativen unsere Kommune hat und welche nicht: eine Kommune kann unter sehr strengen Voraussetzungen die Standorte oder Höhen von Windenergieanlagen im Stadtgebiet steuern – sie kann und darf Windenergie jedoch nicht vollständig verbieten! Die Windkraft ist und bleibt in Bad Münstereifel – wie in allen anderen Kommunen in Deutschland – privilegiert nach §35 BauGB zulässig. Das heißt konkret, dass bei jedem Antrag, den ein Projektierer stellt, ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt wird, in dem geprüft wird, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen (wie Abstand zur Wohnbebauung oder die Inanspruchnahme von Wald) erfüllt sind. Nur dann kann eine Genehmigung überhaupt erteilt werden.

4. Gestattungsvertrag (Entscheidung trifft allein die Politik)

Die Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Tourismus und Mobilität und des Forstausschusses haben auf Anraten der Verwaltung das konkrete Interesse eines Windkraftprojektierers auf die jeweiligen Tagesordnungen gesetzt und beraten. Hierbei kam es im Forstausschuss nach ausführlicher Diskussion dazu, noch mal grundsätzlich einen Empfehlungsbeschluss zur Verpachtung der städtischen Fläche in der Gemarkung Nöthen zum Zwecke der Errichtung von Windkraftanlagen zu fassen. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat wird dieser Empfehlungsbeschluss weiter beraten. Ein Beschluss zu den konkreten Vertragseckdaten der Betreiberfirma wurde jedoch nicht gefasst, da inzwischen weitere Interessenten ein Angebot abgeben wollen und auch hierüber beraten werden soll.

Wenn die Politik sich entscheidet, die städtische Fläche überhaupt zu verpachten, ist im nächsten Schritt eine Auswahl unter den Interessenten zu treffen. Danach würden sich die Erstellung von Fachgutachten durch den gewählten Projektierer und ein Antrag an die zuständige Genehmigungsbehörde anschließen, die im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu prüfen hat, ob eine Windkraftanlage an diesem Standort zulässigerweise errichtet und betrieben werden darf. Hier werden neben dem Arten- und Landschaftsschutz zahlreiche weitere Belange geprüft und abgewogen – auch die, die nun von den Naturschützern und den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen werden.

Wir wissen also heute noch lange nicht, wie dieses Verfahren ausgehen wird.

Es wird also heute nicht darüber beraten, ob eine Windkraftanlage gebaut wird, sondern darüber, ob eine städtische Fläche überhaupt zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden soll.

5. Zur zuletzt geführten Diskussion

Seit Jahren erhält die Verwaltung immer wieder Anfragen von Projektierern zur Errichtung von Windkraft in Bad Münstereifel. Teilweise gab es früher schon Anträge im Bereich Schönau, die der Kreis Euskirchen abgelehnt hat – die damalige Klage blieb erfolglos. Darüber hinaus wurden konkrete Genehmigungsanträge der Projektierer nicht gestellt, da diese die Entscheidung über die Ausweisung von Konzentrationszonen abwarten wollten, so auch die jetzige Betreiberfirma. Denn bereits seit 2011 gibt es, aufgrund eines Antrags der SPD und eines ähnlichen Antrags des Bündnis90/ Die Grünen, den politischen Auftrag an die Verwaltung, sich mit der Frage der Anstellung einer Konzentrationszonenplanung für die Windkraft in Bad Münstereifel zu beschäftigen. Der Stadtentwicklungsausschuss ist diesem Antrag einstimmig gefolgt. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf städtische Flächen im Wald gelegt werden, da bereits im Jahr 2008 der jetzige Interessent den Auftrag von der SPD erhielt, Flächen im Stadtgebiet zu ermitteln, die sich für die Windkraft eignen. Bereits damals wurden acht Flächen betrachtet, worunter auch die im Nöthener Wald war.

Die SPD und die Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind“, werfen mir nun vor, ich hätte im Wahlkampf das Thema „Windkraft“ nicht benannt - nennen dies sogar Wahlbetrug - und die Verwaltung und ich hätten die politischen Gremien nicht beteiligt und wollten die Entscheidung nun „durchpeitschen“ - was sie wiederholt als Hinterzimmerpolitik bezeichnen. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

In meinem Wahlprogramm war zu lesen, dass ich mich für den Klimaschutz und die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes einsetzen werde, dies impliziert auch die Betrachtung der Windkraft für Bad Münstereifel.

Mit der Windkraft beschäftigen sich auch die politischen Vertreter in ihren Gremien nicht erst seit gestern. Tatsächlich ist es so, dass die Windkraft in Bad Münstereifel, und auch speziell in der Gemarkung Nöthen, bereits seit über 20 Jahren ein Thema in den politischen Gremien ist - wenn auch ein hart umstrittenes.

Die Verwaltung war bereits vor drei Jahren mit Vorwürfen von Windkraftgegnern, die sich nun auch der BI „Gegenwind“ angeschlossen haben, konfrontiert, als unser Forstbetrieb am Pfaffenbusch einen planmäßigen Holzeinschlag vorgenommen hat. Damals wurde der Verwaltung unter heftigen Protesten, unterstellt, es würde für die Windkraft gerodet - dies war aber selbstverständlich nicht der Fall und die Fläche ist zudem bereits wieder PEFC-gerecht aufgeforstet. Auch auf der nun zur Diskussion stehenden Fläche wurde nicht für die Windkraft gerodet. Hier bitte ich ausdrücklich um Unterlassung anderslautenden Fehlmeldungen.

Die Verwaltung hat das bestehende Interesse eines potentiellen Betreibers, welches nun durch den Entwurf eines Gestattungsvertrages konkretisiert wurde, aufgearbeitet, bewertet, rechtlich prüfen lassen und den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das ist Aufgabe der Verwaltung. Jetzt ist die Politik am Zuge und muss die notwendigen Entscheidungen treffen. Die Gremien tagen nicht im Hinterzimmer und können, dürfen und sollen auch diesen Tagesordnungspunkt beraten, bis sie in der Lage sind, die für unsere Kommune unter allen Gesichtspunkten beste Entscheidung zu treffen - das kann man nicht als „durchpeitschen“ bezeichnen.

Zugegebenermaßen zu lange gedauert hat allerdings der Prozess der Konzentrationsflächenplanung, da die Landesentwicklungsplanung sich geändert hatte und ein neuer Windenergieerlass herausgegeben wurde, was die politischen Fraktionen auch in ihren öffentlichen Haushaltsreden zum Ausdruck gebracht haben. So formuliert zum Beispiel die SPD im Jahr 2016: „Maßnahmen, die uns Geld einbringen würden, wie etwa die Nutzung von Windkraft auf städtischen Grundstücken, sind zwar seit Jahren im Haushalt als Einnahme eingeplant, kommen aber im Hause nicht weiter“.

Die SPD bezog sich in ihrer Haushaltsrede auf einen Beschluss des Rates zur Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2013, indem Einnahmen aus der Windenergie zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes im Jahr 2023 vorgesehen waren. Seitdem kompensiert der Forstbetrieb der Stadt diese fehlenden Einnahmen mit jährlich 150.000 Euro. Dies fällt zukünftig weg, da aus dem Holzverkauf keine Gewinne mehr zu erzielen sind. Der städtische Wald ist aufgrund der Folgen des Klimawandels durch Dürre, Stürme und Borkenkäferbefall zu stark beschädigt.

Im Jahr 2017 bekräftigt die SPD ihren Wunsch wieder, indem sie erneut in ihrer Haushaltsrede ausführt: „Vorteile können auf uns zukommen, wenn wir endlich mit der Ausweisung von Windkraftzonen beginnen würden. Hier laufen wir schon seit Jahren der Musik und den Gewinnen hinterher. Obwohl wir schon Jahr für Jahr Einnahmen im Haushalt dazu eingeplant haben.“

Die FDP-Fraktion beschreibt noch in ihrer Rede zum Haushalt 2020, wie gut es ist, dass der Klimaschutzmanager seine Arbeit aufgenommen hat. Sie stellt zwar die optische Unversehrtheit unserer Landschaft in den Vordergrund und bezeichnet unseren Wald als CO²-Senker, blendet aber aus, dass der Wald durch die vielen Kalamitäten zu einem großen Teil zerstört ist. In ihrer Rede weist die FDP zudem wörtlich auf Folgendes hin: „In letzter Zeit hatten wir vermehrt den Eindruck, dass es hier im Rat immer schwieriger wird, über Fragen des Klimaschutzes zu diskutieren. Auf diesem Gebiet schienen der Austausch von Argumenten und die Bereitschaft sich mit diesen auseinander zusetzen, fast unmöglich geworden zu sein. Das ist schade, es gefährdet das bisher alles in allem recht gute Klima im Stadtrat und ist letztlich auch undemokratisch“.

Die UWV zitierte in ihrer Rede zum diesjährigen Haushalt Boris Palmer „Nur, wenn man Probleme ehrlich benennt, kann man sie auch lösen“ und führt weiter aus: „Das gleiche gilt für die Klimadiskussion. Zwei Gruppen, reflexhaftes Verhalten. Wer bei gesundem Verstand ist, kann den Klimawandel nicht leugnen“... „Die große Mehrheit traut sich nicht mehr, den Kopf zu heben und ihre Meinung zu sagen, weil die Angst da ist, sofort mit einem ritualisierten Shitstorm überzogen zu werden“… „Im Internet eine Hasstirade zu posten, ist noch keine politische Debatte“, zitierte sie weiter unseren ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Sehr geehrte Ausschussmitglieder und politische Vertreter, alles wahre Worte, Ihre Worte, die ich gerne zum Anlass nehme, eine Bitte an Sie alle zu richten: „Wir wissen heute noch nicht, ob die Windkraft auf der projektierten Fläche in der Gemarkung Nöthen entstehen kann, wir Kommunalpolitiker können sie aber auch generell nicht verhindern. Denn wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Projektierer einen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. Wir haben allein die Möglichkeit darüber zu entscheiden, ob wir hierfür auch städtische Flächen zur Verfügung stellen, für die dann jeweils aber noch geprüft wird, ob die Errichtung der Windenergieanlage überhaupt nach dem Gesetz zulässig ist.

Lassen Sie uns nach vorne schauen. Geben Sie uns eine Chance, durch die Verpachtung unserer städtischen Fläche unserer Verantwortung, die wir im Klimaschutz haben, einen weiteren Schritt Rechnung zu tragen. Halten Sie unsere städtischen Finanzen solide und blicken Sie dabei gerne auf die Nachbarkommunen, die bereits von der Windkraft profitieren. Wägen Sie gut in den zuständigen politischen Gremien ab und treffen Sie Ihre Entscheidungen.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Projekt Windpark

Nachdem der Stadtrat im August 2020 den abschließenden Beschluss gefasst hat, keine Konzentrationszonen auszuweisen, sind nun Windenergieanlagen im Außenbereich als privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch möglich. Auf Basis dieser Entscheidung hat ein Projektentwickler der Stadt Bad Münstereifel ein Projekt für Windenergieanlagen in einem Waldgebiet in der Gemarkung Nöthen angediehen. Hierbei sind auch zwei Standorte auf städtischen Forstparzellen.

Dieses Projekt wurde am 18.11.2020 im Ausschuss für Umwelt, Tourismus und Mobilität vorgestellt. Weitere Beratungen für die mögliche vertragliche Nutzung der städtischen Parzellen sollen in den Sitzungen des Betriebsausschuss Forstbetrieb, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates erfolgen. Hierdurch soll ausreichend planerische Sicherheit geschaffen werden, um im kommenden Frühjahr mit den artenschutzrechtlichen Gutachten zur Erfassung von Zug- und Brutvögeln im Februar/März beginnen zu können. Parallel zu dieser Studie sollen weitere Gutachten wie beispielsweise Schall, Schattenwurf und Denkmalschutz angestoßen werden.

Erst wenn die Untersuchungsergebnisse bekannt, entsprechend aufgearbeitet und bewertet sind, kann ein Antrag gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen eingereicht werden. Hierbei erklärt sich der Projektträger bereit, ein förmliches Genehmigungsverfahren mit obligatorischer Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 10 BImSchG) durchzuführen, was über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht. Dadurch wird den Bürgerinnen und Bürgern während eines öffentlichen Erörterungstermins die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken und Einwände zu äußern. Darüber hinaus legt die Stadt Bad Münstereifel großen Wert auf einen fortlaufenden Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und fordert entsprechend von dem Projektträger den offenen Austausch von Argumenten in Form von Bürger-Informations­veranstaltungen oder auch einer Projekt-Homepage des Projektträgers ein.

Der Projektträger juwi beschreibt das Vorhaben in seiner Pressemitteilung wie folgt:

Das Erneuerbare-Energien-Unternehmen juwi plant südlich von Nöthen den Bau eines Windparks. Mehr als 50 Millionen Kilowattstunden pro Jahr könnten die drei geplanten Windräder nach ihrer Inbetriebnahme produzieren – das entspricht dem Stromverbrauch von mehr als 16.000 Haushalten. Zusätzlich könnten die Anlagen der Stadt durch Pacht und Kommunalabgabe jährliche Einnahmen im sechsstelligen Bereich generieren, so juwi-Projektleiterin Federica Pelzer, die das Vorhaben im Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Tourismus vorstellte.

Geplant ist der Bau der drei Anlagen südlich des Stadtteils Nöthen und westlich des Stadtteils Hohn auf vorgeschädigten Forstflächen.

Federica Pelzer: „Die Trockenheit und Hitze der vergangenen Jahre und die damit einhergehende Borkenkäferkatastrophe haben die Fichten stark geschädigt, viele Fichtenbestände sind abgestorben und wurden bereits seitens der zuständigen Forstbehörde geräumt. Der Windpark ist eine gute Alternative zur kurzfristigen Kompensation, der durch die abgestorbenen Fichtenwälder verloren gegangenen Klimaschutzleistung, da sich der Wald erst über viele Jahrzehnte wiederherstellen lässt.“

Pro Jahr vermeiden die drei Anlagen den Ausstoß von über 33.000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Bei einer jährlichen Pro-Kopf-Emission von 11,4 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten kompensieren sie die Emissionen von knapp 3.000 Bürgerinnen und Bürgern aus Bad Münstereifel. Zudem findet sich das Thema Windenergie als Baustein im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel wieder.

Die Abstände der maximal 260 Meter hohen Anlagen bis zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung betragen jeweils mehr als einen Kilometer. Damit wird die bundesweit als Richtschnur geltende 1.000m-Abstandsregelung vollumfänglich erfüllt. „Eine Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschungsgeräte „Radioteleskop Effelsberg“ und „Astropeiler Stockert“ sind nicht zu erwarten, da diese außerhalb der ermittelten Pufferzonen liegen“, erläutert Projektleiterin Federica Pelzer.

Auch der Abtransport des erzeugten Stromes ist laut Pelzer unproblematisch: „Der nächstgelegene Einspeisepunkt befindet sich im Außenbereich der Stadt Bad Münstereifel. Hierzu müsste lediglich ein rund sieben Kilometer langes Kabel vom Windpark bis dorthin verlegt werden.“

Für die Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger könnte sich der Bau des Windparks aber nicht nur aus ökologischer Sicht lohnen, sondern auch finanziell. Neben Pachteinnahmen und der Gewerbesteuer sieht der aktuelle Gesetzentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinde vor. Hiernach müsste der künftige Betreiber 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde an die Standortkommune abführen. Bei den drei geplanten Anlagen wären dies 100.000 Euro pro Jahr über die Bad Münstereifel frei verfügen könnte.

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar vom Windpark profitieren können, möchte juwi das Projekt als Bürgerbeteiligungsprojekt umsetzen. Federica Pelzer: „Wir hoffen, dass diese Überlegung auf ein möglichst breites Interesse stößt.“ Über die genaue Ausgestaltung wird juwi zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Hier finden Sie die Präsentation zur Projektvorstellung des Projektträgers Juwi zum Download (pdf-Datei, 5,3 MB)

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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