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Sperrmüllanmeldung


Zu schade für den Müll?

Über funktionierende, gut erhaltene Dinge freut sich bestimmt noch jemand.

Wieso nicht einfach tauschen oder verschenken? In unserem Verschenkmarkt können Sie ganz einfach Ihre nicht mehr benötigten Dinge kostenlos online inserieren.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

www.verschenkmarkt-im-kreis-euskirchen.de

 


 

Verschenkmarkt Kreis Euskirchen

Seit Anfang April betreibt der Kreis Euskirchen gemeinsam mit den Städten Euskirchen, Zülpich, Bad Münstereifel, Schleiden und Mechernich sowie den Gemeinden Blankenheim, Hellenthal, Nettersheim, Kall und Dahlem ein Verschenkmarkt-Online-Portal:

https://www.verschenkmarkt-im-kreis-euskirchen.de/

Sie möchten Dinge abgeben, die noch gut erhalten sind?

Stellen Sie diese gerne kostenlos in unserem Verschenkmarkt ein und machen Anderen damit eine Freude! Das schont die Umwelt, vermeidet Abfall und leistet einen Beitrag zum Ressourcenschutz.

Den Verschenkmarkt finden Sie auch in der Abfall-Info-App.

 


 

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,


mit diesem Angebot wollen wir Ihnen die Anmeldung von zu entsorgendem Sperrgut bzw. Elektro-Großgeräten erleichtern. 
 

Online Anmeldung zur Sperrmüll-, Elektrogroßgeräte und Grünschnittsammlung über diesen Link


Für Fragen rund um das Thema Abfallbeseitigung wenden Sie sich bitte an Frau Kremer (Tel.: 02253/505-206).

 


 

Was ist Sperrmüll?


Die Abfallentsorgungssatzung bezeichnet Sperrmüll als

„Abfälle zur Beseitigung von angeschlossenen Grundstücken,

die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichtes nicht in die nach dieser Satzung zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können (Sperrmüll),

werden auf Anforderung abgefahren. Nicht zum Sperrmüll gehören Bau- und Abbruchabfälle sowie Baustellenabfälle.“

Diese Regelung lässt allerdings noch viele Fragen offen, so dass nachstehend einige Beispiele von Gegenständen aufgeführt werden, die zum Sperrmüll gehören bzw. nicht gehören.
 

Das gehört zum Sperrmüll! 


- aus dem Haus

Möbel und Möbelteile wie Sessel, Sofas, Schränke, Tische, Stühle, Regale, Liegen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Federbetten, Steppdecken; Teppiche, Bügelbretter, Wäschekörbe, größere Lampen, Koffer, Holz- und Kohleöfen und sonstiger Hausrat, der für die Restmülltonne zu groß ist.

- sonstige Gegenstände

Kinderwagen, Kinderautositze, sperriges Kinderspielzeug, Gartenmöbel, Fahrräder, Heimtrainer, Benzinrasenmäher mit ausgebautem Tank und abgelassenem Getriebeöl
 

Das gehört nicht zum Sperrmüll!


-    Baustellen-, Renovierungs- und Abbruchabfälle
-    Bauschutt (Steine, Fliesen, Putz- und Mörtelreste, Dachziegel), Dämm- und Isoliermaterial, (Mineralwolle, Styroporplatten) Gipskartonplatten, Asbestabfälle, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Türen, Rollläden, Wand- und Deckenverkleidung, Fußbodenbeläge aus PVC, Parkett, Holzdielen; Heizkörper, Heizkessel, Zäune, Bauholz (Bretter, Holzlatten und Balken) Spanplatten, Paletten, Fensterglas und sonstiges Flachglas;
-    Zaunmaterial (Maschendraht, Pfosten, Holzlatten)
-    Elektrogroßgeräte, für die eine gesonderte Entsorgung eingerichtet ist;
-    Auto-, Moped- und Motorradteile sowie Altreifen;
-    Silofolie und Rundballenfolie aus der Landwirtschaft
-    mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons.
-    Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 70 kg und einer Länge von mehr als 2,00 m.

Als Faustformel gilt:

Zum Sperrmüll gehören alle beweglichen Gegenstände, die üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden und wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.

Gibt es Ausnahmen bei den von der Abholung grundsätzlich ausgeschlossenen Gegenständen?

Soweit die nachstehend aufgeführten Gegenstände in geringer Menge anfallen, werden sie im Rahmen der Sperrmüllabfuhr mitgenommen

o    ein Fenster mit Rahmen, allerdings ohne Fensterglas
o    ein Rollladen
o    ein Türrahmen sowie ein Türblatt
o    eine Toilettenschüssel oder ein Waschbecken
o    ein Heizkörper
o    Kleinmengen (ca. 0,25 m³ insgesamt) Holzlatten, Bretter und sonstige Holzteile, Gipskartonplatten, Teppichboden, Zaunmaterial


Auskünfte zur Sperrmüllabfuhr und zur Abfallentsorgung allgemein erhalten Sie
  bei der Stadt Bad Münstereifel unter der Telefonnummer 02253/505-206
  bei der Abfallberatung des Kreises Euskirchen unter der Telefonnummer 02251/15-371

 

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden Ihre Anfrage baldmöglichst bearbeiten.

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