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Nebenzähler und Regenwassernutzung

Nebenzähler für Gartenbewässerung, Zisterne und Vieh

Für Wassermengen, die Sie auf Ihrem Grundstück zurückhalten oder die unbeschadet auf Ihrem Grundstück versickern oder als Trinkwasser für Vieh gebraucht werden etc., müssen keine Abwassergebühren gezahlt werden.

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sogenannte Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden. 

Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Dazu ist folgendes zu beachten:

  • Nebenzähler ist fest in der Hausinstallation einzubauen
  • Einbau durch anerkannten Installationsbetrieb
  • Geeignete Einbaustelle – vor Entnahmestelle, an der Schwundmenge entsteht
  • Bestätigung fachgerechter Einbau "nur für Außenwasser" durch Installationsbetrieb
  • Aufschraubzähler können nicht berücksichtigt werden
  • Messrichtige Funktion des Zählers
  • Zähler muss geeicht sein – nach Ablauf der Eichfrist ist der Zähler neu zu eichen oder auszutauschen
  • Im Einzelfall werden Abnahmestellen durch die Stadtwerke überprüft

Für die Anmeldung eines neu installierten Nebenzählers oder den Wechsel eines Zählers können sie das Formular "Neueinbau / Wechsel eines Nebenzählers“ nutzen.

Stadtwerke Bad Münstereifel
Marktstraße 15 (2. Obergeschoss)
53902 Bad Münstereifel

Frau Büttner, Zimmer 130, Tel. 02253/505-187 (nur dienstags, mittwochs und freitags)

Fax. 02253/505-172
E-Mail: stadtwerke[at]bad-muenstereifel.de


 

Nutzung einer privaten Wasserversorgungsanlage (private Brunnen-, Regenwassernutzungsanlage etc.)

Folgende Bedingungen sind zu beachten, wenn Sie sich entscheiden eine Wasserversorgungsanlage zu betreiben:
 

Anzeigepflicht:

Wenn Sie sich für eine Regenwassernutzungs-/Brauchwasseranlage entschieden haben, so ist dies vor Errichtung den Stadtwerken Bad Münstereifel mitzuteilen. 

Betreiber solcher Nutzungsanlagen, die bisher nicht erfasst sind, sind gem. § 7 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung dazu aufgerufen, eine Anmeldung unverzüglich vorzunehmen. Dazu können Sie dieses Formular nutzen.

Es ist noch besonders darauf hinzuweisen, dass die Grundstückseigentümer nach § 18 der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel in z.Zt. geltender Fassung verpflichtet sind, erforderliche Auskünfte zu erteilen. Ein Unterlassen der Meldung an die Stadtwerke über den Betrieb einer Brauchwasseranlage stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 Abs. 2 Punkt 3 der Wasserversorgungssatzung dar.

Weitergehend ist bei der Errichtung der Regenwassernutzungsanlage durch den Betreiber sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkung in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich ist.
 

Auswirkungen auf die Abwassergebühr:

Wenn das aus der privaten Brunnen- oder Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) gewonnene Wasser zur Toilettenspülung, Waschmaschine oder anderweitig im Haushalt verwendet wird, dann wird durch diesen Gebrauch Schmutzwasser geschaffen und anschließend der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt.

Für dieses zusätzliche Schmutzwasser sind dann auch Abwassergebühren zu zahlen. 

Auf der anderen Seite erfolgt ein Nachlass bei den Niederschlagswassergebühren und zwar für jeden m³ des über die Anlage genutzten Brauchwassers ein Flächenabzug von 1,33 m².

Rechtsgrundlage hierfür ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 28.07.1981 in z.Zt. geltender Fassung bzw. die Satzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 31.10.2006.
 

Messung durch Nebenzähler:

Die dem städtischen Kanal zugeführten Wassermengen sind durch einen ordnungsgemäß funktionierenden Zähler nachzuweisen. Dieser Zähler muss auf eigene Kosten eingebaut und alle 6 Jahre ausgetauscht werden (§§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundes-Eichordnung). Rechtsgrundlage hierfür ist § 9 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel.

Einbau und Wechsel von Nebenzählern können Sie mit diesem Formular melden.


Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Stadtwerken:

Stadtwerke Bad Münstereifel
Marktstraße 15 (2. Obergeschoss)
53902 Bad Münstereifel

Frau Büttner, Zimmer 130, Tel. 02253/505-187 (nur dienstags, mittwochs und freitags)

Fax. 02253/505-172
E-Mail: stadtwerke[at]bad-muenstereifel.de


Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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