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Denkmalschutz

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Informationen für Bürger/innen Eigentümer/innen und andere Nutzungsberechtigte im Stadtkern von Bad Münstereifel

1. Denkmalbereichsatzung

In Bad Münstereifel gibt es derzeit über 360 Baudenkmäler, wobei der Großteil innerhalb der Kernstadt liegt.
Um das historische Ortsbild der Kernstadt zu erhalten, wurde bereits im Jahr 1982 vom Rat der Stadt Bad Münstereifel eine Denkmalbereichssatzung erlassen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches erfolgte 2004.

Seit Inkrafttreten dieser Satzung unterliegt der Denkmalbereich den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW).
Dies hat insbesondere zur Folge, dass nicht nur Maßnahmen an eingetragenen Baudenkmälern der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (Stadt Bad Münstereifel) bedürfen, sondern generell auch Maßnahmen im Denkmalbereich, die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild haben.

2. Gestaltungssatzung

Im Jahr 1986 wurde in der Innenstadt eine Gestaltungssatzung erlassen, deren Geltungsbereich dem beigefügten Plan zu entnehmen ist. Diese regelt Fragen zur äußeren Gestaltung von Gebäude wie zum Beispiel die Verwendung bestimmter Materialien, Farben, Fenster- und Türformate, Dachform, Dacheindeckung, Dachgauben sowie auch zur Gestaltung und Anbringung von Werbeanlagen.
Gleichzeitig unterwirft diese Satzung verschiedene Maßnahmen unabhängig von den genehmigungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung NRW einer Baugenehmigungspflicht.

Diese beiden Satzungen sind immer noch gültig und werden angewendet.

Das bedeutet aber auch für die Bürger, Hauseigentümer, Mieter und Pächter, dass alle Maßnahmen am Äußeren der Gebäude erlaubnispflichtig sind und vor Ausführung bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel zu beantragen sind.

Im Rahmen des Verfahrens wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland) beteiligt und in allen Bereichen der Denkmalpflege findet eine enge Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde statt.

Aus dem Denkmalschutzgesetz sowie aus den beiden Satzungen ergeben sich nicht nur Pflichten sondern auch Rechte.
So kann gemäß § 40 DSchG der Eigentümer für Baudenkmäler, die in der Denkmalliste eingetragen sind, Bescheinigungen für Steuervergünstigen (erhöhte Absetzungen) erlangen, die von der Unteren Denkmalbehörde im Benehmen mit dem LVR ausgestellt werden.
Detaillierte Informationen können der Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümer“ entnommen und im Internet als PDF-Datei abgerufen werden. Diese finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Rubrik „Stadtentwicklung“  „Denkmalschutz“  weiterführende Informationen.

Broschüre zur Gestaltungssatzung... (pdf-Datei, 1,5 MB)

3. Sanierungssatzung

Des Weiteren gibt es auch eine Sanierungssatzung in der Kernstadt. Diese Satzung ist für die Eigentümer interessant, deren Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes liegen und das Gebäude selbst kein Baudenkmal ist. Wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind, können Sanierungsverträge abgeschlossen werden. Dadurch erhalten die Eigentümer ähnliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten wie bei einem Baudenkmal.

Alle drei Satzungen können auf der Homepage der Stadt in der Rubrik "Ortsrecht" eingesehen werden.

4. Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Denkmalförderprogramm des Landes NRW – Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen

Die Mittel können als Zuschüsse nur für denkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern (§§ 3 und 4 DSchG) und an Gebäuden/Gebäudeteilen innerhalb eines verbindlich festgelegten Denkmalbereichs (§§ 5 und 6 Abs. 4 DSchG), die zur Erhaltung des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, ausgezahlt werden.

Gefördert werden können Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für Organisationen des "Tages des offenen Denkmals" (insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenen Informationsmaterials).

Den Antrag sowie die ausführlichen Förderrichtlinien hierzu erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel. 

Für weitere Informationen sowie bei Fragen zur Antragstellung und der Antragsannahme selbst stehen Ihnen selbstverständlich gerne Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel zur Verfügung:


Herr Zahn, Tel. 02253/505-266, E-Mail: denkmal[at]bad-muenstereifel.de

 


Hier finden Sie die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel zum Download...

 

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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