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Verpachtung städtischer Flächen für mögliche Windenergieanlagen (WEA)

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10 Kernaussagen des Klimamanagers zur Windenergie in Bad Münstereifel

Jegliche Form der Energiegewinnung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Im Gegensatz zur Nutzung fossiler oder atomarer Energiequellen sind die mit der Nutzung der Windkraft verbundenen Umwelteinwirkungen jedoch räumlich und zeitlich eng begrenzt und reversibel. Wichtig dabei ist es, eine Akzeptanz aber auch das Verständnis der Notwendigkeit bei den Menschen zu erreichen. Die Notwendigkeit für einen ambitionierten Ausbau ergibt sich daraus, dass konventionelle Stromerzeugung und ein erhöhter Strombedarf durch erneuerbare Energien ersetzt werden müssen.

  1. Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Windenergie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land NRW zu fördern, dann ist es die Aufgabe der Kommunalpolitik dies zu beraten und Bad Münstereifel hin zu einer klimaneutralen Kommune zu steuern. Die Windkraft, welche als Maßnahme im beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt enthalten ist, steht jetzt zur Umsetzung an.
  2. Im April 2020 hat der Rat sich gegen die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) entschieden, weil alle möglichen Flächen zusammengenommen der Windkraft in Bad Münstereifel nicht ausreichend Raum geben, wie es in der Planung heißt. Die Errichtung von WEAs ist somit privilegiert nach § 35 des Baugesetzbuches zu behandeln und deren Zulässigkeit ist bezogen auf jeden einzelnen Standort zu prüfen.
  3. Der Landesentwicklungsplan sieht vor, dass WEAs ausnahmsweise auch im Wald errichtet werden dürfen, wenn es im Stadtgebiet keine alternativen Flächen gibt, die sich gleichermaßen für die Errichtung von Windenergieanlagen eignen.
  4. Als Anlagenstandort kommen somit in Bad Münstereifel Waldflächen - insbesondere abgängige Fichtenbestände - in Frage. Mit dem Ziel Eingriffe in ein Waldökosystem gering zu halten, werden die Anlagenstandorte möglichst an bestehende Infrastrukturen wie Forstwege angebunden.
  5. Im gesamten Stadtgebiet haben wir eine Waldfläche von ca. 7.000 ha; ca. 3.050 ha davon sind Stadtwald. Im Planungsgebiet um Nöthen sind ca. 73 Hektar Laubwald und ca. 34 Hektar Nadelwaldbereich (größtenteils Fichtenreinbestände). Pro WEA sind ca. 0,5 ha dauerhaft frei zu halten.
  6. Wenn ein Antrag auf Errichtung von WEAs bei der Genehmigungsbehörde (für die Stadt Bad Münstereifel der Kreis Euskirchen) eingereicht wird, werden nach immissionsschutzrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft geprüft. Waldrechtliche Belange müssen ebenso Berücksichtigung finden. Im Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen sind Vorschriften zu Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen für das Umwandeln von Wald in eine andere Nutzungsform (hier zur Windenergienutzung) festgeschrieben.
  7. Die Stadt und deren politische Vertreter stehen nun vor der Entscheidung die Kahlflächen eventuell unter Berücksichtigung von WEAs aufzuforsten und städtische Flächen zu diesem Zwecke an Projektierer zu verpachten.  Mit den WEAs könnten 16.000 Haushalte mit klimaneutralem Strom versorgt werden. Diese Leistung kann der Wald auf gleicher Fläche niemals erbringen.
  8.  Den zu erwartenden Mindesterlösen durch die Verpachtung städtischer Flächen für WEAs in Höhe von bis zu 13,1 Mio. € in 25 Jahren stehen im selben Zeitraum entgangene Einnahmen aus der Jagdpacht und der Holzvermarktung in Höhe von rund 4.000 € entgegen. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts leistet der Forstbetrieb bereits eine Ausgleichszahlung zur entgangenen Nutzung von Waldflächen für die Windkraft. Nach EEG 2021 könnte eine freiwillige Beteiligung mit 0,2 ct/kWh der produzierten Strommenge als Direktzahlung, zusätzlich neben den Pachteinnahmen, an die Kommune erfolgen. Bei einer kalkulierten Stromproduktion von 50 GWh jährlich wären dies ca. 100.000 € im Jahr.
  9. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist möglich. Dabei gibt es verschiedene Modelle, z.B. Sparbrief, Crowdfunding, Bürgerstrom, Bürgerenergie.
  10. Ein Versagen der Verpachtung städtischer Flächen zur Errichtung von WEAs bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine gebaut werden, da auf privaten Flächen die Errichtung weiterhin möglich bleibt.

Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Münstereifel, Herr Florian Hammes, unter Tel. 02253/505-294 gerne zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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