- Warum müssen die Anlagen so hoch sein?
- Warum sollen Anlagen in den Wald gebaut werden?
- Das Landschaftsbild wird zerstört
- Wie sind der Rückbau und das Recycling geregelt?
- Verliert meine Immobilie an Wert?
- Wie ist die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall?
- Kann man nicht anstatt Windenergie Photovoltaik ausbauen?
- Warum sind im Haushaltssicherungskonzept Einnahmen aus der Windenergie veranschlagt?
Mit der Bekanntmachung städtische Flächen für eine mögliche Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen zu wollen stehen wir ganz am Anfang einer langen Prozesskette. Aktuell entscheiden alle wahlberechtigten Bürger*innen im Rahmen eines Bürgerentscheids, ob die städtischen Flächen in der Gemarkung Nöthen dafür zur Verfügung gestellt werden sollen. Danach würden die Angebote geprüft, ausgewertet und dem Rat zur Beratung vorgelegt werden und erst danach würde der vom Rat ausgewählte Projektierer die notwendigen Gutachten anstoßen und nach aussichtsreicher Prüfung einen Antrag bei der Genehmigungsbehörde, dem Kreis Euskirchen, stellen. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wird dann entschieden, ob eine Errichtung an diesem Standort überhaupt und wenn unter welchen weiteren Umständen möglich ist. Bereits jetzt werden viele Themen diskutiert, die allerdings erst im weiteren Verfahren genauer geklärt werden würden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit würde dabei seitens des Vorgabenträgers immer wieder erfolgen. Das ist im Genehmigungsprozess gesetzlich vorgegeben. Dabei können alle betroffenen Bürger*innen ihre Eingaben zu dem Projekt machen. Insbesondere bei den Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt.
Anlagenhöhe 260 m
Die Anlagenhöhe ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgesetzt, sondern in den vorliegenden Angeboten auf bis zu 260 m anvisiert und kann sich im Laufe des Projektes noch ändern. Zur Visualisierung in der Projektvorstellung wurde ein aktuelles Modell von der Fa. Vestas mit ca. 250 m Höhe (Rotorspitze oben) und 6 MW Leistung verwendet.
Die maximale Turmhöhe beträgt 166 m und der Rotordurchmessser 162 m. Diese Anlagen wurden bereits mehrfach Windenergieanlagen sind in den vergangenen Jahres stets größer und leistungsstärker geworden. Die Energiebilanz moderner Windenergieanlagen ist ausgesprochen positiv: Sie erzeugen innerhalb weniger Monate die zu ihrer Herstellung und Errichtung benötigte Energie. Die Windenergie ist tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutenden Beitrag zur deutschen Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien. Die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ist komplexer und aufwändiger als die Planung von Windenergieanlagen auf Ackerflächen. Die Verwirbelung bzw. Rauigkeit der Oberfläche durch den Wald zwingt die Projektentwickler, in große Höhen zu bauen. Ein ausreichender Abstand zwischen Baumkrone und Rotorspitze muss dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Nachbarkommunen Mechernich und Dahlem haben bereits Windkraftanlagen von knapp über 200 m errichten lassen. Dahlem hat aktuell weitere Anlagen mit einer Gesamthöhe von 230 m in der Genehmigungsphase.
Standort Wald
Bei den zur Entscheidung stehenden städtischen Flächen handelt es sich um Fichtenwaldbestände. Die durch Kalamitäten geschädigten Bäume wurden bereits der Fläche entnommen. Diese Brachflächen ermöglichen die Errichtung von WEA u.a. weil:
- Kein Naturschutzgebiet
- Außerhalb von Siedlungsabständen
- Landschaftsbildbewertung: eifeltypisch
- Außerhalb von FFH-Gebieten und Biotopverbundflächen
- Gute Windhöffigkeit
Im April 2020 hat der Rat sich gegen eine Ausweisung einer Konzentrationsfläche für WEA entschieden, weil nach Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken die Vorteile einer Ausweisung nicht deutlich überwiegen. Somit sind WEA nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Der Landesentwicklungsplan schreibt vor, dass Windenergieanlagen ausnahmsweise auch in Waldbereiche errichtet werden dürfen, wenn im Stadtgebiet keine gleichermaßen geeigneten alternativen Flächen vorhanden sind. Allerdings mit der Vorgabe die Waldinanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Soweit keine Alternativen außerhalb von Waldbereichen zur Verfügung stehen, ist unter anderem die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb von Waldbereichen möglich. Im Rahmen der geforderten Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß einer Waldinanspruchnahme kommen hierfür insbesondere solche Flächen innerhalb von Waldbereichen in Betracht, die neben ihrer wirtschaftlichen Ertragsfunktion keine wesentlichen anderen Waldfunktionen erfüllen. Im Falle der Waldfläche in Nöthen sind die Funktionen des Waldes aufgrund der hohen Schäden dort nachhaltig gestört.
Pro WEA werden im Wald rund 0,5 ha (5000 m²) dauerhaft in Anspruch genommen. Dafür wird im gleichen Umfang Ersatzaufforstung vorgenommen. Neben der dauerhaften Umwandlung werden etwa weitere 0,5 bis 1,0 ha Forstfläche temporär für den Bau der Anlagen (Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen, Zuwegung) genutzt werden. Diese Flächen werden unmittelbar wieder aufgeforstet.
Windenergie kann die verloren gegangene Klimaschutzleistung auf den kahlen Waldflächen sehr kurzfristig wieder herstellen, und sogar in der Bilanz einen Überschuss erzielen. Der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bedeutet, dass die Belastungen unserer Energieerzeugung durch die Energiewende dezentralisiert werden und somit für uns alle sichtbar werden.
Ebenso wie im Offenland müssen bei Vorhaben im Wald im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft geprüft und unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. Außerdem müssen waldrechtliche Belange Berücksichtigung finden. Im Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen sind Vorschriften zu Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen für das Umwandeln von Wald in eine andere Nutzungsform. Das Landschaftsbild und der Eingriff in die Natur würde in einem Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden (siehe auch: Landesnaturschutzgesetz NRW, Bundesnaturschutzgesetz).
Die Auswirkungen von Windenergie-Anlagen auf das Landschaftsbild
Seit jeher haben menschliche Aktivitäten das Landschaftsbild geformt und immer neuen Veränderungen unterworfen. Nichts hat unsere Umwelt so geprägt wie die fortschreitende Industrialisierung mit ihrem Energiehunger und Mobilitätsbedürfnis. Dieser Energiehunger, beruhend auf dem Verbrennen fossiler Rohstoffe, hat den Klimawandel maßgeblich beschleunigt. Der Ausbau der Windenergie ist daher abzuwägen gegen die Auswirkungen der fossilen und nuklearen Stromerzeugung. Allein dem Braunkohletagebau fielen bisher über 1.600 Quadratkilometer Landschaft zum Opfer. Weitere Auswirkungen sind die Umsiedlung ganzer Ortschaften - stets verbunden mit dem Verlust von Heimat und Eigentum - und einem Absinken des Grundwasserspiegels. Der Einfluss von Windrädern ist dagegen vergleichsweise gering: Sie sind sichtbar und stehen für Nachhaltigkeit und Erneuerbarkeit. Sie schaffen Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus dem Ausland, schaffen Werte vor Ort und liefern sauberen Strom, zu geringen Kosten: Mit rund 6 Cent/Kilowattstunde sind Wind- und Solarenergie schon heute kostengünstiger als Strom aus neuen Gas-, Atom-, und Kohlekraftwerken.
Rückbau und Recycling nach Ende der Betriebszeit
Nach Ende der Nutzungsdauer können fast 90 Prozent der zurückgebauten Bestandteile einer Windenergie-Anlage einem geordneten Verwertungsprozess zugeführt werden: der Zweitnutzung, der stofflichen oder thermischen Verwertung oder der Deponierung. In industriellen Verfahren können Großteile der Anlagen recycelt und etwa im Straßenbau oder in der Zementindustrie eingesetzt werden. Die Stahlsegmente gehen vorwiegend als Sekundärstoff zurück ins Stahlwerk. Andere Bestandteile, wie die Rotorblätter, müssen recycelt werden. Das Recycling der Rotorblätter gestaltet sich aufgrund der Zusammensetzung aus Glasfaserkunststoffen, Kohlefasern und anderen Kunststoffen als herausfordernd, aber generell möglich. Dies trifft in gleichem Maße auch für komplexe Kunststoffe aus anderen Industrien zu, wie der Autoindustrie und der Luft- und Schifffahrtindustrie. Für die thermische Verwertung dieser speziellen Verbundstoffe sind immer mehr spezialisierte Verfahren im Einsatz.
Zudem muss für den vollständigen Rückbau einer Windenergie-Anlage kein Steuerzahler haften. Denn der Rückbau ist als Auflage in jeder Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz klar geregelt: Erst wenn der Bauherr eine Rückbaubürgschaft in ausreichender Höhe hinterlegt hat, kann das Projekt genehmigt werden; andernfalls nicht.
Immobilienpreise
Das Geschehen auf dem Immobilienmarkt wird im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage von vielen verschiedenen Einflussfaktoren bestimmt. Die Komplexität der Wirkungszusammenhänge erschwert es, Kaufpreisschwankungen, einen Rückgang oder einen Anstieg des Verkehrswerts eines bebauten beziehungsweise unbebauten Grundstücks methodisch auf einen einzelnen Einflussfaktor zurückzuführen.
Damit von einer Windenergieanlage keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen, muss ihr Bau und Betrieb genehmigt werden. In diesem Genehmigungsverfahren werden daher alle für die Umwelt relevanten Faktoren gutachterlich und behördlich geprüft.
Wird eine Genehmigung schließlich erteilt, so soll damit sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Eine unverhältnismäßige oder gar schädliche Beeinträchtigung von Natur und Mensch soll dadurch ausgeschlossen werden.
Die Preisentwicklung für Immobilien ist den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Das wird durch den Gutachterausschuss des Kreises Euskirchen bestätigt. Die neuen Richtwertkarten, die der Kreis im Februar neu veröffentlicht hat zeigen dies ebenfalls.
Die Entwicklungen auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass die Preise deutlich angezogen sind und dass auch bereits errichtete Windenergieanlagen auf Kreisgebiet keine Auswirkungen hierauf hatten. Die Nachfrage nach Immobilien ist nach wie vor sehr hoch.
Infraschall
Das Thema Infraschall, also tieffrequenter Schall unterhalb von etwa 20 Hz und damit unterhalb der menschlichen Hörschwelle, sorgt im Zusammenhang mit Windenergieanlagen (WEA) immer wieder für Diskussionen. Infraschall ist Teil unserer Umwelt und stammt aus einer Vielzahl von natürlichen Quellen wie zum Beispiel dem Wind, von Wasserfällen oder dem Meeresrauschen, sowie aus Künstlichen, technischen Quellen wie Heizungen, Klimaanlagen oder Fahrzeugen. Von Menschen kann er als unangenehm empfunden werden, und häufig werden gesundheitsschädliche Auswirkungen befürchtet.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) hat Anfang 2016 dazu ein Faktenpapier herausgegeben. Es beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Infraschall kurz und verständlich und kommt zu der Aussage, dass nach derzeitigem Kenntnisstand negative gesundheitliche Auswirkung durch Infraschall von WEA nicht nachgewiesen werden können.
Die Aussagen des Faktenpapiers wurden in einer vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte Langzeitstudie, die im September 2020 veröffentlicht wurde, weitgehend bestätigt.
Photovoltaik
Freiflächenphotovoltaikanlagen sind im Gegensatz zu Windenergieanlagen im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Aufgrund der derzeitigen landesplanerischen Zielausrichtungen ist eine Genehmigung durch die Bezirksregierung für die Neuausweisung von Sondergebieten zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Flächennutzungsplan auf dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel nach erster Einschätzung nicht möglich. Auf städtischen Liegenschaften (Grundschule Arloff, Hallendach Houverath und Mehrzweckhalle Lethert) wurden bereits Photovoltaikanlagen errichtet. Dabei wurden auch weitere Dachflächen untersucht. Allerdings sind diese damals aus statischen oder wirtschaftlichen Gründen verworfen worden.
Der Bauhof Bad Münstereifel soll als nächstes mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, ebenso wie die neugebauten Kitas. Ein Solardachkataster der städtischen Liegenschaften und eine Neubewertung aller Dächer werden angestrebt.
Der Ausbau von PV-Anlagen auf privaten Dachflächen, auch und insbesondere im Gewerbe ist auf jeden Fall eine weitere sinnvolle Maßnahme; Solarcarports auf Parkflächen ebenfalls. Alle privaten Eigentümer und Unternehmen können ebenfalls Ihren Beitrag leisten und sogar davon profitieren. Die Förderkulisse durch KfW, proges.NRW, die Einspeisevergütung und die Eigenstromversorgung machen eine Investition bereits jetzt für alle wirtschaftlich.
Haushaltssicherung
Der Rat hat im Jahr 2013 im Rahmen des von der Kommunalaufsicht vorgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes unter anderem Einnahmen aus der Windkraft im Wald ebenso wie eine schrittweise Steuererhöhungen eingeplant und zur Erreichung des Haushaltsausgleiches beschlossen.
Seitdem werden die fehlenden Einnahmen aus der Windenergie durch die Einnahmen aus dem Holzverkauf des städtischen Forstbetriebes kompensiert. Kalamitäten wie Trockenheit, Stürme und Borkenkäferbefall haben große Baumbestände geschädigt, so dass diese Einnahmen zur Kompensation künftig wegfallen werden.
Für die Zukunft heißt es nun durch andere Einnahmen dieses Defizit zu decken und einen ausgeglichenen Haushalt auch nach 2023 zu halten. Da die Stadt Bad Münstereifel keine Flächen für größeres Gewerbe hat und auch im Flächennutzungsplan keine mehr vom Land zugewiesen bekommt, Ausweisung von Neubaugebieten bereits forciert hat und aus dem Tourismus bereits Wert schöpft, sollten nun auch die Einnahmequellen wie regenerative Energien angegangen werden. Dies hat der Rat auch im Klimaschutzkonzept von 2017 beschlossen und zum Schutze des Klimas nochmal gemeinsam vorgesehen.
Fazit:
Bei diesem Vorhaben geht es nicht darum alleine das Weltklima zu retten, sondern darum einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten. Deshalb hat sich der Rat in seinem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2017 dazu verpflichtet den Ausbau der Erneuerbaren Energien dort voranzutreiben, wo es nach gültigem Gesetz möglich. Windenergie und Solarenergie sind dabei die wichtigsten Säulen. Für Bad Münstereifel gilt zunächst, dass der Strom vor Ort verbraucht wird. Es herrschen keine großen Überproduktionen durch EE-Energien und schon gar nicht durch Windenergie vor. Der dezentrale Ausbau durch EE-Energien in Bad Münstereifel würde sogar das Stromnetz entlasten. Erst bei einer Überproduktion von dezentraler Stromerzeugung macht eine Speicherung oder Sektorenkopplung Sinn. Ein umfassender Klimaschutz bedeutet natürlich auch Aktivitäten auf allen Sektoren (Energieumwandlung, Energieeffizienz und Energieeinsparung bei Gewerbe und Industrie, Handel und Dienstleistungen, Verkehr, Landwirtschaft, Forst und Boden sowie privaten Haushalten).
Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Münstereifel, Herr Florian Hammes, unter Tel. 02253/505-294 gerne zur Verfügung.