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Gesamtabschluss 2017

Die Rechnungslegung der Stadt Bad Münstereifel erfolgt seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW) vom 16.11.2004, geändert durch das GO-Reformgesetz vom 09.10.2007. Am 13.09.2012 wurde das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände“ in NRW (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKFWG) verabschiedet.
Grundlagen des Gesamtabschlusses bilden die geprüften Jahresabschlüsse der Stadt Bad Münstereifel sowie ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche im Konsolidierungskreis. Dies sind hier die Stadtwerke mit den Bereichen Wasser und Abwasser sowie der Forstbetrieb.

Der im Dezember 2018 aufgestellte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde in der Sitzung des Rates am 09.07.2019 einstimmig beschlossen. Dem war eine Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorausgegangen.

Gesamtabschluss 2017

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2017
 

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