Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Anwohner mit eigenem Parkplatz, Garagenbenutzer und Bau- bzw. Monteurfahrzeuge. Die Anfahrt zum Klosterplatz und zum „Bücklersberg“ ist weiterhin möglich.
Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Anwohner mit eigenem Parkplatz, Garagenbenutzer und Bau- bzw. Monteurfahrzeuge. Die Anfahrt zum Klosterplatz und zum „Bücklersberg“ ist weiterhin möglich.