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Hinweise zu Böller-Verbot und Umgang mit Feuerwerk

Das Abbrennen von Raketen, Batterien, Böllern, Schwärmern etc. ist gemäß der 1. Verordnung des Sprengstoffgesetzes in der Umgebung von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altenheimen untersagt. Das bedeutet de facto ein generelles Feuerwerk-und-Böller-Verbot für die historische Altstadt von Bad Münstereifel. Gleiches gilt für alle Stadtteile, die eine entsprechende Bebauung aufweisen. Sowohl im dicht bebauten Stadtkern als auch in historisch gewachsenen Dörfern – mit vielen historischen Fachwerkhäusern in engen Gassen – haben Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr große Schwierigkeiten, an einen Brandort zu gelangen. Die Häuser sind eng aneinander gebaut. Es besteht erhöhte Gefahr, dass die Flammen bei einem Brand im Fachwerk sehr schnell von Haus zu Haus übergreifen. 

Bei Missachtung der Regeln dürfen Polizei und Ordnungsamt gegebenenfalls Platzverweise auszusprechen, pyrotechnische Gegenstände beschlagnahmen und Anzeigen erstatten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei Bränden, die durch den unsachgemäßen und fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ausgelöst wurden, haftet der Verursacher. Damit auch die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr eine entspannte Nacht haben und keine Schäden entstehen, appelliert das städtische Ordnungsamt an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Regeln zu halten. 


Tipps der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel

Die Freiwillige Feuerwehr Bad Münstereifel rät nicht nur in der Nähe historischer Bebauung zum vorsichtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Sie gibt folgende Tipps:

  1. Nur geprüftes Feuerwerk verwenden! Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf die die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte ebenfalls vorliegen.
  2. Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.
  3. Feuerwerkskörper – mit Ausnahme von Tischfeuerwerk – nur im Freien abbrennen und niemals in der Hand behalten.
  4. Raketen und Knallkörper niemals auf Menschen oder Tiere richten.
  5. Raketen immer senkrecht aus sicherem Stand (z.B. Flaschen, am besten im Kasten) und mit entsprechendem Sicherheitsabstand abschießen. Flugbahn der Geschosse beobachten.
    Raketen nicht bei stärkerem Wind oder bei Windböen abfeuern.
    Feuerwerkskörper nicht blindlings aus dem Fenster oder vom Balkon werfen.
  6. Ausreichend Abstand zu Gebäuden, Fenstern, Autos, Bäumen, Müllcontainern, Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten einhalten.
  7. Blindgänger grundsätzlich nicht nochmals anzünden, sondern durch Übergießen mit Wasser unbrauchbar machen.
  8. Niemals Feuerwerkskörper basteln; es ist nicht nur ausgesprochen gefährlich, sondern auch strafbar.
  9. Feuerwerkskörper nicht zusammen gebündelt oder gemeinsam anzünden! Auch nicht in Dosen, Flaschen oder anderen Behältern zur Explosion bringen.
  10. Angezündete Feuerwerkskörper sofort wegwerfen.
  11. Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
  12. Für den Notfall Löschmittel bereitstellen (Eimer mit Wasser, Gießkanne, Feuerlöscher).
  13. Alarmieren Sie bei einem Brand oder Unfall sofort die Feuerwehr unter Notruf 112.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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