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Update 31.03.2021, 8.55 Uhr

Wesentliche Änderungen in der Coronaschutzverordnung

 

Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Ausnahme bei den Ostertagen (1.-5. April): hier gelten die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Schwimmbäder dürfen für die Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern öffnen.

Nach langen Schließzeiten ist es in Schwimmbädern erforderlich Wasserbeprobungen vor einer Öffnung durchzuführen. Diese Beprobungen und erforderlichen Nachbesserungen sind seitens des beauftragten Hygieneinstituts im eifelbad noch nicht abgeschlossen. Sobald die Ergebnisse vorliegen –wir rechnen zeitnah damit – kann das eifelbad nach aktueller Coronaschutzverordnung für die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern geöffnet werden und auch das Schulschwimmen kann nach den Ferien wieder starten.

Der Betrieb von Sonnenstudios ist, weil hier keine Dienstleistung von Mensch zu Mensch erbracht wird und nach aktueller einschlägiger Rechtsprechung in Hamburg, bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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