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Dichtheitsprüfung

Information zur Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) privater Abwasserleitungen

 

Aktuell (Januar 2020) zeichnen sich auf Landesebene Änderungen der SüwVO NRW 2013 zur Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) ab.

So soll nun auch in festgesetzten Wasserschutzgebieten die generelle Prüfpflicht (Frist: 31.12.2020) in eine anlassbezogene Prüfpflicht (sogenannter begründeter Verdachtsfall) umgewandelt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Bad Münstereifel zunächst abwarten, wie sich die weitere Entwicklung im Jahr 2020 darstellt, bevor von den betreffenden Grundstückseigentümern im Wasserschutzgebiet Dichtheitsnachweise eingefordert werden.

Unberührt bleiben sollen hingegen die Regelungen zur Prüfpflicht von

  • neu errichteten Abwasserleitungen,
  • im Wesentlichen abgeänderten Abwasserleitungen,
  • industriellen oder gewerblichen Abwasseranlagen.

Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Heller  (02253/505-187)

E-Mail: l.heller[at]bad-muenstereifel.de

 



Veröffentlichung vom 19.11.2015     (pdf-Datei, 2,0 MB)   

Einen Plan der Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet finden Sie hier     (pdf-Datei, 0,7 MB)

 


 

08.10.2014: Sachstand zum Thema „Dichtheitsprüfung“

Durch die am 16.03.2013 in Kraft getretene Änderung des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) ist der § 61 a, welcher bislang die Pflicht sowie die Fristen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen regelte, weggefallen.
Ersatzweise wurde durch § 61 Abs. 2 des geänderten LWG NRW in Verbindung mit der am 09.11.2013 in Kraft getretenen Rechtsverordnung (SüwVO Abw NRW 2013) folgendes geregelt:

•    Bei allen Neubauten, wesentlichen Änderungen oder Sanierungen von bestehenden Abwasserleitungen ist die Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) unverzüglich (vor Inbetriebnahme) durchzuführen.

•    Außerdem ist die Prüfpflicht bestehender Abwasseranlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten beibehalten worden. 
Dabei sind die Fristen folgendermaßen geregelt:

Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles Abwasser) errichtet wurden, sind erstmals bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Alle übrigen Abwasserleitungen innerhalb der Wasserschutzzonen sind erstmals bis zum 31.12.2020 prüfen zu lassen. 

•    Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist für Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, keine Dichtheitsprüfung mehr vorgeschrieben. Jedoch sind bestehende Abwasserleitungen, die der Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Weitere Verfahrensweise der Stadt:

Eine Pflicht der Stadt zur Festlegung vorgezogener Fristen, innerhalb von Wasserschutzgebieten für bestimmte Abwasserleitungen, besteht nicht mehr. Für die übrigen Ortschaften (außerhalb der Wasserschutzzonen) ist darüber hinaus die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der Dichtheitsprüfung im Falle häuslichen Abwassers entfallen. Aus diesem Grund sieht die Stadt keine Veranlassung mehr, über die gesetzlich festgelegten Fristen hinaus durch Satzung verschärfte Regelungen zu treffen. Die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen wurde deshalb aufgehoben. Ohne satzungsrechtliche Regelungen gelten die o.g. gesetzlichen Vorschriften zur Dichtheitsprüfung.

Bei Fragen zum Thema Dichtheitsprüfung (Prüfverfahren, Fristen, Sanierung, mögliche Förderprogramme der NRW.Bank etc.) wenden Sie sich gerne an 
Frau Heller (Kontakt unter Tel.: 02253/505-187, E-Mail: l.heller[at]bad-muenstereifel.de)

 


Broschüren des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zu Prüfverfahren sowie Sanierungsverfahren privater Abwasserleitungen

Broschüre: Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen - Beschreibung der Prüfverfahren             (pdf-Datei, 0,5 MB)
Broschüre: Sanierung privater Abwasserleitungen - Entscheidungshilfe zur Auswahl von Sanierungsverfahren        (pdf-Datei, 0,5 MB)


Flyer der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Dichtheitsprüfung     (pdf-Datei, 3,4 MB)

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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