Städtischer Winterdienst

Das Gebiet, das der Winterdienst zu bewältigen hat, ist groß. 57 Ortschaften, verteilt auf einer Fläche von rund 150 Quadratkilometern wollen erreichbar bleiben. Vor allem bei starkem Schneefall ist das für die Mitarbeitenden des Bauhofs eine enorme Herausforderung. Da die Lage im Stadtgebiet aufgrund der großen Höhenunterschiede und anderer topographischer Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen kann, muss die Einsatzstrategie tagesaktuell neu bewertet werden. Das Stadtgebiet ist in vier Räum- und Streubezirke unterteilt. Innerhalb der Bezirke wurde jede Straße einer von zwei Dringlichkeitsstufen (Kategorien) zugeordnet.
Kategorie 1: Hierzu zählen alle verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßen mit örtlicher und überörtlicher Bedeutung. Dies sind zum Beispiel Straßen, die für den ÖPNV sowie für Feuerwehr und Rettungsdienst wichtig sind. Der Winterdienst ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass diese Straßen in der Hauptverkehrszeit ab ca. 7 Uhr (sonntags 9 Uhr) bis ca. 20 Uhr geräumt und gestreut sind. Hierzu zählen insbesondere überregionale Straßen (Kreis- und Landesstraßen), Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Industriestraßen, Schulbusstrecken und öffentliche Parkplätze. Aufgrund dieser Verpflichtung werden die Straßen der Kategorie 1 im maschinellen Winterdienst zuerst und vorrangig bedient.
Kategorie 2: Hierzu zählen alle innerörtlichen Straßen, die nicht der Dringlichkeitsstufe 1 zugeordnet wurden, sowie alle Straßen, für die mit den Betroffenen Sondervereinbarungen geregelt sind. alle privaten Winterdienstverträge. Da die Befahrbarkeit der Straßen der Kategorie 1 sichergestellt werden muss, können Straßen der Kategorie 2 oft erst mit zeitlicher Verzögerung bedient werden. Bei extremen Witterungsverhältnissen (Dauerschneefall) kann der Räum- und Streueinsatz erst durchgeführt werden, wenn die Straßen der Kategorie 1 geräumt und gestreut wurden.
In den angefügten Listen können die Anwohnerinnen und Anwohner sich über die Streubezirke und die Dringlichkeitsstufen der Straßen informieren. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auf die Situation einzustellen. (Stand: 12/2024)
Die Streubezirke
⇒ Streubezirk 1: Houverath, Effelsberg
⇒ Streubezirk 2: Mahlberg, Mutscheid
⇒ Streubezirk 3: Eicherscheid, Eschweiler, Parkplätze
⇒ Streubezirk 4: Bad Münstereifel Kernstadt