Briefwahlantrag
Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Neben der Vor-Ort-Wahl im Wahllokal, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich.
Der Versand von Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 erfolgen. Somit ist die Frist für den Versand und Rücklauf der Unterlagen bedenklich kurz..
Deshalb bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, nach Möglichkeit von der Urnenwahl am Wahltag selbst Gebrauch zu machen und im Wahllokal wählen zu gehen. Hier kann garantiert werden, dass die abgegebene Stimme am Wahlabend in der Auszählung berücksichtig werden kann.
Zur Beantragung sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Sollten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen mitnehmen wollen, ist hierzu eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist wie folgt möglich:
- schriftliche Beantragung per Post im frankierten Briefumschlag (oder per Telefax, E-Mail (wahlen@bad-muenstereifel.de) sowie sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung),
- online (mit den Daten der Wahlbenachrichtigung) über die städtische Homepage: www.bad-muenstereifel.de,
- Abholung im Wahlamt zu den u. g. Öffnungszeiten (unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte bzw. Ihres Ausweises) bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 21.02.2025, 15.00 Uhr.
Postalisch beantragte Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung, müssen ausreichend frankiert und an das Wahlamt adressiert sein.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!
Öffnungszeiten des Wahlamtes
montags bis freitags:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich donnerstags:
14:00 bis 18:00 Uhr