Teil 1: Planungs- und Finanzgrundlagen
Das Thema „Windenergie“ beschäftigt die Stadt Bad Münstereifel schon seit vielen Jahren. Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, mögliche Flächen zur Windenergie im Wald in Bad Münstereifel zu prüfen. Hierbei sollten vorrangig städtische und vorgeschädigte Waldflächen untersucht werden, darunter auch die jetzt zur Beratung stehenden Flächen in der Gemarkung „Nöthen“.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat zudem im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes 2013 bereits Einnahmen aus der Windkraft im Wald zur Erreichung des Haushaltsausgleichs beschlossen. Seitdem werden die fehlenden Einnahmen aus der Windenergie durch die Einnahmen aus dem Holzverkauf des städtischen Forstbetriebes kompensiert. Kalamitäten wie Trockenheit, Stürme und Borkenkäferbefall haben große Baumbestände geschädigt, so dass diese Einnahmen zur Kompensation künftig wegfallen werden.
Im Jahr 2017 hat der Rat die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen, welches den Ausbau der Windkraft im Jahr 2019 bis 2021 beinhaltet. Grundsätzlich ist eine Kommune zudem verpflichtet, der Windenergie „substanziell“ Raum zu geben.
Im April 2020 hat der Rat sich gegen eine Ausweisung einer Konzentrationsfläche für WEA entschieden, weil nach Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken die Vorteile einer Ausweisung nicht deutlich überwiegen (siehe Ratsdrucksache 1936-X, behandelt im Rat am 28.04.2020). Somit sind WEA nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ist nicht Voraussetzung für den Bau von Anlagen an einem Standort.
Die Stadt Bad Münstereifel kann demnach WEA nicht generell im gesamten Stadtgebiet ausschließen. Werden keine städtischen Flächen zur Verfügung gestellt, bleibt die Errichtung von WEA grundsätzlich auf privaten Flächen trotzdem möglich. In diesem Falle könnte die Stadt jedoch keine Einnahmen für den Haushalt und die städtische Daseinsvorsorge erzielen – die Pachteinnahmen würden den privaten Eigentümern zufließen und nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Bei den zur Verpachtung stehenden städtischen Flächen handelt es sich um Fichtenwaldbestände, die durch Kalamitäten bereits am Boden liegen. Die geschädigten Bäume wurden bereits der Fläche entnommen. Diese Brachflächen bieten aus dieser Sicht gute Voraussetzungen für die Errichtung von WEA und die Einnahmen aus der Windenergie könnten die Einnahmeverluste aus dem Holzverkauf mehr als auffangen.
Den zu erwartenden Mindesterlösen durch WEA auf städtischen Flächen in Höhe von bis zu 13,1 Mio. € in 25 Jahren stehen im selben Zeitraum entgangene Einnahmen aus der Jagdpacht und der Holznutzung in Höhe von rund 48.000 € entgegen.
Ein gesetzlich verpflichtender ökologischer Ausgleich im Rahmen des Eingriffs bei dieser Windenergienutzung wird selbstverständlich vorgenommen. Die Bejagung ist auch mit WEA weiterhin möglich.
Dem Rat obliegt die grundsätzliche Entscheidung, die Flächen für eine Anpachtung zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und die Auswahl der Investoren zu treffen. Falls der Rat die städtischen Flächen zur Verfügung stellt, schließen sich weitere umfangreiche Gutachten und Untersuchungen an. Nach deren Auswertungen entscheidet der jeweilige Anbieter, ob er ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim Kreis Euskirchen als zuständige Genehmigungsbehörde einreicht. In diesem Genehmigungsverfahren werden alle gesetzlichen bzw. öffentlichen Belange geprüft und regelmäßig nach den gesetzlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Zu den öffentlichen Belangen, die zwingend zu prüfen sind, zählen neben dem Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen, bspw. in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen und Schattenwurf, u. a. auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Belange des Habitats- und Artenschutzes und weitere Naturschutzbelange und auch die Beeinträchtigung des Orts- oder Landschaftsbildes.
Die Windenergie ist eine wichtige Säule zum Gelingen der Energiewende, daher muss es für den Klimaschutz das Ziel sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und einen ambitionierten Ausbau der Windenergie nach gesetzlichen Vorgaben voranzutreiben.
Fortsetzung folgt…
Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Münstereifel, Herr Florian Hammes, unter Tel. 02253/505-294 gerne zur Verfügung.