Die Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken ist für eine attraktive und lebenswerte Innenstadt von hoher Bedeutung. Eine neugestaltete, gereinigte oder begrünte Hausfassade trägt so unmittelbar zu einer gesteigerten Wohn- und Lebensqualität bei.
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ startet die Stadt Bad Münstereifel ab sofort das Hof- und Fassadenprogramm, welches die Verschönerung, Gestaltung und Begrünung von Fassaden und Hofflächen ermöglicht. Für das Städtebauförderprogramm werden dabei Fördermittel seitens des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 59.500 € bereitgestellt.
Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich sowohl an private Immobilieneigentümer:innen als auch an Mieter:innen. Voraussetzung ist, dass das betreffende Objekt im Geltungsbereich des Förderprogramms liegt. Dieses umfasst die Kernstadt innerhalb der Stadtmauer sowie die Kölner Str. bis zum Abzweig Schleidtalstraße und Teile der Trierer Str. bis zum Kreisverkehr. Durch das Programm förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Aufwertung und Verschönerung beitragen. Dazu gehören unter anderem die Reinigung und Reparatur von Fassaden, der Neuanstrich von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und Hofflächen und die Entsiegelung von Hofflächen. Da das Förderprogramm nicht in Verbindung mit der Flutkatastrophe steht, ist eine Nutzung der Mittel zur Beseitigung von Hochwasserschäden nicht möglich. Ebenso nicht gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Geförderte Projekte erhalten eine Zuwendung von 50 % der Bruttokosten bis max. 10.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro für die Fassadengestaltung, bzw. bei Hofflächen von 5.000 Euro und einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro. Die Förderfähigkeit durch das Hof- und Fassadenprogramm unterliegt den Voraussetzungen, dass das Vorhaben die Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sowie die Auflagen der Unteren Denkmalbehörde berücksichtigt. Jegliche Maßnahmen dürfen nicht vor einer Förderzusage begonnen werden. Zudem bedarf es vor Beginn der Ausführung immer der Abstimmung und der Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis mit bzw. durch die Untere Denkmalbehörde.
Unterstützt werden Interessent:innen durch das städtische Citymanagement, an das die Anträge für das Förderprogramm zu stellen sind. Alle notwendigen Unterlagen und Informationen stellen Herr Dr. Wörmer und Herr Dreger vom Citymanagement gerne bereit. Zusätzlich stehen die Unterlagen auch zum Download auf der städtischen Homepage unter https://www.bad-muenstereifel.de/rathaus-service/rathaus-buergerinformationen/bauen-planen/stadtentwicklung/ zur Verfügung. Das Citymanagement Bad Münstereifel ist telefonisch unter der Nummer 02253 505 160 oder per E-Mail unter citymanagement@bad-muenstereifel.de erreichbar.