07.05.2024 - Anhaltende und starke Regenfälle haben am gestrigen Montag die Wasserstände an der Erft und ihren Nebengewässern bis in die späten Abendstunden anschwellen lassen. Auch wenn das Wasser stellenweise über die Ufer trat, hat die Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel keine Überschwemmungseinsätze verzeichnet. Die Löschgruppen Schönau und Mahlberg haben mit Unterstützung des städtischen Bauhofs an zwei Stellen beidseits des Lückenbachs und des Dreisbachs in Schönau vorsichthalber Sandsäcke aufgeschichtet, um das Wasser einzugrenzen. Außerdem hat die Feuerwehr die Wasserstände des Eschweiler Bachs in Gilsdorf und der Erft in Arloff-Kirspenich kontrolliert. Die Pegelstände der Erft fallen im Stadtgebiet seit etwa Mitternacht stetig.
Ausnahme ist der Pegel Eicherscheid, der aktuell nahezu konstant leicht erhöht bleibt. Grund dafür ist, dass der Erftverband das Hochwasserrückhaltebecken Eicherscheid seit Montagnachmittag einstaut, um nachfolgend die Durchflussmenge der Erft zu regulieren und die Gefahr von Überschwemmungen zu reduzieren. Das Wasser aus dem Becken wird in kurzen Intervallen abgelassen. Dies geschieht mit einer moderaten Fließgeschwindigkeit von drei Kubikmetern pro Sekunde, damit durch den Ablass keine kritischen Situationen bei den Unterliegern entstehen. Der Pegel der Erft schwankt dort um maximal rund fünf Zentimeter. Der Wasserstand im Becken selbst ist zwar hoch, jedoch nicht besorgniserregend. Starke Regenfälle sind nach aktuellem Kenntnisstand derzeit nicht mehr zu erwarten. Die Stadt hat die Gewässer im Stadtgebiet im Laufe des heutigen Vormittags auf möglicherweise entstandene Schäden kontrolliert.
Nicht passierbar ist zurzeit der Erftbegleitweg unter der Brücke der L 11 in Kirspenich. Dieser kurze Abschnitt des Weges ist aktuell noch von der Erft überspült.
Die Stadt bittet eindringlich darum, in der Nähe fließender Gewässer keine Gegenstände zu lagern, die bei steigendem Wasserstand als Treibgut mitgerissen werden können. Dazu zählen zum Beispiel private Holzstapel. Innerhalb von Ortschaften müssen gelagerte Gegenstände einen Abstand von drei Metern zum Ufer aufweisen, außerhalb von Ortschaften sind es fünf Meter. Auch Grasschnitt sollte keinesfalls im Uferbereich abgelegt werden, da er, vom Wasser weggeschwemmt, zur Beeinträchtigung von Vorflutern beitragen kann.