Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian hat am 7. September 2023 in der Kreisverwaltung Ahrweiler den Kooperationsvertrag unterzeichnet. Auch der Kreis Euskirchen, die Gemeinde Blankenheim und der Landkreis Vulkaneifel sind dem Bündnis beigetreten. Infolge der Flutkatastrophe im Sommer 2021 erstellt der Kreis Ahrweiler in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen und dessen Kommunen Blankenheim und Bad Münstereifel sowie dem Vulkaneifelkreis einen Plan zur Umsetzung und Weiterentwicklung überörtlicher Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge.
„Bei der Hochwasserkatastrophe haben die Erft und die Wassermassen, die ihr zulaufen, immense Schäden im Stadtgebiet Bad Münstereifels verursacht. Deshalb stehen die Erft und ihre Zuläufe beim Hochwasser- und Starkregenschutz in unserem Stadtgebiet im Fokus der Wahrnehmung“, erläutert Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian. „Genauso bedenken wir aber auch, dass ein nicht unerheblicher Teil des Stadtgebiets in die Ahr entwässert wird. Die Grenzen, die wir Menschen auf dem Papier zeichnen, kennt das Wasser nicht. Hier wollen wir unserer Verantwortung in puncto Starkregenschutz gerecht werden. Die Anrainerkommunen der Erft haben gemeinsam mit dem Erftverband eine Hochwasserschutzgemeinschaft gebildet, die ein Gesamtkonzept für die Erft erstellen lässt. Ich bin sehr froh, dass dies auch für die Ahr geschieht, wir daran teilhaben und als die bundesweit ersten kommunalen Akteure im Hochwasser- und Starkregenschutz in dieser Form über die Landesgrenze hinweg zusammenarbeiten.“ Auf dem Stadtgebiet Bad Münstereifels entwässern neben Bachläufe auch Wald- und Wiesenflächen in die Ahr.
Die Ahrweiler Landrätin Cornelia Weigand bezeichnete die Planung von Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge über Kreisgrenzen hinweg als wichtiges Zeichen. „Uns eint das sehr anspruchsvolle Ziel, praktikable und nachhaltige überörtliche Maßnahmen zu entwickeln, die in ihrer Gesamtheit eine signifikante Wirkung erzielen“, so die Landrätin: „Alle Bündnispartner werden im Rahmen der Kooperation gemeinsam mit den beauftragten Ingenieurbüros effektive Maßnahmen zur ganzheitlichen Hochwasservorsorge erarbeiten. Dabei werden – und dies ist bisher bundesweit einmalig – die gesamten Einzugsgebiete des Flusses und der Bäche überplant, anstatt nur in den Kreisgrenzen beziehungsweise ufernahen Bereichen zu verharren. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt aufzeigen wird, wie eine wirkungsvolle überregionale Hochwasservorsorge aussehen kann.“ Preiser-Marian betonte den Aspekt der guten Nachbarschaft mit den umliegenden Kommunen und erinnerte sich in diesem Zusammenhang daran, dass sie und Cornelia Weigand, damals noch Bürgermeisterin der schwer getroffenen Verbandsgemeinde Altenahr, sich bei einem Treffen nach der Flut in den Armen lagen und sich gegenseitig Zuspruch gaben.
Der resultierende Maßnahmenplan wird das gesamte Ahreinzugsgebiet unter Berücksichtigung der Gewässer 2. und 3. Ordnung sowie der Flächenentwässerung betrachten. Als Basis dienen örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte der Kommunen, die progressiv und innovativ weiterentwickelt werden sollen. Die Planungen umfassen Maßnahmen des technischen und natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche und am Gewässer sowie technische Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Zur praktischen Umsetzung wird ein Planungskonzept mit Priorisierung der jeweiligen Maßnahmen auf der Grundlage von Wirkungsanalysen erstellt. Der gesamte Vorgang wird in einem kontinuierlichen Beteiligungsprozess in der Lenkungsgruppe üMP abgestimmt und anschließend öffentlichkeitswirksam kommuniziert. Die Planungen sind ein Baustein der kreisweiten überörtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorge.
Der Kreis Euskirchen, die Stadt Bad Münstereifel und die Gemeinde Blankenheim steuern dem Maßnahmenplan der Kooperation insgesamt 100.000 Euro bei. 80 Prozent davon werden durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, die restliche Summe wird zu gleichen Teilen von den drei Genannten getragen. Wenn es in die Umsetzung der Maßnahmen geht, wird gemeinsam geprüft werden, wie hoch der finanzielle Anteil der Kooperationspartner jeweils an den einzelnen Maßnahmen sein wird. So werden zum Beispiel bauliche Maßnahmen nicht automatisch alleine von der Kommune finanziert werden, auf deren Gebiet sie entstehen.