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Neues aus dem Stadtrat

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Bürgerbegehren

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat mehrheitlich festgestellt, dass das Bürgerbegehren „ ‚Keine Umsetzung des Verkehrs- Beschilderungs- und Parkraumkonzepts gemäß Ratsbeschluss vom 30.03.2023‘ Ratsdrucksache: 791-XI/Z-1 bis 10 nebst Anlagen“ unzulässig ist. Dabei hatte der Rat gemäß der Gemeindeordnung NRW einzig und alleine darüber zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren die Anforderungen erfüllt, die ein solches Begehren nach dem Gesetz und der Rechtsprechung einzuhalten hat. Politische Erwägungen durften bei der Bewertung keine Rolle spielen.

Die Entscheidung der Ratsmehrheit stützt sich auf die rechtsgutachterliche Stellungnahme einer Fachkanzlei, die von der Stadtverwaltung mit der Begutachtung der rechtlichen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit beauftragt wurde. Die Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, da das Bürgerbegehren nicht fristgerecht eingereicht wurde. In dem Begehren wird aufgeführt, dass „der ‚Status Quo‘ beibehalten werden“ soll. Somit richtet es sich seinem Inhalt nach also nicht darauf, mit welchen Mitteln der Verkehr neu strukturiert werden soll (z.B. Fußgängerzone). Vielmehr soll erreicht werden, dass die verkehrliche Situation bleiben soll, wie sie ist. Seinem Inhalt nach ist das Bürgerbegehren also darauf gerichtet, eine grundsätzliche verkehrliche Neustrukturierung in der Kernstadt insgesamt zu verhindern.

Einen „weichenstellenden“ Grundsatzbeschluss, wonach eine verkehrliche Neustrukturierung der Kernstadt durchzuführen ist, hat der Rat jedoch schon am 20.06.2020 beschlossen. Somit wurde also schon zu diesem Zeitpunkt festgelegt, dass der „Status Quo“ geändert werden wird. Nur das „Wie“ der Maßnahme sollte durch weitere Beratung und Beschlussfassung noch näher konkretisiert werden. Dabei sah der Beschluss vom 20.06.2020 unter anderem bereits vor, dass Teile der Kernstadt für den Individualverkehr gesperrt werden. Besondere Regelungen sollten für Anwohner und Anlieger gelten. Das „Wie“ der verkehrlichen Neustrukturierung ist aber nicht die benannte Zielsetzung des Bürgerbegehrens. Somit richtet es sich gegen den Grundsatzbeschluss des Rates zur verkehrlichen Neugestaltung der Kernstadt und wurde nicht fristgerecht eingereicht.

 

Gedenkskulptur im Haass-Hof

Im Innenhof zwischen Rathaus und Grundschule, der sogenannte Haass-Hof, wird eine Skulptur errichtet, die als einer von mehreren Erinnerungsorten im Stadtgebiet an die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erinnern soll. Der Stadtrat hat den Standort in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die rund drei Meter hohe Stahl-Skulptur mit dem Titel „Ausgeliefert“ wird von der Zülpicher Künstlerin Marti Faber geschaffen und der Stadt Bad Münstereifel als Schenkung überlassen. Eine Beschreibung des Kunstwerks durch die Künstlerin ist hier zu finden.

 

Deutschland-Ticket im Schülerverkehr

Künftig werden alle Schülerinnen und Schüler, die im Schülerverkehr Bad Münstereifel freifahrberechtigt sind, statt der bisherigen Prima- und SchülerTickets das DeutschlandTicket erhalten. Das hat der Stadtrat nun beschlossen. Eigenanteile werden bei dieser Variante zum derzeitigen Stand nicht erhoben. Vorteile für die Schülerinnen und Schüler ist der stark erweiterte Geltungsbereich der Tickets im Gegensatz zu Prima- und SchülerTicket.

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, den Vertrag mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) zur Umsetzung des Deutschlandtickets im Schülerverkehr bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 geschlossen zu haben.

 

Medienentwicklungsplan der Schulen

Vor einem Jahr hat der Stadtrat den Medienentwicklungsplan der städtischen Schulen für den Planungszeitraum 2022 bis 2026 beschlossen. Im Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Schulen wurden angelehnt an den Medienentwicklungsplan zunächst die bedarfsgerechte Beschaffungen für das Jahr 2023 geplant. Dabei meldeten die Schulen Investitionen in folgender Höhe an:

  • Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel: 100.192 Euro
  • Friedrich-Haass-Schule: 66.080 Euro
  • St. Michael-Gymnasium: 157.800 Euro
  • Grundschulverband Höhengebiet: 69.070 Euro
  • Grundschule Arloff: 85.686 Euro
  • Realschule Bad Münstereifel: 140.300 Euro

Die Verwaltung wird die Maßnahmen ausschreiben und die Aufträge anschließend vergeben. Für die Jahre 2024 bis 2026 werden die jeweiligen Warenkörbe der Schulen im entsprechenden Jahr dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Richtfunkstrecken

Die Stadtverwaltung wird eine Richtfunkstrecke zwischen Rathaus und der Außenstelle Kurverwaltung im Bahnhof einrichten. Das hat der Stadtrat beschlossen. Die Datenverbindung wird ausfallsicher und verschlüsselt sein. Durch die Richtfunkstrecke wäre der Dienstbetrieb in der Außenstelle gewährleistet und die Verwaltung könnte einzelne Bereiche (Ämter, Sachgebiete) oder IT-Segmente dorthin verlagern, wenn es im Krisenfall nötig sein sollte. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die angedachten Richtfunkstrecken vom Rathaus zum Bahnhof sowie zum Bauhof und zum eifelbad realisierbar sind. Im ersten Schritt soll die Strecke zum Bahnhof eingerichtet werden, da hier zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Mit diesem ersten Projekt sollen Erfahrungen gesammelt werden. Im Jahr 2024 soll die Strecke zum Bauhof umgesetzt werden. Weitere Überlegungen sehen vor, Bücherei, eifelbad und Mimi-Reno-Halle anzubinden.

Zurzeit sind die Außenstellen Kurverwaltung, Bauhof und eifelbad durch einen eigenen DSL-Anschluss über die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) an das Rathaus angebunden. Diese Verbindungen würden weiterhin als zusätzliche Backup-Leitungen genutzt.

 

Bolzplatz Hardtbrücke

Der Sportplatz an der Hardtbrücke soll einen Naturrasenbolzplatz bekommen. Dafür hat sich der Stadtrat einstimmig ausgesprochen. Dass der „große“ Sportplatz an der Hardtbrücke, der durch die Flutkatastrophe zerstört wurde, im Rahmen des Wiederaufbaus als Kunstrasenplatz angelegt wird, hatten die städtischen Gremien bereits im Vorfeld beschlossen. Da dieser Platz zum Schutz vor Vandalismus und Wildtieren aber eingezäunt wird, soll die Anlage auf der südlichen Grünfläche um das Kleinspielfeld ergänzt werden. Laut Fachplaner werden sich die Kosten der Maßnahme auf rund 65.000 Euro belaufen. Rund 52.300 Euro können durch das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen und die restlichen Ausgaben aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden. Die Verwaltung wird nun zunächst einen Fachplaner beauftragen und die Maßnahme anschließend gemeinsam mit dem Wiederaufbau des Sportplatzes ausschreiben und vergeben.

 

Mobilitätskonzept: Ergebnis der Kommunalaufsicht

Nach eingehender Prüfung sieht die Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen derzeit keinen Anlass, die Bürgermeisterin dazu anzuweisen, den Beschluss des Stadtrates zum Verkehrs-, Beschilderungs- und Parkraumkonzeptes vom 30.03.2023 zu beanstanden. Der Stadtrat hatte die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Fassung des Konzeptes mehrheitlich beschlossen. Die IG Kernstadt hatte bei der Kommunalaufsicht im Anschluss Beschwerde eingelegt und einerseits um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses gebeten sowie andererseits darum gebeten, die Bürgermeisterin anzuweisen, den Ratsbeschluss wegen eines Verstoßes gegen das geltende Recht zu beanstanden. Die Stadtverwaltung Bad Münstereifel sowie die Straßenverkehrsbehörde des Kreises hatten dazu Stellung genommen.

Nach Prüfung aller Unterlagen sei keine einschlägige Rechtsvorschrift verletzt worden, so die Kommunalaufsicht. Sie führt als Begründung für die Entscheidung an, dass es beim Konzept, das im Rat vorgestellt wurde, nicht um die abschließende Fassung handele. Einer der Aspekte der Kommunalaufsicht ist, dass das Konzept lediglich dazu diene, dass die Verwaltung ihren Arbeits- und Prüfauftrag zu den einzelnen Maßnahmen des Konzepts fortführen könne. Eingaben des Straßenverkehrsamts werden in den Planungen noch berücksichtigt. Somit schaffe das vorliegende Grundkonzept noch keine Tatsachen. Außerdem ersetze der Beschluss nicht die Verkehrsanordnung durch den Kreis Euskirchen, die zur Umsetzung erforderlich sei.

 

Stadtrat ermächtigt Bürgermeisterin für ein weiteres Jahr

Zur Erleichterung der Auftragsvergabe im Rahmen des Wiederaufbaus hat der Stadtrat die Bürgermeisterin vor einem Jahr ermächtigt, Aufträge des Wiederaufbauplans, die sich auf die reine Wiederherstellung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik beschränken, im Rahmen der einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erteilen. Ausgenommen waren Aufträge, bei denen Gestaltungsspielräume gegeben sind, oder Verbesserungen, die über die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Der Stadtrat hat diese Regelung nun einstimmig um ein Jahr bis zum 30.06.2024 verlängert. Wie gehabt wird die jeweils aktuelle Liste der durchgeführten Vergabeverfahren in jeder Ratssitzung als Bericht vorgelegt werden. Eine aktuelle Liste findet sich hier im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Münstereifel (Ratsdrucksache 1007-XI/Z-1).

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