Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am Freitag, 23.04.2021, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Um das erhöhte Infektionsgeschehen zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen, greift bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 die bundeseinheitliche Notbremse ein.
Da der Kreis Euskirchen über dem Grenzwert von 100 liegt, weist die Ordnungsbehörde nachdrücklich auf die nachfolgenden Regelungen hin:
- Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum, sprich die eigene Wohnung.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Die Wohnung oder das eigene Grundstück darf nicht verlassen werden. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder die Runde mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
Daher sind auch die traditionellen Maifeiern in der Nacht zum 01.05.2021 untersagt. Schützen Sie sich, Ihre Freunde und Verwandte!
Maibäume gehören nicht an Straßenlaternen:
Aus früheren Erfahrungen weist die Verwaltung darauf hin, dass es nicht gestattet ist, Maibäume an Straßenbeleuchtungsmasten oder Pfosten von Verkehrszeichen und ähnlichen Einrichtungen zu befestigen.
Die Fundamentierung und Statik dieser Masten sind nicht für solche Zwecke geeignet. Es kann zu verkehrsgefährdenden Situationen kommen, denn je nach Baumgröße und Behang ist ein Abknicken des Mastes nicht auszuschließen.
Zudem kann die Ausleuchtung des Straßenkörpers beeinträchtigt werden, mit der Folge möglicher Unfallgefahren und daraus resultierender Haftungsansprüche.