Die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen liegt in der Hand von privatwirtschaftlichen Telekommunikations-Unternehmen (Netzbetreibern). Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau der Breitbandbandnetze durch Förderprogramme.
Um den Bedarf an einer breitbandigen Internetversorgung für die immer noch unterversorgten Gebiete (sogenannte weiße Flecken) im Kreis Euskirchen zu decken und den sehr kostenintensiven Netzausbau zu ermöglichen, haben sich die kreisangehörigen Kommunen entschieden, entsprechende Fördermittel bei Bund und Land NRW zu beantragen. Der Kreis Euskirchen tritt dabei als bündelnder Antragsteller für die elf kreisangehörigen Kommunen auf und realisiert das Projekt als gemeinsame Aufgabe.
Ziel des aktuellen Förderprogramms, das das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entwickelt hat, ist es, allen Anschlüssen in Deutschland, die eine Versorgung unterhalb von 30 Mbit/s haben, eine Versorgung von mindestens 30 Mbit/s zu ermöglichen. Deswegen liegt auch die sogenannte “Aufgreifschwelle“ des aktuellen Förderprogramms im Kreis Euskirchen bei 30 Mbit/s. Das heißt, dass über das aktuelle Programm nur diejenigen Anschlüsse ausgebaut werden dürfen, die eine Bandbreite von 30 Mbit/s nach technischer Datenlage nicht erreichen. Außerdem sind Anschlüsse nicht förderfähig, die von einem Telekommunikationsunternehmen selbst, das heißt eigenwirtschaftlich, bis Ende 2020 ausgebaut werden sollen.
Zu Beginn des Förderverfahrens im Jahr 2015 war angedacht, die angestrebte Versorgung über die Verbesserung des bestehenden Kupfernetzes zu erlangen (sogenannte Vectoring-Technik). Der Kreis Euskirchen konnte in langwierigen Verhandlungen mit seinem Auftragnehmer Telekom aber erreichen, dass im Rahmen des Förderprogramms nur noch Glasfaser-Technik verwendet wird. Glasfaser ist die aktuell bestmögliche Technik und ermöglicht Bandbreiten bis in den Gigabit-Bereich und somit eine Versorgung, die deutlich über dem ursprünglichen Ziel von 30 Mbit/s liegt.
Um zu klären, welche Anschlüsse nach diesen Kriterien förderfähig sind und welche nicht, wurde durch den Kreis Euskirchen im Vorfeld des Förderantrages ein sogenanntes öffentliches Markterkundungsverfahren durchgeführt. Ohne dieses Markterkundungsverfahren ist eine Antragsstellung und somit die Genehmigung von Fördermitteln für den Breitbandausbau nicht möglich.
Hierbei wurden die in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, Daten zur bestehenden Versorgung mit 30 Mbit/s (Ist-Versorgung) und zu den noch in Planung befindlichen Vorhaben (zukünftiger Eigenausbau) abzugeben. Die abgegebenen Versorgungsmeldungen bilden die Grundlage für die Planungen im Förderprogramm.
Nach dieser Datenlage, die nach der Förderrichtlinie auf den Meldungen der Telekommunikationsunternehmen basieren muss, kann es aber durchaus dazu kommen, dass in einem Ortsteil unterversorgte und versorgte Anschlüsse unmittelbar nebeneinander liegen. Die eine Adresse behält die Versorgung von 30 Mbit/s, der Nachbar erhält nun kostenlos mit Fördermitteln ebenfalls eine Versorgung von 30 Mbit/s, dies aber durch eine Glasfaserverbindung, die deutlich höhere und zukunftsfähigere Bandbreiten ermöglicht. Diese Regelung führt natürlich zu Irritationen in der Nachbarschaft, liegt aber begründet in der Förderrichtlinie des Bundes und kann von Kreis und Kommunen nicht verändert werden.
Der Kreis bemüht sich, in diesen Einzelfällen eine Klärung herbeizuführen.
Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ist aber grundsätzlich gewährleistet, dass eine ausreichende Versorgungskapazität mitverlegt wurde, um alle umliegenden Haushalte zukünftig an das bestehende Glasfasernetz anzuschließen. Die Entscheidung hierfür liegt aber nicht beim Kreis oder den Kommunen, sondern ausschließlich bei den oben erwähnten privatwirtschaftlich tätigen Telekommunikationsunternehmen, denn die geförderte Netzinfrastruktur befindet sich im Eigentum der Telekommunikationsunternehmen, im Kreis Euskirchen im Eigentum der Telekom.
Aus Sicht des Kreises ist es deswegen wünschenswert, dass die in der Region tätigen Telekommunikationsunternehmen – insbesondere die mit dem Förderprogramm beauftragte Telekom – diese Gelegenheit schnellstmöglich ergreifen, um weiteren Haushalten im Kreis Euskirchen einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen mit FAQ’s zum Projekt finden Sie auf den Seiten des Kreises Euskirchen unter www.kreis-euskirchen.de
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Telekom FTTH-Hotline unter Telefon 0800 77 33 888 zur Verfügung oder die Seite www.telekom.de/kreis-euskirchen
Tipp: Nutzen Sie für Ihre Fragen rund um Anschluss oder Netzausbau den Blog der Telekom unter der oben angegebenen Adresse. Hier können Sie sich direkt mit den Fachleuten aus der Telekom-Hilft-Community austauschen.
FAQ Breitbandausbau Kreis Euskirchen (pdf-Datei zum Download)