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Informationen zum Corona-Virus

Das Bild zeigt die 10 wichtigsten Hygienetipps

Neu: Ruhen des Schul- und Kita-Betriebes ab 16.03.2020

Alle aktuellen Informationen zum Thema "Coronavirus" finden Sie hier.

Das Land NRW hat ein Bürgertelefon geschaltet. Hier kann sich jeder rund um das Thema "Corona" informieren: Tel. 0211 / 9119 1001

Auch beim Kreis Euskirchen gibt es eine Bürger-Hotline unter Tel. 02251 / 15800.

 


Die aktuellsten Meldungen finden Sie hier auf der Internetseite des Kreises Euskirchen


Update 18.03.2020

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung

Mit Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 hat die Landesregierung die weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen konkretisiert. Seit Montag, dem 16. März 2020, müssen alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung erging für Prostitutionsbetriebe. Auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen ist seit Montag untersagt. Daher ist auch das eifelbad bereits seit Montag geschlossen.

Seit Dienstag, dem 17. März 2020, sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Den Einzelhandel betreffend sind NICHT zu schließen, der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle hier nicht aufgezählten Einzelhandelsbetriebe müssen geschlossen bleiben.

Die Schließungen und Auflagen gelten unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder den Eigentumsverhältnissen.

Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels werden in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Für Restaurants und Speisegaststätten wird zudem geregelt, dass diese frühestens ab 06:00 Uhr zu öffnen und spätestens ab 15:00 Uhr zu schließen sind.

Zuständig für die Koordination von eventuell erforderlichen Schutzmaßnahmen ist der Kreis Euskirchen, der auch die Bevölkerung auf seiner Homepage www.kreis-euskirchen.de über aktuelle Entwicklungen informiert. Angesichts der zunehmenden Fälle in NRW hat der Kreis Euskirchen in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Euskirchen eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet. Geschulte Mitarbeiter geben hier montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr Informationen darüber, wer besonders gefährdet ist, wie man sich schützen und einen Verdachtsfall erkennen kann. Die Hotline des Kreises Euskirchen ist erreichbar unter 02251/15 800.

Um eine kreisweit einheitliche Regelung für die erforderlichen Auflagen herbeizuführen, fand am 17.03.2020 eine außerordentliche BürgermeisterIinnen-Kon­ferenz mit Beteiligung des Krisenstabes des Kreises Euskirchen statt.

Zudem wurde am Nachmittag und Abend des 17. März durch die Landesregierung eine weitere Konkretisierung der vorliegenden Erlasse vorgenommen. Hierbei wurden weitere umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corina-Virus zu verlangsamen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen und Übernachtungsangebote nur zu ausschließlich nicht touristischen Zwecken weiterhin zuzulassen. Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

•             Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).

•             Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.

•             Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.

•             Folgenden Geschäften ist bis auf Weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.

•             Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.

•             Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.

•             Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Kurzfristig nach den Erlassen vom 17. März 2020 ist eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Umsetzung und Auflagen im Rahmen einer Allgemeinverfügung vorstehende Allgemeinverfügung vom 18.März 2020!)

Zum eigenen Schutz empfiehlt es sich, sich insbesondere an die Hygiene-Maßnahmen zu halten, die auch vor einer Influenza-Infektion (Grippe) schützen. Die 10 wichtigsten Hygiene-Tipps finden Sie hier in einem Informationsblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. https://www.bzga.de/infomaterialien/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/hygiene/broschuere-10-hygienetipps/

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am 13. März verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Update 17.03.2020

Wichtige Informationen für Eltern finden Sie auf der Seite des Kreises. Unternehmen finden ebenfalls auf der Seite des Kreises Hilfestellungen.

Update 16.03.2020

Die Landesregierung hat eben die Schließung von Bädern beschlossen und das Ministerium wird einen entsprechenden Erlass verfassen.
Wir schliessen das eifelbad ab dem 16.3.2020 bis voraussichtlich 19.4.2020.

Wir bitten um Verständnis und wünschen mit dem gesamten Team des eifelbad weiterhin beste Gesundheit und Wohlergehen!

Update 15.03.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nach aktueller Erlasslage des Ministeriums zur Corona-Krise sind alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, seitens der Veranstalter abzusagen. Dies ist seitens der Ordnungsbehörden auch entsprechend anzuordnen.

Die gilt auch für Veranstaltungen, Kurse, Lesungen, Ausstellungen etc., die in den öffentlichen Einrichtungen, wie Rathaus, Eifelbad, Bücherei, Kurverwaltung, Heinz-Gerlach Halle, Mimi-Renno Halle, den anderen Hallen, Dorfgemeinschaftshäusern und Sportstätten stattfinden.

Wie wir mit den generellen Öffnungen dieser Einrichtungen verfahren, werden wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Krisenstab des Kreises weiter beraten und entsprechend auf unserer Homepage und auf unserer facebook-Seite veröffentlichen.

Update 14.03.2020

Information für unsere Badegäste im eifelbad zum Coronavirus:

Die wichtigste Information ist, dass Grippe- und auch die Coronaviren nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden können. Damit besteht im Schwimmbad kein erhöhtes Infektionsrisiko, es gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden auch angezeigt sind.
Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten und Niesen Sie bitte möglichst immer in die Armbeuge und waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. Duschen Sie bitte vor dem Bad und waschen Sie sich gründlich mit Seife/Duschgel.
Wir haben aus Vorsorgegründen unsere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärkt und nehmen eine zusätzliche Wischdesinfektion von Handgriffen und Türklinken vor. Wir werden, falls erforderlich, in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden weitere Maßnahmen ergreifen und Sie darüber informieren.

Land schließt Schulen und Kitas; Pressemitteilung des Kreises Euskirchen vom 13.03.2020:

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Landesregierung heute alle Schulen und Kitas in NRW vorerst vom 16. März bis zum 19. April geschlossen. Der Krisenstab des Kreises Euskirchen wurde nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung unverzüglich zusammengerufen, um die Auswirkungen und Konsequenzen für den Kreis Euskirchen zu bewerten. Eine zentrale Entscheidung: Schon an diesem Wochenende stehen Experten der Kreisverwaltung an einer Hotline oder per E-Mail bereit, um Fragen zu beantworten.

- Kinderbetreuung in Kita und Tagespflege: Ab Montag dürfen nach Mitteilung des Landes Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder selber übernehmen.
Für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, sowie Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten, keine eigenen Betreuungsmöglichkeiten haben, wird das Jugendamt innerhalb der nächsten Woche versuchen, entsprechende Lösungen zu organisieren.

Hotline des Kreises Euskirchen zu Betreuungsfragen in Kitas:

(Samstag und Sonntag, 14. und 15. März, von 10 bis 14 Uhr, ab Montag von 9 bis 15 Uhr)

Tel.: 02251 / 15-155, E-Mail: kitaeltern[at]kreis-euskirchen.de

- Schulen: In den Schulen wird ab Montag der Unterricht eingestellt. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. Auch danach werden die Schulen für ein Not-Betreuungsangebot für unverzichtbare Funktionsbereiche sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können.

- Veranstaltungen: Das NRW-Gesundheitsministerium hat am 10. März eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Großveranstaltungen erlassen, nach dem Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern nicht mehr stattfinden dürfen. Für alle kleineren Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern haben der Kreis Euskirchen und alle Bürgermeister der elf Kommunen am 12. März ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt und eine Checkliste erstellt. Neu ist jetzt, dass die Landesregierung dringend empfiehlt, alle „nicht notwendigen Veranstaltungen“ abzusagen – unabhängig von der Zahl der Teilnehmer.

 


Ruhen des Schulunterrichts ab Montag 16.03. bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Der Schülerspezialverkehr fährt Montag und Dienstag zu regulären Zeiten.


Corona-Krise: Checkliste für jede Veranstaltung, Pressemitteilung des Kreises Euskirchen vom 12.03.2020:

Bis auf Weiteres werden landesweit alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern abgesagt. Dies ist die Konsequenz eines Erlasses, den das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag veröffentlicht hat und der keinen Ermessensspielraum lässt.  Für alle kleineren Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern haben der Kreis Euskirchen und alle Bürgermeister der elf Kommunen am heutigen Donnerstag ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt.

„Uns geht es darum, die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“, sagt Manfred Poth, der Allgemeine Vertreter des Landrats.  Es gehe jetzt um ein besonnenes Verhalten, das in erster Linie vorbeugend wirke. Und weiter: „Wir wissen, dass die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen zu Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben führen, halten diese Schritte aber für notwendig und bitten um Verständnis und Unterstützung.“

Grundsätzlich bleibt es das gemeinsame Ziel, kleinere Veranstaltungen nach Möglichkeit durchzuführen – unter der Prämisse, dass der Gesundheitsschutz weitestgehend gewährleistet ist. Das heißt, auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern können nicht automatisch stattfinden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Zur objektiven Bewertung der jeweiligen Veranstaltung geben Kreis und Kommunen den Veranstaltern eine Checkliste an die Hand. Basis hierfür sind die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Checkliste steht online unter dieser Meldung zur Verfügung.

Mithilfe der Checkliste, in der die wesentlichen Faktoren der Veranstaltung abgefragt und „bepunktet“ werden, erhalten die Veranstalter ein Ergebnis nach Ampelfarben. Daraus ergeben sich die Empfehlungen, ob eine Veranstaltung als risikoreich einzustufen ist. Bei Rot empfiehlt der Krisenstab die Absage. Bei weiteren Fragen zur Bewertung einer Veranstaltung stehen die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden zur Verfügung.

Der Kreis und die Kommunen rufen gemeinsam dazu auf, die als risikoreich eingestuften Veranstaltungen (unter 1000 erwarteten Teilnehmenden) in eigener Verantwortung abzusagen.

Sofern geplant ist, risikoreiche Veranstaltungen dennoch durchzuführen, ist dies bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig vorher anzuzeigen. Diese prüft dann, ob dieser Einschätzung gefolgt werden kann oder ob die Veranstaltung abgesagt werden muss.

Checkliste für Veranstaltungen (pdf-Datei zum Download, 143 KB)

 


Erster bestätigter Fall einer Coronavirus-Infektion im Kreis Euskirchen, Pressemitteilung des Kreises Euskirchen vom 05.03.2020:

Im Kreis Euskirchen gibt es seit dem 05.03.2020 den ersten bestätigten Fall einer Coronavirus-Infektion. Es handelt sich um eine männliche Person aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel, die sich bereits in häuslicher Quarantäne befindet.

Der Krisenstab des Kreises Euskirchen wurde einberufen, um das weitere Vorgehen zu beraten. „Unser oberstes Ziel ist nun, eine weitere Ausbreitung soweit möglich zu verhindern", sagte Manfred Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates. Seit Auftreten der Coronavirus-Infektion in der Region treffen sich mindestens einmal täglich die zuständigen Fachabteilungen und tauschen sich zum aktuellen Stand aus.

Christian Ramolla, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, sagte, dass es der betroffenen Person gut ginge. Der Patient befindet sich in einem stabilen Gesundheitszustand, die Symptome der Erkrankung sind milde. Eine Krankenhausbehandlung ist derzeit nicht erforderlich, alle Kontaktpersonen mit Infektionsrisiko sind identifiziert und kontaktiert. Ebenso ist die Infektionsquelle identifiziert.

Der Kreis Euskirchen informiert regelmäßig über seine Homepage und den Social Media Kanälen.


 

Coronavirus - Kreis Euskirchen ist vorbereitet. Pressemitteilung des Kreises Euskirchen vom 03.03.2020:

Im Kreis Euskirchen gibt es (Stand 03.03.2020, 13:00 Uhr) 13 begründete Verdachtsfälle des Coronavirus. Begründeter Verdachtsfall bedeutet, dass die betroffene Person zutreffende Krankheitssymptome aufzeigt (z.B. Husten, Schnupfen, Fieber) und entweder Kontaktperson eines bereits identifizierten Krankheitsfalles ist, oder vor kurzem sich in einem bestimmten Gebiet aufgehalten hat.

Diese sogenannten Risikogebiete liegen alle außerhalb von Deutschland, konkret sind dies laut Robert-Koch-Institut:

in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
im Iran: Provinz Ghom, Teheran
in Italien: Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien
in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Die im Kreis Euskirchen diagnostizierten Verdachtsfälle wurden prophylaktisch unter häusliche Quarantäne gestellt. Dies gilt ebenfalls für Kontaktpersonen, bei denen eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann. Den Personen, bei denen ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, wurde eine Speichelprobe entnommen, die nun in einem beauftragten Labor ausgewertet wird. Die Ergebnisse der Laboruntersuchung gilt es nun abzuwarten, bevor weitere Informationen erfolgen.

Grundsätzlich sind für die Untersuchung und Behandlung die Haus- und Fachärzte im Kreis Euskirchen zuständig. Personen, die Sorge haben, sich angesteckt zu haben, sollten ihren betreuenden Hausarzt anrufen oder während der Notdienst­zeiten 116117 wählen. Nur bei schwerwiegenden lebensbedrohlichen Zuständen sollte der Rettungsdienst verständigt werden.

Im Nachbarkreis Düren gab es am Dienstagnachmittag eine zweite bestätigte Infektion mit dem Coronavirus. Betroffen ist ein 23-Jähriger aus dem Stadtgebiet Nideggen, der sich in häuslicher Quarantäne befindet. Der junge Mann besucht das Berufskolleg Eifel in Kall, war aber am 19. Februar zum letzten Mal im Unterricht. Da er am 27. Februar Symptome entwickelte, könne er nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nur maximal zwei Tage vorher selbst ansteckend gewesen sein, teilte das Gesundheitsamt Düren mit. Daher sei er während der Schulzeit vor Karneval mit Sicherheit noch nicht infektiös gewesen. Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen wurde rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und führte daraufhin ein rein informatives Gespräch mit dem Leiter der betroffenen Schule. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.  

Seit den ersten Berichten über die neue Erkrankung und deren Ausbreitung, hatte das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die aktuellen Entwicklungen stets im Blick. Der Aufgabenschwerpunkt lag bis vor Karneval in der Bewertung der Situation für den Kreis Euskirchen und die Vorbereitung für weitere Maßnahmen. „Bereits seit Anfang des Jahres steht unser Gesundheitsamt in Sachen Coronavirus im fortlaufenden Kontakt zu übergeordneten Behörden und Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Arztpraxen und sensiblen medizinischen Einrichtungen vor Ort“, so Manfred Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates. „Wir haben uns vorbereitet“. Täglich findet ein Austausch der Fachabteilungen mit der Verwaltungsleitung statt. Alle wichtigen Informationen laufen hier zusammen und die notwendigen Entscheidungen werden schnell getroffen.

Bis Karneval war das Kreisgesundheitsamt in der Normalbelegschaft noch in der Lage, den berechtigten Informationsbedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern persönlich, telefonisch oder per Mail nachzukommen. Seit Aschermittwoch ist dies nicht mehr möglich. Für BürgerInnen im Kreis Euskirchen wurde deshalb in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Euskirchen eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet. Besonders geschulte Mitarbeiter geben ab sofort hier montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr Informationen darüber, wer besonders gefährdet ist, wie man sich schützen und einen Verdachtsfall erkennen kann. Die Hotline ist für alle Interessierten unter 02251-15800 erreichbar. Darüber hinaus wird verwiesen auf die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.infektionsschutz.de und die Seite des Gesundheitsministeriums NRW www.mags.nrw/coronavirus

Zur aktuellen Situation im Kreis Euskirchen befindet sich das Kreisgesundheitsamt in ständigem Austausch mit den Nachbarkreisen. Nach Angaben von Leiter Christian Ramolla sind derzeit 20 MitarbeiterInnen mit dem Thema beschäftigt und arbeiten die vielfältigen Aufgabenstellungen ab. Alle beteiligten Akteure wie auch der Rettungsdienst und die Krankenhäuser stehen über den Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes in Kontakt, so dass bei Bedarf die Mitarbeiterzahl verdoppelt werden kann.

Im Kreishaus in Euskirchen wird auf den Umgang mit dem Coronavirus reagiert. Plakate in der Eingangsbereichen der Kreisverwaltung sollen die Kunden sensibilisieren und daher gilt: „Wir sind nicht unhöflich, wir sind umsichtig. Wir verzichten auf das Händeschütteln und schenken Ihnen ein Lächeln“. Wundern Sie sich daher bitte nicht, wenn MitarbeiterInnen im Augenblick auf den obligatorischen Händedruck verzichten, denn ein Übertragungsweg von Keimen geschieht häufig zuerst über die Hände. Besonders nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten sollte darauf geachtet werden, gründlich die Hände zu waschen!  Es stehen auch Handspender mit Desinfektionsmitteln im gesamten Kreishaus zu Verfügung.

Grundsätzlich ist es in der Erkältungszeit sinnvoll die hygienischen Grundregeln zu beachten. Christian Ramolla rät: „Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Akut Erkrankte sollten von besonders gefährdeten Menschen wie Schwangeren, Säuglingen, alten oder immungeschwächten Menschen fern bleiben.“

Der Kreis Euskirchen informiert die BürgerInnen zeitnah über die aktuellen Entwicklungen im Kreisgebiet über seine Homepage und Social Media Kanäle.


 

Corona-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger, Pressemitteilung des Kreises Euskirchen vom 02.03.2020:

Angesichts der zunehmenden Fälle in den Nachbarkreisen hat der Kreis Euskirchen in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Euskirchen eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet. Besonders geschulte Mitarbeiter geben hier montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr Informationen darüber, wer besonders gefährdet ist, wie man sich schützen und einen Verdachtsfall erkennen kann. „Unsere Experten kennen den aktuellen Stand der medizinischen Forschung und können deshalb helfen, Unsicherheit oder gar Angst zu vermeiden“, erklärt Christian Ramolla, Leiter des Gesundheitsamtes im Kreis Euskirchen. Die Hotline stehe allen Interessierten offen unter 02251-15800.

Rotkreuz-Geschäftsführer Rolf Klöcker und DRK-Kreisbereitschaftsleiter Stephan Schmitz dankten den 15 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich spontan bereit erklärten, kurzfristig diese Unterstützungsleistung für den Kreis Euskirchen anzubieten. Sie wurden dafür persönlich von Christian Ramolla am vergangenen Wochenende umfassend geschult.

Rolf Klöcker betont, dass es sich um eine reine Beratungshotline handelt und vom Roten Kreuz keine ordnungsbehördlichen Verfügungen, Veranstaltungsverbote o.ä. ausgesprochen werden.

"Covid-19", so heißt die neue durch das Corona-Virus ausgelöste Erkrankung, verläuft zum Großteil milde. Nur bei rund 4% der Betroffenen - zumeist ältere Personen oder Menschen mit schweren Vorerkrankungen - wird über Komplikationen berichtet. In Deutschland sind noch keine Todesfälle aufgetreten.

Unser Immunsystem kann viele Krankheitserreger abwehren, denen wir ausgesetzt sind. Eine Ansteckung lässt sich vorbeugen, wenn es gelingt, Krankheitserreger auf Abstand zu halten.

Grundsätzlich ist es in der Erkältungszeit sinnvoll die hygienischen Grundregeln zu beachten. Christian Ramolla rät: „Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Grundsätzlich gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen! Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.“

Die Hände sollten nicht nur gewaschen werden, wenn sie sichtbar schmutzig sind. Denn Krankheitserreger sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Daher sollten Sie sich im Alltag regelmäßig die Hände waschen.

Menschen mit ansteckenden Infektionskrankheiten sollten möglichst Abstand zu anderen halten, um eine direkte Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Akut Erkrankte sollten von besonders gefährdeten Menschen wie Schwangeren, Säuglingen, alten oder immungeschwächten Menschen fern bleiben.


 

Pressemitteilung des Kreises Euskirchen vom 26.02.2020:

Nach dem bestätigten Corona-Fall im Kreis Heinsberg hatte Landrat Günter Rosenke bereits am 26.02.2020 die beteiligten Fachabteilungen der Kreisverwaltung zu einem Abstimmungsgespräch zusammengerufen, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Doch auch in den vergangenen Tagen und Wochen sind im Hintergrund viele Vorbereitungen getroffen worden.

Seit den ersten Berichten über diese neuartige Erkrankung informiert das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die Kliniken über die Ausbreitung dieser neuen Infektion und stellt Informationen zur Diagnostik, Hygiene und dem generellen Umgang mit Verdachtspersonen zur Verfügung. Darüber hinaus wurden alle Praxen im Kreis kontaktiert und auf die aktuelle Meldepflicht sowie hilfreiche Dokumente aufmerksam gemacht.

Sowohl das Krankenhaus Euskirchen als auch das Krankenhaus Mechernich verfügen grundsätzlich über je eine gut ausgestattete Isolierstation und Fachärzte, die auf die Behandlung übertragbarer Erkrankungen spezialisiert sind. Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen hält ganzjährig Spezialfahrzeuge und Desinfektoren bereit. Alle Akteure stehen über den Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes in Kontakt.

Bereits Anfang Februar hat im Kreishaus ein Abstimmungstreffen der Krankenhäuser, des Rettungsdienstes und des Gesundheitsamtes stattgefunden, bei dem die jeweiligen Vorbereitungen erörtert und miteinander harmonisiert wurden.

Mittlerweile hat das NRW-Gesundheitsministerium eine zentrale Hotline für die Bürgerinnen und Bürger unter der Nummer 0211 / 9119 1001 geschaltet. Experten geben hier kompetent Auskunft zu allen relevanten Fragen rund um die neuartige Viruserkrankung.

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