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Ideen zur Struktur- und Dorfentwicklung fördern lassen

Ein Blick von der Stadtmauer hinab auf die Altstadt.

Ein Blick von der Stadtmauer hinab auf die Altstadt. Foto: Stadt Bad Münstereifel

Für mehr als fünf Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ist der ländliche Raum Wohnort und Lebensmittelpunkt. Die Landesregierung setzt sich für lebendige Dörfer und Kommunen sowie dortige Einrichtungen ein. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt daher 20 Millionen Euro für Förderprojekte zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastrukturen in den Dörfern bereit: Es werden die zuvor getrennten Förderansätze „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ zu einem einheitlichen Förderangebot im Bereich der Struktur- und Dorfentwicklung in einer Richtlinie zusammengeführt, um so Synergien zum Wohl der ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Projekte bis zu einer Zuwendungshöhe von 250.000 Euro können gefördert werden. Möglich ist ein Fördersatz von bis zu 85% bzw. 90% bei LEADER-Maßnahmen.

Gefördert werden: 

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifels können für das Programmjahr 2023 bis zum 31. August 2023 Anträge über die Internetseite der Bezirksregierung Köln einreichen. Es wird empfohlen, dass sich die Antragstellenden zwecks Klärung ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit der Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung setzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0.

(mit Pressemitteilung des MLV NRW)

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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