Das erfolgreiche Heimatförderprogramm „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen läuft schon seit dem Jahr 2023 in einer zweiten Förderperiode noch bis zum Jahr 2027. Eine Antragstellung in den unten beschriebenen fünf Kategorien ist weiterhin jederzeit möglich! Mit dem Programm unterstützt die Landesregierung gezielt Projekte von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen, die das Heimatgefühl stärken und die regionale Identität erlebbar machen.
Heimat bedeutet Lebensqualität und Verbundenheit – gerade in Zeiten des Wandels. Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die Heimatgeschichte vermitteln, Gemeinschaft stärken und lokale sowie regionale Besonderheiten sichtbar machen. Ziel ist es, das Bewusstsein für die eigene Heimat zu schärfen und das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich zu unterstützen.
Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode von 2018 bis 2022 unter dem Namen „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ wird das Programm bis 2027 fortgesetzt. In diesem Zeitraum stehen voraussichtlich jährlich rund 30 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte in Städten, Gemeinden und Regionen zu fördern.
Förderanträge in fünf Bausteinen
Heimat-Scheck: Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks in Höhe von je 2.000 Euro mit einem wechselnden inhaltlichen Schwerpunkt bereitgestellt. Achtung: Eine hier beantragte und bewilligte Maßnahme muss bis zum 31.12. eines Jahres abgeschlossen sein, daher empfiehlt sich hier eine Antragstellung möglichst früh im Jahresverlauf.
Heimat-Preis: Mit dem „Heimat-Preis“ können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhafte ehrenamtliche Projekte und Initiativen vor Ort auszeichnen und lokales Engagement würdigen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich durch die Kommunen.
Heimat-Werkstatt: Jede Region, Stadt, Gemeinde und jedes Stadtviertel besitzt eine eigene Identität, die durch die Vielfalt der Menschen – ob alteingesessen oder neu hinzugezogen – geprägt wird. Oft geschieht dies unbewusst im alltäglichen Miteinander. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte mit der „Heimat-Werkstatt“ all jene unterstützen, die den Austausch darüber fördern, was Heimat bedeutet und was die Menschen in ihrem Lebensumfeld verbindet. Zur Umsetzung dieser Projekte stehen Fördermittel von bis zu 10.000 Euro je Projekt zur Verfügung.
Heimat-Fonds: Können für eine Initiative Gelder eingeworben werden, verdoppelt das Land NRW die eingeworbene Summe (bis max. 50.000 Euro Zuschuss). Die Vorhaben müssen mehr als 5.000 Euro und weniger als 100.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben haben. Spender sollen so motiviert werden, weil jeder weiß, dass der gespendete Euro durch einen Euro aus dem Heimatfonds doppelt so viel Wert ist. Das fördert die Identifikation mit dem Projekt! Die Verwaltung des Heimat-Fonds soll vor Ort über den Kreis erfolgen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich durch die Kommunen.
Heimat-Zeugnis: Heimatgeschichte mit herausragenden Konzepten für alle öffentlich erlebbar machen: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will mit dem Heimat-Zeugnis diejenigen unterstützen, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte und/oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlich zugängliche Räume) sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist. Nicht in der Intention des Heimat-Zeugnisses liegen Vorhaben, bei denen es in erster Linie um den Erhalt alter Bausubstanz geht.
Weitere, ausführliche Informationen zum Förderprogramm, seinen Fördervoraussetzungen und -richtlinien sowie direkte Ansprechpartner bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln sind zu finden auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/heimat-foerderung Dort können auch die Antragsformulare ausgefüllt werden, so dass interessierte Personen, Vereine und Organisationen einen entsprechenden Förderantrag direkt bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln stellen können.
Ansprechpartner bei der Stadt Bad Münstereifel
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Ann-Kathrin Seeboth
Tel.-Nr.: 02253/505-168
E-Mail: stadtentwicklung@bad-muenstereifel.de
Dennis Heinen
Tel.-Nr.: 022537/505-178
E-Mail: stadtentwicklung@bad-muenstereifel.de