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"Dorferneuerung 2021"

Das Bild zeigt das Logo des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW

Bereits seit dem Jahr 2018 besteht das Förderprogramm „Dorferneuerung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).

Grundlegendes Ziel des Förderprogramms ist es, „Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen zu sichern und zu entwickeln. Ein besonderes Anliegen ist es, Orte und Räume für das bürgerschaftliche Engagement in den Dörfern und dörflich geprägten Gemeinden zu fördern“.

Bereits im Jahr 2019 konnten zwei große private Maßnahmen im dem Stadtgebiet mit rund 50.000 € über das Programm gefördert werden.

Im Jahr 2020 werden landesweit 270 Maßnahmen in 133 Dörfern, Gemeinden und Städten mit insgesamt rund 24,8 Mio. Euro an Fördermitteln von der Landesregierung unterstützt.

Auch im Jahr 2021 werden wieder Gelder für die Dorferneuerung bereit stehen. Das MHKBG NRW hat die Fördergrundsätze zum Förderprogramm „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht.

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an öffentliche Maßnahmenträger wie auch ausdrücklich u. a. an Privatpersonen, Vereine. Kleinstunternehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen.

Folgende Vorhaben sollen durch das Förderprogramm erreicht werden:

  • „die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches, damit bürgerschaftliches und ehrenamtliche Engagement Raum findet,
  • die Sicherung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung,
  • die Behebung städtebaulicher Missstände, die das Ortsbild beeinträchtigen,
  • die Sicherung ortsbildprägender Bausubstanz als Ankerpunkt regionaler Identität“.

Förderanträge können in den drei Kategorien „Dorfentwicklung“, „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“, und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ gestellt werden.

Maßnahmen können beispielsweise der Erhalt von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen, die Gestaltung von dörflichen Plätzen, die Erhaltung ortsbildtypischer Gebäude, Investitionen in die Bausubstanz oder Maschinen von Kleinstunternehmen oder die Einrichtung von Dorf- oder Nachbarschaftsläden sein.

Antragsberechtigt sind sowohl Gemeinden als auch gemeinnützige Organisationen, Vereine und Private.

Weiterführende und ausführliche Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen, zum Antragsverfahren und den Fördervoraussetzungen und -bedingungen können Sie den „Fördergrundsätzen Dorferneuerung 2021“ entnehmen, die sie unter folgendem Link abrufen können:

 mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung

Es wird empfohlen, die Förderfähigkeit einer Maßnahme vor einer Antragstellung mit den Ansprechpartnerinnen der Stadt Bad Münstereifel bzw. mit der Bezirksregierung Köln zu erörtern. Sprechen Sie uns bitte an, wir sind behilflich bei der Prüfung, ob die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und unterstützen Sie nachfolgend gerne in Ihren Vorhaben!

Antragsfrist für Förderanträge im Programmjahr 2021 bei der Bezirksregierung Köln ist der 30.09.2020. Die Förderanträge sind entsprechend bis zur 39. Kalenderwoche über die Stadt Bad Münstereifel vorzulegen.

Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Bad Münstereifel:

Ann-Kathrin Seeboth

Tel.: 02253/505-178

Email: ak.seeboth[at]bad-muenstereifel.de

Alexandra Schröder

Tel.: 02253/505-266

Email: a.schroeder[at]bad-muenstereifel.de

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden Ihre Anfrage baldmöglichst bearbeiten.

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