20.09.2024 - Ende August informierte sich die interessierte Einwohnerschaft aus Schönau bei einer Bürgerinfo zu den Themen Hochwasserschutz und Dorfentwicklung. Besonders im Fokus standen die Planungen der drei Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Schönau: Am Dreisbach, am Bülgesbach / Krumesbach und am Lückenbach. Alle Maßnahmen wurden vom technischen Betriebsleiter der Stadtwerke vorgestellt und erklärt. Anschließend stellte die Amtsleitung für Stadtentwicklung und -planung ausführlich Förderprogramme zur Dorfentwicklung vor. Die anschließenden Fragen der Einwohner*innen, z.B. zum Sportplatz, zum Kita-Außengelände und Wanderwegen, nahmen beide gemeinsam mit der Bürgermeisterin auf. Die Fragen zur Erft wurden aufgenommen und zu Beantwortung an den Erftverband and weitergeleitet. Die Fragen wurden vom Erftverband folgenderweise beantwortet:
1. Wird der Erftverband im Oberlauf der Erft, zwischen der Ortslage Schönau und Holzmühlheim Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Retentionsbecken ergreifen um die Ortslage Schönau vor Hochwassereinflüssen aus der Erft selber zu schützen?
Aktuell planen wir keine Hochwasserrückhaltebecken an der Erft oberhalb von Schönau.
2. Werden an der Erft, oberhalb und unterhalb von Schönau noch Gewässerbaumaßnahmen durchgeführt, um das Gewässer in den Zustand von vor der Flut zu bringen?
Das Erfordernis zum Ausbau der Erft werden wir hydraulisch prüfen, sobald die Neuvermessung der Erft Gewässerprofile abgeschlossen ist. Die Vermessungsarbeiten erfolgen derzeit.
3. Liegt der Sülchesbach als Zulauf zur Erft in der Unterhaltung des Erftverbandes?
Der Sülchesbach wird nicht vom Erftverband unterhalten.
4. Ist der Erftverband Unterhalter bis zur Quelle in Holzmühlheim?
Der Erftverband unterhält die Erft nur bis zu kommunalen Grenze Nettersheim – Bad Münstereifel. D.h. auf Nettersheimer Gebiet ist der Erftverband nicht Unterhaltungsträger.