Übergabe von Zuwendungsbescheiden
Im Rahmen eines Besuchs in der Region übergab Frau Ministerin Ina Scharrenbach (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW) Zuwendungsbescheide der Städtebauförderung für das Jahr 2020.
Die Stadt Bad Münstereifel erhält im Rahmen des Städtebauförderprogramms ‚Lebendige Zentren‘ für das laufende Jahr rund 520.000 € Fördergelder von Bund und Land.
Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programm I übernimmt das Land in diesem Jahr den kommunalen Eigenanteil in voller Höhe, sodass eine hundertprozentige Förderung entsteht.
Die Fördergelder fließen in zwei ISEK-Maßnahmen.
10.000 € füllen den Verfügungsfonds, über den Private, Vereine oder Engagierte in einer festgelegten Gebietskulisse Zuschüsse für eine der Allgemeinheit zu Gute kommende Maßnahme beantragen können. Weitere Informationen zum Verfügungsfonds erhalten Sie beim Citymanagement unter citymanagement[at]bad-muenstereifel.de, Tel. 02253/505 160.
Für die Umgestaltung des Kurgarten Wallgraben (Stadtparks) stehen rund 510.000 € für den zweiten Bauabschnitt‚ 'Wallgraben und Bleiche‘ zur Verfügung. Der Bereich zwischen Orchheimer Tor und Heisterbacher Tor sowie der Wallgraben werden qualitativ und unter Berücksichtigung einer pflegeärmeren Gestaltung wieder neu in Wert gesetzt. Eine Mischung aus Bewegungselementen, Ruheinseln, Spielflächen, Raum für Kunst und Kultur sowie die bessere Erlebbarkeit der Erft soll im Fokus der Aufwertung stehen.
Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) konnte die Stadt sich im Jahr 2018 bereits über 270.000 Euro für den Masterplan Werther Quartier und das Mobilitätskonzept freuen und im Jahr 2019 über 1,6 Millionen Euro für das Citymanagement, die Gestaltungsleitlinie, den Barriereatlas und die Umgestaltung des Europaplatzes. Der Gesamtantrag sieht insgesamt Fördergelder in Höhe von über 10 Millionen vor, die aus dem ISEK bewilligungsfähig sind.
Aus dem Förderprogramm Soziale Integration im Quartier, welches ebenfalls aus der Städtebauförderung stammt, erhielt die Stadt alleine im letzten Jahr 1,9 Millionen Euro für die Sanierung des Außenbeckens im eifelbad und 165.000 Euro für die Sanierung der Turnhalle in Mahlberg. Auch die Interkulturellen Begegnungsstätten in Mahlberg und Lethert wurden in den Vorjahren bereits mit insgesamt rd. 1,38 Millionen Euro aus diesem Programm bezuschusst.
Im Anschluss an die Übergabe der Zuwendungsbescheide aus der Städtebauförderung 2020 bestand Gelegenheit, mit der Ministerin verschiedene Problemfelder zu erörtern, die die Stadt Bad Münstereifel besonders beschäftigte:
Haushaltsentwicklung und Pandemie
Das veranschlagte Haushaltsdefizit wird sich nach aktuellem Kenntnisstand im Jahr 2020 Pandemie-bedingt voraussichtlich um ca. 1 Mio. € auf dann 3 Mio. € erhöhen. Die Folgen der Pandemie werden aber bei der Gewerbesteuer auch über das Jahr 2020 hinaus zu spüren sein und den angestrebten Haushaltsausgleich im Jahr 2022 gefährden. Die Stadt ist insoweit dringend auf die angekündigte Unterstützung der Landesregierung angewiesen.
Sportplatz Bad Münstereifel
Angesichts eines erforderlichen Investitionsvolumens von ca. 2,8 Mio. € brutto ist die Stadt für eine Erneuerung des Sportplatzes in der Kernstadt stark auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln angewiesen. Nach Auskunft der Ministerin befinden sich Förderaufrufe in Vorbereitung, die aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden.
Verlagerung der Feuerwache
Bei Rat, Verwaltung und freiwilliger Feuerwehr hat die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache in der Kölner Straße aus mehreren Gründen hohe Priorität. Hierzu zählen insbesondere die Sanierungsbedürftigkeit des jetzigen Komplexes, die Standortnachteile auch im Hinblick auf die Ausrückzeiten im Einsatzfall sowie die Planungen im Rahmen des Masterplanes „Werther Quartier“ für eine alternative Verwendung dieser Flächen.
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge
Das Land NRW wird zukünftig Straßenbaumaßnahmen, für die nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW Beiträge zu erheben sind, fördern und die Hälfte der bisher auf die Anlieger entfallenden Beiträge aus Landesmitteln übernehmen. Dadurch wird eine erhebliche Entlastung der betroffenen Grundstückseigentümer erreicht.
Grundlage der Landesförderung wird ein mehrjähriges Straßen- und Wegeprogramm sein. Der Besuch der Ministerin bot die Gelegenheit, einzelne Fragen über die Förderung anzusprechen.