18.03.2026 - Auf dem Entenmarkt ist die Hälfte der Häuser in grellem Pink gestrichen, das historische (einst rote) Rathaus erstrahlt in Sonnengelb. Auf der Werther Straße schwebt ein riesiger, roter Werbeballon über der Erft, der den Blick auf die Burg versperrt. Die Häuser am Markt machen mit grasgrünen, glitzernden Dächern auf sich aufmerksam und ein Café bietet auf entlang der Erft großflächig Sitzgelegenheiten in Form alter Autoreifen an. Nicht zu vergessen die pink leuchtende Neon-Werbung, die groß auf dem Orchheimer Tor erstrahlt.
Für uns Bad Münstereifeler mutet dieses Szenario nahezu apokalyptisch an. Denn unsere Stadt und ihre zugehörigen Ortsteile und Weiler sind ein echtes Schmuckstück. Das vielfältige und gewachsene Stadtbild prägt den besonderen Charakter der Stadt und macht sie zu einem Ort, der Geschichte atmet.
Uns allen ist sehr daran gelegen, diesen Charme, den wir lieben und der einen Ruf weit über die Grenzen der Region hinaus genießt, zu erhalten. Deswegen steht gerade dieser historische Stadtkern unter besonderem Schutz. Hier gilt es, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich Veränderungen mit Augenmaß und Bedacht umzusetzen. Deshalb gibt es Regeln, an die wir uns alle halten müssen. Diese sind vor allem in der Gestaltungssatzung und der Denkmalbereichssatzung der Stadt Bad Münstereifel niedergeschrieben.
Für Veränderungen gibt es Regeln
So besagt die Gestaltungssatzung zum Beispiel, dass in dem besonders sensiblen Denkmalbereich innerhalb der Stadtmauer – im sogenannten „Geltungsbereich 1“ – alle Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild von Gebäuden von der Unteren Denkmalbehörde genehmigt werden müssen – und zwar bevor sie umgesetzt werden. Das betrifft beispielsweise Fenster, Türen, Anstriche, Markisen und Werbeanlagen. Schließlich sollen alle Veränderungen ins Stadtbild passen.
Außerdem gibt es sowohl in der Stadt als auch auf den Dörfern etliche Bauwerke, die ausdrücklich unter Denkmalschutz stehen. Hier besagt das Denkmalschutzgesetz, dass sogar Veränderungen innerhalb der Gebäude erlaubnispflichtig sind.
Nicht nur Veränderungen direkt an den Gebäuden können das Bild und den Charme unserer Stadt negativ beeinträchtigen. Das gilt ebenso für Aufsteller, Blumenkübel, Warenpräsentationen, Plakate, Tische, Stühle und andere Gegenständen im öffentlichen Raum. Deshalb gilt hier der sogenannte Umgebungsschutz. Außerdem wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes benötigt, wenn diese Elemente im öffentlichen Raum aufgestellt werden.
Gemeinsam Ideen umsetzen
Wir freuen uns, wenn Bürgerinnen und Bürger sich engagieren, um das Stadtbild zu erhalten und zu verschönern. Unsere Bitte: Wenn Sie etwas vorhaben, nehmen Sie den Kontakt zur Stadtverwaltung auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr für Ihre Vorhaben und finden mit Ihnen die besten und rechtssicheren Lösungen zur Umsetzung Ihrer Ideen. Somit vermeiden wir gemeinsam unnötigen Unmut und Arbeit.
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
- Für die Bereiche Denkmalschutz und Gestaltung unter Tel. 02253/505-266 oder per E-Mail an denkmal@bad-muenstereifel.de.
- Für den Bereich Sondernutzung unter Tel. 02253/505-236 oder per E-Mail an sondernutzung@bad-muenstereifel.de.
Die Gestaltungssatzung, die Denkmalbereichssatzung und die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind unter unten stehendem Link zu finden.