Das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen hat im Rahmen einer Verkehrsschau festgestellt, dass der Baustellenverkehr in der Kernstadt nicht mehr einer verkehrlichen Ausnahmeregelung bedarf. Nach der Flutkatastrophe hatte die Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt, die unter anderem eine Sperrung der Kernstadt innerhalb des Mauerrings beinhaltet. Die Voraussetzungen für diese Anordnung sind aus Sicht des Straßenverkehrsamtes nicht mehr gegeben, da die Wiederaufbauarbeiten in der Hauptverkehrsachse der Kernstadt – Werther Straße, Orchheimerstraße, Marktstraße – weitestgehend abgeschlossen sind.
Die ursprüngliche Regelung sieht Folgendes vor:
- Die Einfahrt in die Kernstadt innerhalb des Mauerrings ist für Fahrzeuge aller Art verboten. Es gilt die Ausnahme „Anlieger frei“.
- Die Orchheimer Straße wird mittels Schranke im Orchheimer Tor von montags bis freitags je von 18:30 Uhr bis 8:30 Uhr sowie von samstags um 13:30 Uhr bis montags um 8:30 Uhr gesperrt.
- Die Wertherstraße ist zwischen Werther Tor und Einmündung „Alte Gasse“ als Fußgängerzone ausgewiesen. Der Lieferverkehr ist zwischen 7 und 11 Uhr möglich.
- Das Gebiet innerhalb des Mauerrings ist „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Verkehrszeichen Z 325.1 StVO).
- Die Langenhecke ist stadteinwärts nur bis zum Klosterplatz befahrbar.
- Die Heisterbacher Straße ist Einbahnstraße in Richtung Heisterbacher Tor.
- Die Parkstände in der Orchheimer Straße, am Salzmarkt und vor dem St. Michael-Gymnasium sind wieder einzurichten.
Aufgrund des anstehenden Weihnachtsmarktes (Aufbau ab 15.11.2023) wird die Stadtverwaltung beim Straßenverkehrsamt beantragen, die aktuelle Sperrungsanordnung noch bis zu dessen Ende aufrecht zu erhalten. Die Einrichtung der genannten Parkstände soll ab Januar 2024 geschehen, da deren Fläche nicht nur für den Weihnachtsmarkt genutzt wird, sondern zudem vor dem Gymnasium ein Parkscheinautomat mit einem Betonfundament aufgestellt werden muss. Die aktuellen Baustellen zum Wiederaufbau der Stumpfgasse und Teichstraße verfügen über separate straßenverkehrsrechtliche Anordnungen.
Die Leiterin des Ordnungsamtes hat die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Tourismus und Mobilität in der Sitzung vom 31. Oktober über die Feststellung des Straßenverkehrsamtes informiert. Die Fraktionen des Ausschusses waren indes einstimmig der Meinung, dass aufgrund des Bauverkehrs, der in der Kernstadt noch fährt, die Voraussetzungen für eine vorläufige Beibehaltung der aktuellen Verkehrsanordnung noch gegeben sind. Die Diskussion im Ausschuss führte zu dem Ergebnis, dass die Stadtverwaltung noch einmal das Gespräch mit dem Straßenverkehrsamt suchen wird, um eine Verlängerung der Anordnung zu erwirken. Aus den Reihen des Ausschusses wurde zudem angekündigt, dass man diesbezüglich Anträge an den Kreis stellen werde.
Nicht tangiert von einer Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsanordnung ist die Umsetzung des neuen Mobilitätskonzepts für die Kernstadt, die der Stadtrat im März 2023 beschlossen hat und durch die Stadtverwaltung dementsprechend vorbereitet wird.