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Ausleihbetrieb in der Werner-Biermann-Stadtbücherei ruht während des Lockdowns

Symbolbild Stadtbücherei

Alle Medien werden bis zur Wiedereröffnung verlängert!

Die ab dem 16.12.2020 gültige Corona-Schutzverordnung hat auch Auswirkungen auf den Ausleihbetrieb der Werner-Biermann-Stadtbücherei. Die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW in Düsseldorf hat aufgrund mehrerer Nachfragen folgende Klarstellung des zuständigen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) weitergegeben:

„In der Neufassung der CoronaSchVO wurde die Öffnung der Bibliotheken in § 6 Abs. 4  entsprechend des Grundsatzes der Berufsbezogenheit neu geregelt. Demnach können Bibliotheken nur noch Ausleihen tätigen, die im Zusammenhang mit termingebundenen Prüfungen stehen. Dies trifft z.B. für Hochschulprüfungen / Klausuren, Meister- und Ausbildungsprüfungen sowie auch auf feststehende Prüfungen / Klausuren an allgemeinbildenden Schulen zu.

Ein allgemeiner Ausleihbetrieb ist demnach nicht mehr zulässig. Das gilt auch für die Abholung vorbestellter Medien.“

Der Ausleihbetrieb in der Werner-Biermann-Stadtbücherei ruht deshalb ab dem 16.12.2020.

 

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