Die ab dem 16.12.2020 gültige Corona-Schutzverordnung hat auch Auswirkungen auf den Ausleihbetrieb der Werner-Biermann-Stadtbücherei. Die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW in Düsseldorf hat aufgrund mehrerer Nachfragen folgende Klarstellung des zuständigen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) weitergegeben:
„In der Neufassung der CoronaSchVO wurde die Öffnung der Bibliotheken in § 6 Abs. 4 entsprechend des Grundsatzes der Berufsbezogenheit neu geregelt. Demnach können Bibliotheken nur noch Ausleihen tätigen, die im Zusammenhang mit termingebundenen Prüfungen stehen. Dies trifft z.B. für Hochschulprüfungen / Klausuren, Meister- und Ausbildungsprüfungen sowie auch auf feststehende Prüfungen / Klausuren an allgemeinbildenden Schulen zu.
Ein allgemeiner Ausleihbetrieb ist demnach nicht mehr zulässig. Das gilt auch für die Abholung vorbestellter Medien.“
Der Ausleihbetrieb in der Werner-Biermann-Stadtbücherei ruht deshalb ab dem 16.12.2020.