Hochwasser: Bad Münstereifel erhält eigenes Frühwarnsystem
Die Stadt Bad Münstereifel wird ein eigenes Hochwasserfrühwarnsystem einrichten. Der Stadtrat hat beschlossen, die Basis-Elemente dafür zu beschaffen. Ein Vertreter des Unternehmens der Okeanos Smart Data Solutions GmbH stellte das System in der Ratssitzung vor.
Derzeit kann die Stadtverwaltung im Stadtgebiet lediglich auf herkömmliche Wetterdaten sowie vier digitale Messstellen des Erftverbands und zwei Messstellen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zurückgreifen. Die meisten dieser Messstellen sind allerdings erst im unteren Verlauf der Bäche angebracht und daher für ein entsprechendes Frühwarnsystem nur bedingt brauchbar. Wenn kritische Wetterlagen angekündigt sind, werden die Messleisten in den Oberläufen der Bäche von Mitarbeitenden der Stadtwerke durch zeitintensive Sichtkontrollen vor Ort erfasst.
Das Frühwarnsystem basiert auf einer selbst lernenden Softwareplattform, die die gesammelten Daten auswertet und entsprechende Warnungen ausspielt. Die Warnstufen können vom Nutzer (Stadtverwaltung) individuell festgelegt werden. Der Rat hat nun beschlossen, mit der Anschaffung von bis zu 13 Wasserstandsmesseinrichtungen und der Softwareplattform die Basis für das Frühwarnsystem zu legen. Auf dieser Grundlage soll das System später sukzessive durch weitere Messeinrichtungen und die Erfassung weitergehender Daten ausgebaut werden. Die Anschaffungskosten liegen bei rund 1.000 Euro pro Sensor und 10.000 Euro für die softwarebasierte Plattform. Die Betriebskosten betragen jährlich etwa 70 Euro pro Sensor und 2.000 Euro als Basis für die Erstellung Systems, das auf die Gegebenheiten von Bad Münstereifel zugeschnitten ist.
Satzungsänderungen beschlossen
Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzungen die Änderungen folgender Satzungen und Verordnungen beschlossen:
Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991
Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen
Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel für die Stadtwerke Bad Münstereifel vom 17.11.2005
Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 12.01.2015 (Parkgebührenordnung)
Die Änderungen sind teils der umfänglichen Änderung des Umsatzsteuergesetzes für juristische Personen des öffentlichen Rechts geschuldet, die zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft treten. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, zu denen auch die Stadt zählt, gelten ab diesem Zeitpunkt in wesentlich mehr Bereichen als bisher als unternehmerisch tätig. Daraus resultiert, dass die Stadt in einem größeren Umfang ihrer Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig wird. Dies führt dazu, dass in diesen Bereichen Satzungen und Verordnungen angepasst werden müssen. Zum anderen werden durch die Änderungen die Ratsbeschlüsse aus dem Haushaltssicherungskonzept 2024-2033 umgesetzt.
Die neuen Fassungen der Satzungen werden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel unter der Rubrik "Ortsrecht" veröffentlicht werden.
Stadtentwicklungskonzept wird fortgeschrieben
Der Stadtrat hat beschlossen, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) fortzuführen. Die geplanten Maßnahmen sind in die drei Handlungsfelder „Sicherung und Weiterentwicklung der Bausubstanz“, „Aufwertung von Straßen, Wegen, Plätzen und Freiflächen (gestalterisch, funktional, ökologisch) sowie Optimierung (öffentlicher) Infrastrukturen“ und „Prozessmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Akteursbeteiligung“ unterteilt. Unter die vorgesehenen Maßnahmen fällt zum Beispiel die Wiederherstellung der Begehbarkeit des Stadtmauer-Wehrgangs zwischen Heisterbacher Tor und Treppenanlage. Auch die Nutzbarmachung des Werther Tors ist geplant, was einen zweiten Fluchtweg und die Installation einer Brandschutzanlage notwendig macht. Gleichzeitig könnte die Stadtmauer zwischen dem Tor und der Alten Gasse begehbar gemacht werden. Auch ein „Haus- und Hofprogramm“ soll aufgelegt werden. Es ermöglicht Eigentümern, Förderungen zum Erhalt denkmalgeschützter Gebäude zu beantragen. Auf der Agenda steht ebenfalls die Erneuerung der Treppe und der begleitenden Anlagen zwischen Altstadt und Kurpark. Auch der Bau einer barrierefreien Toilettenanlage im Kurpark ist vorgesehen. Die Verwaltung geht von Gesamtkosten von rund 1,65 Millionen Euro aus. Die Förderung wird voraussichtlich 60 Prozent, eventuell sogar 70 Prozent betragen. Somit bleibt ein Eigenanteil von maximal rund 661.000 Euro, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren wäre.
Eine ausführliche Beschreibung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzepts ist hier im Ratsinformationssystem zu finden: ⇒ Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzepts
Neues Außenbecken für das eifelbad
Das eifelbad wird ein neues Außenbecken erhalten. Das hat der Stadtrat beschlossen. Das bisherige Becken wird entfernt und durch ein neues, größeres sowie technisch effizienteres Becken ersetzt. Die geschätzten Kosten liegen bei 3,8 bis 4 Millionen Euro. Gefördert wird das Projekt mit rund 1,7 Millionen Euro. Erste Planungen zur Antragstellung für die Förderrichtlinie „Stadterneuerung“ stammen aus dem Jahr 2019. Die Kostenschätzung ist seitdem gestiegen. Begründet ist das insbesondere durch die Steigerung der Kosten für Bauleistungen und Baumaterialien, notwendiger geänderter Planung aufgrund neuer Hochwasserkarten und der Höhe des Grundwasserstandes sowie einer provisorischen Verstärkung der Erftbrücke am Sittardweg. Letztere ist notwendig, da sie von schwerstem Baugerät passiert werden muss. Der Rückbau des jetzigen Beckens soll noch 2024 starten. Die Fertigstellung des neuen Beckens wird nach aktuellem Stand für Ende 2026 erwartet. Die Nutzung des eifelbades mit Ausnahme des Außenbereichs wird durch diese Maßnahme voraussichtlich nicht beeinträchtigt.
Die vollständige Tagesordnung inkl. Unterlagen der Ratssitzung sind hier im Ratsinformationssystem zu finden.