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Aus dem Stadtrat vom 16.12.2025

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Wiederaufbau Iversheim „Am Bloch“

Eine Einigung konnte bei der Fahrbahnbreite in der Straße „Am Bloch“ in Iversheim erzielt werden. Im September 2025 wurden die Iversheimer Bürgerinnen und Bürger in einer Versammlung über die anstehenden Wiederaufbauarbeiten informiert. Dabei wurde bemängelt, dass die geplante Fahrbahnbreite von 4,60 Meter in der Straße „Am Bloch“ zu schmal sei. Daraufhin wurde in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses am 4.12.2025 sowie in der jetzigen Sitzung des Stadtrates noch einmal über die Planung diskutiert und schließlich eine neue Breite von 5,30 Metern beschlossen.

Ursprünglich waren diese Planungen den Bürgerinnen und Bürgern schon einmal im März 2023 vorgestellt worden und daraufhin ebenfalls im März 2023 vom Rat beschlossen. Im Rahmen des Wiederaufbaus ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Planungen der Bürgerschaft vorgestellt und anschließend in den politischen Gremien beschlossen wurden, die Planungen seitens der Bürgerschaft aber erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt beanstandet wurden. In diesem Zusammenhang appelliert Bürgermeister Sebastian Glatzel an die Bürgerinnen und Bürger: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Anregungen und Bedenken der Verwaltung immer rechtzeitig nach der Vorstellung der Pläne mitzuteilen. Denn das mehrfache Umplanen kostet unnötig Steuergelder. Außerdem kommt es zu Verzögerungen im Wiederaufbau, da die Planungen vieler Maßnahmen ineinander greifen. Wir hoffen, dass die Änderung der Planung in Iversheim nicht zu großen Verzögerungen führen wird.“

Weitere Informationen: Ratsdrucksache 41-XII, Ratsdrucksache 887-XI/Z-2


Verkehrssituation in Arloff 

Der Wiederaufbau in Arloff führt zu unvermeidbaren Behinderungen im Straßenverkehr. Gerade im Bereich der Grundschule kommt es zeitweise zu einem hohen Verkehrsaufkommen. Hinzu kommt, dass die zeitweilige Anbindung der Straße „Im Floting“ an die L 11 an der Mehrzweckhalle nicht aufrechterhalten werden konnte. Sie war nach der Flut aufgrund der Ausnahmesituation geöffnet worden. Allerdings liegen die regulären Voraussetzungen, die bei einer Einmündung in eine Landesstraße gegeben sein müssen, nicht vor. 2024 hatte der Rat beschlossen, eine neue Anbindung vom Kreuzungsbereich „Im Floting“/„Auf den Schmitten“ an die L 11 zu schaffen. Aufgrund der Haushaltssituation wurde das Vorhaben später aber wieder verworfen. Nun hat der Rat beschlossen, die Planungen wieder aufzunehmen und entsprechende finanzielle Mittel für das Haushaltsjahr 2026 vorzusehen.

Um die Verkehrslast im Bereich um die Grundschule vorerst anders zu verteilen, soll die Stadt außerdem bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises beantragen, dass die Straße „Auf den Schmitten“ vorübergehend in Richtung Bahnhofstraße als Einbahnstraße eingerichtet wird. Gleichzeitig wird beantragt, das Schild „Anlieger frei“ für den Floting zu entfernen.

Weitere Informationen: Ratsdrucksache 74-XII, Ratsdrucksachen 1357-XI


Wiederaufbau in Eicherscheid

Der Rat hat die Planungen für den Wiederaufbau verschiedener Straßen in Eicherscheid beschlossen. Den Bürgerinnen und Bürgern waren die Pläne schon bei einer Informationsveranstaltung im November vorgestellt worden. Beschlossen wurde folgendes:

  • Der Lingscheider Weg wird asphaltiert.
  • Die Brigidastraße soll zwischen Bitburger Straße und Ahrweiler Straße gepflastert werden. Der Rote Platz erhält eine minimale Gestaltung des Platzbereiches
  • Der Schönauer Bergweg wird zwischen dem Aspelweg und der Straße „Im Elsengarten“ im Vollausbau saniert. Bis zur Einmündung in den Kammerheckenweg wird die Deckschicht erneuert.
  • Die Straße „Im Elsengarten“ wird wie gehabt gepflastert. Der Einmündungsbereich soll trompetenförmig asphaltiert werden.

Weitere Informationen: Ratsdrucksache 69-XII


Anpassung der Hebesätze im Jahr 2026

Entsprechend dem Haushaltssicherungskonzept, das der Rat im Jahr 2024 beschlossen hat, werden 2026 die Hebesätze der Grundsteuern A und B erhöht. Den entsprechenden Beschluss hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Demnach werden die Grundsteuer A von 355 auf 525 Punkte und die Grundsteuer B von 900 auf 960 Punkte steigen. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 530 Punkten.

Weitere Informationen: Ratsdrucksache 84-XII

 

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