Am Dienstag, dem 02. März 2021 entschied der Rat, dass das Bürgerbegehren „Keine Windenergieanlagen auf städtischen Grundstücken im Nöthener Wald“ mit der Fragestellung „Sind Sie dagegen, dass die städtischen Flächen in der Gemarkung Nöthen (Nöthener Wald) für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden?“ formal zulässig ist. Insgesamt wurden der Verwaltung 533 Unterschriftenlisten mit insgesamt 1.922 Unterschriften zu Prüfung abgegeben. Davon waren 1.815 Unterschriften gültig. Der Rat berät in seiner nächsten Sitzung ausführlich über das Begehren und das Für und Wider, der Zurverfügungstellung der städtischen Flächen zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen. Anschließend wird er darüber entscheiden, ob er dem Begehren entspricht oder nicht. Falls der Rat dem Begehren nicht entspricht, schließt sich ein Bürgerentscheid an.
Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens