Im Einzelnen:
- Die Stadt Bad Münstereifel ist seit dem 21.01.2020 Eigentümerin des ehemaligen Hotelkomplexes.
- Der Stadtrat hat beschlossen, den gesamten Gebäudekomplex abzureißen. Noch im Mai werden Gutachter die Bestandsaufnahme zur Erstellung eines Abrisskatasters durchführen und die Abrissgenehmigung des Gebäudekomplexes betreiben. Voraussichtlich im Herbst 2020 könnte dann der unansehnliche Schandfleck am Entrée zur Kernstadt, eingeebnet und begrünt, ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild abgeben.
- Der unmittelbar an das Gebäude grenzende ehemalige Fischteich soll verfüllt werden. Hierzu wurde er als vorlaufende Maßnahme nach widerrechtlicher Manipulation am den Wasserpegel regulierenden Mönch außer Betrieb gesetzt. Der Fischbestand wurde artgerecht umgesiedelt. Amphibien, insbesondere die wandernden Erdkröten, finden in benachbarten Teichen neue Laichgewässer. Unterstützende Maßnahmen (Einfriedung der ehemaligen Teichanlage, Montage eines Krötenzauns, Steuerung des Wasserzulaufs) wurden in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Euskirchen sowie Vertreterinnen des Tierschutzes durch den städtischen Bauhof unverzüglich umgesetzt.
- Die Baugenehmigung zur Teichverfüllung wird zeitnah erwartet und Anfang Juni 2020 soll im Fachausschuss die Auftragsvergabe erfolgen, sowie die bauliche Umsetzung unmittelbar nach sich ziehen. Ziel ist die Begrünung der ehemaligen Teichfläche noch vor den Sommerferien.
- Mit der Trockenlegung traten allerlei „vergessene Wertgegenstände“ zutage, die auch das Ihre dazu beitrugen, das Gesamterscheinungsbild des Areals zu drücken. So lag es nahe, eine Reinigungsaktion durch Bauhofmitarbeiter durchzuführen, welche sich jedoch, ob der starken Verschlammung des Teichuntergrundes, als durchaus diffizil erwies, denn trotz der trockenen Witterung im Frühjahr schwand die Hoffnung auf ein Abtrocknen rapide.
- Das Gelände des ehemaligen Hotelkomplexes sowie das gesamte Schleidpark-Areal sollen nunmehr behutsam neu „entwickelt“ werden. Hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2020 beschlossen, ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Die Resonanz auf diesen Aufruf ist groß und man darf auf das Ergebnis gespannt sein. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen wird die Frist zur Einreichung der Konzepte bis zum 30.06.2020 verlängert.