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Neues aus dem Stadtrat

Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 unter anderem über folgende Themen beratschlagt und entschieden. 

Die gesamte Tagesordnung der Ratssitzung vom 26.09.2023 einschließlich aller Dokumente findet sich hier.

 


 

Stadt beschafft neue Fahrzeuge für die Feuerwehr

Die Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel soll vier neue Fahrzeuge erhalten, wie der Stadtrat beschlossen hat. Dafür wird insgesamt eine Summe von bis zu 595.000 Euro veranschlagt. Für die Löschgruppe (LG) Eschweiler soll ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit einem Tank für mindestens 500 Liter Wasser (TSF-W) angeschafft werden. Ein weiteres TSF-W soll nach mehrheitlichem Beschluss des Rates die Jugendfeuerwehr erhalten. Es dient darüber hinaus der regulären Feuerwehr als Reservefahrzeug für den Fall, dass andere Fahrzeuge ausfallen.

Ebenfalls auf der Beschaffungsliste steht ein geländefähiges Fahrzeug für den B-Dienst als Kommandowagen (KdoW). Außerdem hat der Rat beschlossen, dass der ehemalige Einsatzleitwagen 1 (ELW 1), Baujahr 1998, derzeit nicht verkauft wird, sondern bis Ende 2025 vorübergehend ebenfalls als B-Dienst-Fahrzeug genutzt wird. Ein weiteres geländefähiges Fahrzeug ist für die LG Mutscheid vorgesehen. Von dessen Anschaffungskosten sind 36.000 Euro aus der Wiederaufbauhilfe eingeplant, da das bisherige Fahrzeug der LG Mutscheid seit der Flutkatastrophe nicht mehr einsatzbereit ist. Der Rat hat beschlossen, dass für die Ausschreibungen ein Vertrag mit der Kommunalagentur des Städte- und Gemeindebundes NRW geschlossen wird.

Mehr: Vorgang 1137-XI

 


 

Änderung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 tritt eine neue Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel in Kraft. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 die 6. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Änderungen betreffen:

  • Die Bestimmungen, welche Hunde der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde unterliegen: Aufgrund des Landeshundegesetzes werden die Rassen Shar Pei und Bordeaux Dogge aus der Aufzählung der derzeit geltenden Satzung entfernt. Außerdem wird der Passus der Auflistung der Kampfhunde wie folgt erweitert: „…sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen und Mischlingen.“
  • Die Anhebung der Hundesteuersätze für die Haltung von einem Hund von 69 auf 75 Euro, für zwei Hunde von 115 auf 125 Euro und für drei oder mehr Hunde von 138 und 165 Euro. Der Steuersatz für das Halten eines Kampfhundes wird auf 825 Euro angehoben.
  • Allgemeine Textanpassungen.

Die offizielle Bekanntgabe der ab dem 1. Januar 2024 gültigen Fassung der Hundesteuersatzung wird in Kürze im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Bad Münstereifel unter www.bad-muenstereifel.de/rathaus-service/buergerservice/ortsrecht erfolgen.

Mehr: Vorgang 1148-XI

 


 

Prüfung eines Neubaus für die Kita Mutscheid

Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes der Kita Mutscheid wird die Verwaltung auf Beschluss des Stadtrates hin ein Ingenieurbüro damit beauftragen zu prüfen, ob sich ein Neubau einer Kindertagesstätte in Mutscheid an gleicher Stelle anstatt des bisherigen Anbaus realisieren lässt. Über das Ergebnis der Prüfung wird im Fachausschuss berichtet werden.

Mehr: Vorgang 1034-XI/Z-1

 


 

Stadt will Breitbandausbau vorantreiben

Der Rat hat beschlossen, dass die Stadt Bad Münstereifel am Breitbandausbau teilnimmt, den der Kreis Euskirchen koordiniert. Dies geschieht mit Fördermitteln des Bundes und des Landes und betrifft die Bereiche des Stadtgebietes, in denen die Netzbetreiber das Netz nicht aus eigenen wirtschaftlichen Interessen ausbauen wollen. Denn der Fokus der Netzbetreiber liegt vorwiegend auf den wirtschaftlich lukrativen Gebieten mit dichten Siedlungsstrukturen und geringen topografischen Hindernissen in den nördlichen Kommunen des Kreises sowie auf der Verdichtung des vorhandenen eigenen Netzes in einzelnen Ortsteilen in den südlichen Kommunen.

Der TÜV Rheinland hat dazu eine Masterplanung erstellt. Deren Grundlage sind die Angaben der Netzbetreiber, in welchen Gebieten sie das Breitbandnetz selbstständig ausbauen wollen. Daraus hat der TÜV eine grobe Kostenschätzung für die übrigen Gebiete erarbeitet, in denen die Kommunen den Breitbandausbau eigenständig vorantreiben müssten. Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie „Gigabit-RL 2.0“ des Bundes und der Kofinanzierungs-Richtlinie des Landes NRW läge der Eigenanteil der Stadt Bad Münstereifel bei insgesamt bei zehn Prozent. Mit Blick auf die noch zu versorgenden Gebiete würde dies Kosten in Höhe von maximal 1.630.000 Euro bedeuten. Je mehr Bereiche im Stadtgebiet die Unternehmen in Eigenregie mit Breitband ausbauen, desto geringer sind die finanziellen Aufwendungen für die Stadt. Deshalb hat der Rat die Stadtverwaltung auch damit beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen diesbezüglich den Dialog mit Unternehmen zu suchen. Der Ausbau ist nach aktuellem Stand im Zeitraum von 2024 bis 2028 vorgesehen.

Mehr: Vorgang 1138-XI

 


 

Stadt stellt Flächen für Mobilfunkmasten zur Verfügung

Der Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, an der L 194 bei Bergrath und Witscheiderhof sowie bei Ohlerath jeweils ein städtisches Grundstück zur Errichtung eines Mobilfunkmastes zur Pacht anzubieten. Dabei handelt es sich einerseits um ein Grundstück an der Einmündung der Heinrichstraße aus Richtung Bergrath in die L 194 (Gemarkung Hohn, Flur 31, Nr. 207) und andererseits um ein Grundstück nahe der Einmündung eines Wirtschaftsweges in die Hilterscheider Straße (Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 385). Die Pächter bzw. Mobilfunkanbieter beabsichtigen dort die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Mobilfunkbetreiber sind durch den Bund dazu verpflichtet, den Ausbau des 5G-Netzes voranzutreiben.

In Witscheiderhof hat der Mobilfunkbetreiber Verhandlungen mit einem privaten Grundstückseigentümer getätigt, deren Gegenstand ein Grundstück innerhalb der Ortslage war. Auf Bitten zahlreicher Einwohner des Ortes, die sich gegen die Errichtung des Mobilfunkmastes an dieser Stelle aussprachen, bot die Stadt ein städtisches Grundstück an. Dieses liegt außerhalb der Ortslage und die Vorprüfung des Interessenten ergab, dass es die technischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes erfüllt. Die Verwaltung wurde vom Rat nun mit der Verpachtung des Grundstücks beauftragt.

Die Entscheidung darüber, ob die Masten an den beiden Standorten letztlich errichtet werden dürfen, obliegt dem Kreis Euskirchen als zuständige Genehmigungsbehörde. Im Falle des Baus sollen möglichst alle Mobilfunkbetreiber diese Anlage nutzen. Hierzu werden Vereinbarungen untereinander getroffen.

Mehr: Vorgang 1098-XI (Witscheiderhof), Vorgang 1097-XI (Ohlerath)

 


 

Rat beschließt Masterplan 2030

Der Stadtrat hat den „Masterplan 2023“ als gesamtstädtischen Kompass und Handlungsleitfaden für die Stadtentwicklung der nächsten Jahrzehnte beschlossen. Nach einem politischen Beschluss hatte die Stadtverwaltung ein Büro für Stadt- und Regionalplanung mit der Erstellung des Masterplans beauftragt. Für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Lokalpolitik sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bietet der Masterplan eine Übersicht über die Ziele und Projekte, die in den einzelnen Fachbereichen bearbeitet werden sollen. Der Masterplan befasst sich im Schwerpunkt mit den wichtigsten Handlungsfeldern für die Entwicklung der Stadt: Stadt- und Dorfentwicklung, Klima- und Hochwasserschutz, Wohnen, Mobilität, Tourismus/Wirtschaftsförderung sowie Kommunikation.

An der Erarbeitung des Masterplans haben sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt zunächst digital, dann in verschiedenen Workshops beteiligt. Wichtige fachliche Grundlagen für den Masterplan sind das Integrierte Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2018 und der Wiederaufbauplan aus dem Jahr 2022. Auf Basis von Fachgutachten, der Bürger-Beteiligungsaktionen sowie zusätzlicher Workshops innerhalb der Stadtverwaltung wurden für die Handlungsfelder Ziele und Aufgaben hergeleitet sowie konkrete Projekte zusammengestellt, die bereits in Umsetzung sind oder nach politischer Beratung zeitnah auf den Weg gebracht werden. Einzusehen ist der Masterplan 2023 hier.

Mehr: Vorgang 369-XI/Z-3 bis Z-7

 


 

Wiederaufbau verteuert sich

Im Zuge der umfangreichen Schadensbeseitigung und Wiederherstellung der städtischen Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftswege ist es erwartungsgemäß zu Kostensteigerungen gekommen. Außerdem wurden zwischenzeitlich weitere Schäden ermittelt, die bislang noch nicht im Wiederaufbauplan der Stadt enthalten waren. Die Folge: Zur bereits bewilligten Wiederaufbauhilfe von knapp 176 Millionen kommen weitere 120 Millionen Euro hinzu. Die Gesamtsumme erhöht sich damit auf knapp 296 Millionen Euro.

Der Wiederaufbauplan umfasst insgesamt rund 400 einzelne Maßnahmen, 16 sind neu hinzugekommen. Dazu zählen die fünf geplanten kommunalen Hochwasserrückhaltebecken, die einen Großteil der Erhöhung der Summe ausmachen: Das bei Gilsdorf ist mit 25 Millionen Euro veranschlagt, die Becken Bodenbachtal, Schleidbach, Kolvenbach und Horntal mit jeweils 15 Millionen Euro. Bei 76 Maßnahmen haben sich die Kosten geändert. Eine Priorisierungsliste vieler bereits begonnener und der noch nicht begonnenen Wiederaufbaumaßnahmen ist hier zu finden. (Hinweis: Eine Priorisierung mit der Ziffer „0“ steht für bereits begonnene Maßnahmen.) Den neuen Wiederaufbauplan sowie die daraus resultierende Priorisierungsliste beschloss der Stadtrat einstimmig.

Mehr: Vorgang 659-XI/Z-7 bis Z-9

Kontakt

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