Am 9. November 2021 sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnungs-Novelle in Kraft getreten. Diese Regelungen sehen unter anderem höhere Geldstrafen für Falschparker vor. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken – vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Demnach ist das Verwarngeld für das Parken auf dem Gehweg von 20,- € auf 55,- € erhöht worden. Unter folgendem Link ist eine Broschüre mit detaillierten Informationen zum Parken auf dem Gehweg hinterlegt: https://www.fuss-ev.de/images/Downloads/gehwegparken.pdf. Die Höhe des Verwarngeldes für andere Parkverstöße finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/