Die Stadt Bad Münstereifel hat, wie bereits in den vergangenen beiden Jahren, wieder die Möglichkeit, durch Zuschüsse kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen zu fördern.
Von der Bezirksregierung Köln ist dieses Jahr eine Landeszuweisung in Höhe von 24.000 € für die Bezuschussung denkmalpflegerischer Maßnahmen bewilligt worden. Die Stadt stellt einen Eigenanteil von 6.000 € zur Verfügung, so dass insgesamt 30.000 € als Zuschüsse ausgezahlt werden können.
In diesem Rahmen werden Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern bezuschusst, sowie Maßnahmen, die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes innerhalb des Denkmalbereichs beitragen, also auch Maßnahmen an nicht eingetragenen Denkmälern in diesem Bereich der Kernstadt.
Ferner können Mittel für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“ verwendet werden; insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial.
Den Antrag sowie die Förderrichtlinien hierzu erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel. Um Antragstellung bis zum 30. Juni 2021 wird gebeten.
Wichtig: Mit den Maßnahmen darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Die Fertigstellung muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist zu beantragen.
Für weitere Informationen sowie bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel selbstverständlich gerne zur Verfügung:
Frau Schröder, Tel.: 02253/505-266, E-Mail: a.schroeder[at]bad-muenstereifel.de und Frau Königsfeld, Tel.: 02253/505-162, E-Mail: b.koenigsfeld[at]bad-muenstereifel.de