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Baumfällungen im Nöthener Wald

Das Bild zeigt gefällte und gestapelte Eichenstämme

Im Nöthener Wald wurden im Rahmen regulärer Waldarbeiten Stieleichen gefällt, die von einem Sägewerk verwertet werden. Foto: St. Lott / Stadt Bad Münstereifel

Spaziergängern im Nöthener Wald fallen derzeit große Stapel an Baumstämmen am Wegesrand auf. Das Holz stammt aus regulären und ordnungsgemäßen Waldarbeiten in einem staatlich anerkannten Bestand an Stieleichen (Forst-Abteilung 149B1). Die dort wachsenden Eichen dienen der Produktion von Saatgut, die für Wiederbewaldungen dringend benötigt werden.

Baumschulen fragen das Saatgut stark nach, um daraus Jungbäume zu ziehen. Ziel der Arbeiten war es, die Saatguteichen im Bereich der Kronen leicht freizustellen. Dies wurde nötig, da von unten Buchen nachwuchsen und so die Gefahr bestand, dass die Baumkronen der Eichen absterben. Durch das Entnehmen der sogenannten „Bedränger“ wird zudem die Saatgutproduktion in den Eichenkronen angeregt.

Die entnommenen Buchen sind als vorbestelltes Brennholz für die Anwohner im Raum Nöthen, Hohn, Gilsdorf und Kolvenbach bereits verkauft. Die Kunden haben nun bis möglichst zum 1. April Zeit zur Brennholzaufbereitung. Die Eichen sind bereits an ein Sägewerk verkauft. Sie waren abgestorben oder zeigten absterbende Erscheinungen. Im Rahmen seiner klimaangepassten und naturnahen Waldbewirtschaftung verfolgt der städtische Forstbetrieb im Eichenbestand vornehmlich die Entnahme absterbender Bäume. So wird der Einschlag von Frischholz erfolgreich reduziert.

Den Besitzern von Gärten ist bekannt, dass Bäume und andere Gehölze gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 1. März bis zum 30. September – mit Ausnahme schonender Form- und Pflegeschnitte – nicht abgeschnitten, beseitigt oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Für Bäume im Wald gilt diese Regelung hingegen nicht (§ 39 Punkt 5 Satz 2 BNatSchG). Allerdings wurden die Baumfällungen im Nöthener Wald noch vor dem 01.03. abgeschlossen. Anschließend fanden bis zum 04.03. die Rückearbeiten zur Vorbereitung für den Abtransport des Holzes statt.

Gemäß BNatSchG könnte der städtische Forstbetrieb ganzjährig Holz einschlagen. Allerdings kennen die Revierleitungen die Fauna der Reviere genau und wissen um die Notwendigkeit der sensiblen Bereiche des Artenschutzes, beispielsweise der Schwarzstorch und Fledermauskolonien. Die Mitarbeiter des Forstbetriebs sehen es als ihre Aufgabe, die im Wald heimischen Arten zu erhalten und zu fördern. Dementsprechend gibt es auch die interne Anweisung, dass möglichst nicht in der Setz- und Brutzeit Laubholz eingeschlagen wird.

Durch organisatorische Herausforderungen, Fachkräftemangel und vertragliche Pflichten kann es in manchen Fällen zu leichten Überschneidungen im Laubholz kommen. Besonders der hochmechanisierte Einschlag in den Borkenkäfer-Flächen ist immer wieder eine terminliche Herausforderung.

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