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Allgemeiner Hinweis auf den Hauptsteuertermin 15.11.2022

Wie aus den im Januar 2022 (für Grundbesitzabgaben) und Februar 2022 (für Wasser-/Abwasser- und Niederschlagswassergebühren) zugestellten Heranziehungsbescheiden ersichtlich, sind die an die Stadt Bad Münstereifel zu zahlenden Abgaben in aller Regel in vierteljährlichen Teilbeträgen fällig.

Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Kostenersparnis wird bei der Stadtkasse keine Barkasse mehr geführt. Deshalb sind die jeweils fälligen Abgabenbeträge auf eines der Girokonten der Stadtkasse Bad Münstereifel einzuzahlen.

Die entsprechenden Bankverbindungen (unterschiedliche für Grundbesitzabgaben und Wasser-/Abwasser-/Niederschlags-wassergebühren) finden Sie auf den Ihnen zugesandten Bescheiden.

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeitenund Kosten (Vermeidung unnötiger Mahngebühren und Säumniszuschlägen) bittet die Stadtkasse für eine pünktliche Zahlung zu sorgen.

Damit die Zahlungen bei der Stadtkasse ordnungsgemäß verbucht werden können, ist bei der Überweisung oder Einzahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck die Angabe des im Heranziehungsbescheid ausgedruckten Debitoren-Nr. erforderlich. Bei Beträgen für mehrere Debitoren-Nrn. kann neben der Angabe aller Debitoren-Nrn. auf die Angaben zur Aufteilung des Gesamtbetrages nicht verzichtet werden.

Zahlungen für Grundbesitzabgaben und Wasser-/Abwasser-/Niederschlagswasser-gebühren dürfen nicht mehr auf einem Überweisungsträger vorgenommen werden, da unterschiedlicheBankverbindungen bestehen.

Mahnungen

Sobald der jeweilige Fälligkeitstermin überschritten und ein Zahlungseingang auf dem Debitorenkonto nicht vermerkt ist, wird für den Abgabenschuldner automatisch wegen der säumigen Zahlung eine Mahnung ausgedruckt, in der neben dem fälligen Abgabenbetrag auch die aufgrund gesetzlicher Grundlage festzusetzenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ausgewiesen sind.

SEPA-Lastschriftmandat

Die mit einer Mahnung verbundenen Unannehmlichkeiten (Schriftverkehr, Telefongespräche, Mahngebühren usw.) können Sie vermeiden, wenn Sie sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen. Zu diesem Zweck brauchen Sie lediglich der Stadt Bad Münstereifel den dem Jahresabgabenbescheid beigefügten Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ oder den Vordruck aus dem Internet ausgefüllt bei der Stadt Bad Münstereifel einzureichen (Anschrift steht auf dem Vordruck). Alles weitere erledigt die Stadtkasse für Sie.

Außerdem können Sie in Zweifelsfällen der Abbuchung bei Ihrem Kreditinstitut widersprechen. Falls für Sie bei Abbuchung des Betrags nicht erkenntlich sein sollte für „was“ der Betrag abgebucht wurde, setzen Sie sich bitte vor Stornierung mit der Stadtkasse in Verbindung. Sollte die Abbuchung einmal storniert werden, sieht sich die Stadt Bad Münstereifel leider gezwungen, aufgrund der steigenden Rücklastschriftgebühren, die Abbuchungsvollmacht zu löschen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Zahlungen wieder von Ihnen vorgenommen werden.

Im Zusammenhang mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist noch wichtig zu beachten, dass hierin alle Abgabenarten erfasst sind, für die Sie eine Abbuchung wünschen.

NOCHMALS DER HINWEIS:

Durch pünktliche Zahlung der fälligen Abgabenforderungen vermeiden Sie unnötige Unannehmlichkeiten

                         oder

nehmen Sie an dem für Sie vorteilhaften Lastschrifteinzugs-verfahren teil, dann erledigt die Stadtkasse alle anfallenden Formalitäten für Sie.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden Ihre Anfrage baldmöglichst bearbeiten.

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