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Denkmalförderung

Dringende Information der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel:

Alle Bürger*innen, Eigentümer*innen und andere Nutzungsberechtigte eines denkmalgeschützten Hauses oder eines Hauses innerhalb des Denkmalbereichs der Stadt Bad Münstereifel sind nach  § 9  Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) verpflichtet, vor Ausführung von Maßnahmen am Objekt eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die entsprechenden Arbeiten einzuholen. Dies gilt auch für die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau stehen. Ebenso bedarf es bei Maßnahmen an allen Gebäuden, unabhängig vom Denkmalschutz ggf. einer Baugenehmigung.  

Dieser Hinweis ist deshalb so wichtig, da nach den Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Wiederaufbauhilfe bei der Beantragung der Billigkeitsleistungen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und erforderlichen (Bau-)Genehmigungen vorzulegen sind!!!

Bezogen auf die erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisse bittet die Stadt um weitere Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde. Wenden Sie sich hierzu gerne an die unteren stehenden Kolleginnen zur Terminvereinbarung.

Es geht der Stadt darum, die Bürgerinnen und Bürger schnell und bestmöglich zu unterstützen, gerade auch, um die nun zur Verfügung stehenden Wiederaufbaumittel zeitnah und umfänglich beantragen und abrufen zu können. Die Unteren Denkmalbehörde sagt daher gemeinsam mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege einen pragmatischen und unbürokratischen Umgang bei der Betreuung denkmalrelevanter Maßnahmen, der notwendigen Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und der weiteren Betreuung bzw. Maßnahmenbegleitung zu. Hier wird auch noch weitere fachliche Unterstützung seitens der Stadt angeboten. Bitte nehmen Sie auch hierfür zeitnah Kontakt mit den Kolleginnen auf.

Wir möchten mit ihnen in einen gemeinsamen und konstruktiven Prozess gehen, um aus denkmalpflegerischer und wirtschaftlicher Sicht gemeinsam ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können.

Gerade unter der Abwägung menschlicher Schicksale ist es allen Verantwortlichen eine Herzensangelegenheit, bei den erforderlichen Abstimmungen und Erlaubnissen eine für alle Belange passende und tragbare Lösungen zu finden.

Kontakte zur Unteren Denkmalbehörde der Stadt:

Frau Schröder, 02253/505-266, a.schroeder@bad-muenstereifel.de

Frau Haltenhof, 02253/505-161, c.haltenhof@bad-muenstereifel.de

Frau Lorenz, 02253/505-267, s.lorenz@bad-muestereifel.de


Denkmalförderung NRW in Bezug auf die Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021

Aufgrund des Unwetters und der darauf folgenden Flutkatastrophe hat die Bezirksregierung Köln den jährlichen Programmaufruf Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen um den Aspekt der Flutbewältigung ergänzt. Durch das Hochwasser geschädigte Eigentümerinnen und Eigentümer können bereits jetzt Anträge für die Sanierung von Denkmälern mit dem Antrag des Förderaufrufs Denkmalförderung 2022 stellen. Das Antragsformular finden Sie hier. Das Formular soweit möglich ausgefüllt und mit einer Kostenschätzung ergänzt werden.

Ob es sich bei Ihrem Eigentum um ein Denkmal handelt, erfahren sie unter folgendem Link. Ist Ihr Objekt auf dieser Liste zu finden, können Sie durch die Denkmalförderung grundsätzlich in Anspruch nehmen. Ob Ihr Antrag genehmigt wird, entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde.

Die zu beantragenden Maßnahmen müssen sich auf den Erhalt des Denkmals und seiner Substanz beziehen. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Neuanschaffung einer Heizung nicht förderfähig ist.

Die Anträge sind schriftlich bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Die Unteren Denkmalbehörde (Stadt Bad Münstereifel) erhält eine Kopie des Antrags.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt sowie der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Telefon:

02253 505-266 Frau Schröder
02253 505-162 Frau Königsfeld
02253 505-178 Herr Görgen

Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
E-Mail: denkmalpflege@brk.nrw.de

Die Denkmalliste bitte mit dem in rot markierten Link verknüpfen und normal formatieren.

 

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

Gerne können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen - wir freuen uns, von Ihnen zu hören und werden Ihre Anfrage baldmöglichst bearbeiten.

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