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Was das Konzept zur verkehrlichen Neuregelung der Kernstadt bewirken soll

Auf dem Salzmarkt in Bad Münstereifel sind ein Auto und sieben Fußgänger unterwegs.

Das Befahren des Salzmarktes sieht das Konzept nur für Berechtigte vor.

Am Donnerstag, 30.03.2023, hat der Stadtrat mehrheitlich das Verkehrs-, Beschilderungs- und Parkraumkonzept für die Innenstadt beschlossen. Warum wurde es eigentlich entwickelt? Was bewirkt es? Und wie geht es weiter?

Warum überhaupt ein Konzept zur verkehrlichen Neuregelung der Kernstadt?

Ziel des Konzeptes zur verkehrlichen Neuregelung in der Kernstadt ist es, die Kernstadt für Anwohner, Stadtnutzende, Gewerbetreibende und Gastronomen von Verkehr, Lärm und Abgasen zu entlasten, um die Verkehrssituation innerhalb des Mauerrings zu beruhigen, die Aufenthalts- und Lebensqualität zu verbessern, die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen und das gesellschaftliche und kulturelle Leben dort zu fördern. Diese Wünsche entstammen verschiedenen Bürgerbeteiligungen der vergangenen Jahre. Das Konzept auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus 2016, zu dem auch ein Mobilitätskonzept gehört. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende brachten im Verlauf bereits im November 2019 bei einer Bürgerkonferenz ihre Ideen zur verkehrlichen Regelung der Kernstadt ein. Im Sommer 2020 wurde das Mobilitätskonzept mit Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung vom Stadtrat beschlossen. Dann ereignete sich im Juli 2021 die Flutkatastrophe. Im Zuge von Bürgerbeteiligungen, Workshops und einer gut frequentierten Onlinebeteiligung zum Wiederaufbau wurden die oben genannten Wünsche aus der Bürgerschaft wieder deutlich. Unter Berücksichtigung der Anregungen erarbeitete ein Verkehrsplanungsbüro einen Konzeptentwurf für die verkehrliche Neugestaltung der Kernstadt und eine Parkraumstrategie. Weitere Anregungen, die in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 23.02.2023 erfolgten, wurden letztlich nochmal in die Planungen aufgenommen. Kern des Konzepts ist die Ausweitung der Fußgängerzone über die Wertherstraße hinaus auf die Orchheimer Straße, den Markt und die Marktstraße bis auf Höhe des Rathauses.


Was sind die Herausforderungen?

Stadtverwaltung, Politik und das Planungsbüro versuchen die Aufgabe zu bewältigen, die Wünsche und – teils konträren – Bedürfnisse aller Kernstadtbewohnenden, Gewerbetreibenden und Gastronomen, aber auch der Besuchenden, Schülerinnen und Schüler sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Stadt zu vereinen. Letztlich ist es eine besondere und dauerhafte Herausforderung, den mittelalterlich geprägten Stadtkern mit den verkehrlichen Anforderungen aller Nutzer in Einklang zu bringen.


Wie wird das „Konzept“ nun umgesetzt?

Das Konzept beinhaltet eine Reihe von aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Neustrukturierung der Verkehre, die zu der oben genannten Verbesserung in der Kernstadt führen sollen. Zur Umsetzung des Konzeptes bedarf es weiterer politischer Beratungen und auch Beschlussfassungen, die alle öffentlich geführt werden. Zudem hat die Politik angekündigt, das Konzept voraussichtlich etwa ein Jahr nach der Umsetzung auf den Prüfstand stellen zu wollen.


Was bringen die Veränderungen?

Die Aufstellung eines Konzepts beinhaltet unweigerlich auch Kompromisse. Die Interessenabwägungen in dem Konzept berücksichtigen bestmöglich alle Nutzergruppen der Kernstadt gleichermaßen. Allen Anwohnern innerhalb der Fußgängerzone soll – sofern kein rückwärtiger Zugang zu ihren Häusern besteht – jederzeit das Anfahren zum Be- und Entladen und das Erreichen ihrer Garagen gewährleistet werden. Ebenso sollen werktags zwischen 7 und 11.30 Uhr der Lieferverkehr in die Fußgängerzone einfahren dürfen. Wie es bereits jetzt in der Wertherstraße praktiziert wird, soll es für die gesamte geplante Fußgängerzone möglich sein, Ausnahmegenehmigungen für Umzüge, Großlieferungen oder -abholung und ähnliches außerhalb dieser Zeit zu beantragen.

Der Entfall einiger Parkplätze, zum Beispiel am Salzmarkt, vor dem St. Michael-Gymnasium und teilweise in der Marktstraße soll die Nutzung der Flächen zum Aufenthalt, für Außengastronomie und für Veranstaltungen ermöglichen.

Hol- und Bringmöglichkeiten für die (Grund-)Schülerinnen  und -Schüler soll es künftig unter anderem im Bereich des Klosterplatzes, des Europaplatzes und vor dem Orchheimer Tor geben. Dadurch wird das Zusammentreffen von „Elterntaxis“ und Schülern direkt vor der Grundschule entzerrt. Außerdem soll der Schulbusverkehr vom Klosterplatz zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) am Bahnhof verlegt werden, sobald dieser fertiggestellt wird. Dies würde morgens und mittags den Verkehr beruhigen, kritische Situationen in der Langenhecke vermindern und die dortige Wohnsituation aufwerten.


Wie sieht die Verkehrsführung aus?

  • Die größte Neuerung ist, dass zwischen Orchheimer Tor und Werther Tor durchgehend eine Fußgängerzone entstehen soll, ebenso in der Marktstraße bis an das Rathaus. Die Wertherstraße ist bereits seit vielen Jahren als Fußgängerzone deklariert. Grundsätzlich ist Autoverkehr in der Fußgängerzone nicht erlaubt. Ausnahmen siehe oben unter „Was bringen die Veränderungen?“.
  • Das Einfahren in die Kernstadt über Johannistor/Delle, Heisterbacher Tor und Alte Gasse soll nur Anliegern gestattet werden.
  • Die Turmstraße soll vom Orchheimer Tor bis zur Stumpfgasse Einbahnstraße werden.
  • Die Teichstraße soll von der Kurve an der südlichen Stadtmauer (Höhe Haus Nr. 27) bis zum Orchheimer Tor zur Einbahnstraße werden. Sie soll über die Delle zu erreichen und über die Delle oder die Turmstraße verlassen werden können.
  • Die Einbahnstraßenregelung in der Heisterbacher Straße soll umgekehrt werden, sodass der Verkehr in Richtung Marktstraße/Rathaus fließen soll. Radfahrer sollen in beide Richtungen unterwegs sein dürfen. Hierüber sollen auch die Unnaustraße, die Stumpfgasse sowie die Turmstraße (bis zur Einmündung Stumpfgasse) angefahren werden können. Unnaustraße und Stumpfgasse sollen in beide Richtungen befahrbar sein. Zwischen Orchheimer Tor und Stumpfgasse soll die Turmstraße zur Einbahnstraße werden, sie soll für die Anlieger über die Delle anfahrbar werden.
  • Die Heinz-Küpper-Brücke (Delle/Marktstraße) soll mit einem entfernbarem Poller versehen werden, um ein Queren der Fußgängerzone dort zu unterbinden.
  • Die Langenhecke soll für Anlieger (zum Beispiel Rathausbesuchende) durchgehend in beide Richtungen geöffnet werden und als Sackgasse am Rathaus enden, wo eine Wendemöglichkeit geschaffen werden soll. Über die Langenhecke sollen auch Kapuzinergasse, Kirchplatz und Bücklersberg erreichbar sein.
  • Die Alte Gasse soll nur von Anliegern genutzt werden – und zwar zwischen Stadtmauer und Wertherstraße in beide Richtungen.
  • Das „Johannisquartier“ (Johannisstraße, Kettengasse, Braugasse und Entenmarkt inklusive „Hotel Grunewald“) soll für Anlieger über die Alte Gasse oder generell über die Verbindung Langenhecke/Marktstraße erreichbar sein. Die Fibergasse soll für Anlieger über die Delle oder generell über die Verbindung Langenhecke/Marktstraße erreichbar sein.

Warum anstelle einer Fußgängerzone kein verkehrsberuhigter Bereich, in den nur Anwohner einfahren dürfen?

Rechtlich ist im verkehrsberuhigten Bereich eine Beschränkung auf Anwohner nicht möglich – höchstens auf Anlieger. Unter den Begriff des Anliegers fallen allerdings auch alle Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel einen Parkplatz suchen, eine Gastronomie besuchen oder nur in einem Geschäft stöbern wollen. Eine Verkehrsreduzierung, durch die die eingangs genannten Ziele erreicht werden sollen, wäre somit also nicht gegeben.


Wo kann ich parken?

  • Innerhalb des Mauerrings soll es u. a. folgende Stellplätze geben:
    • Für Stadtbewohnende mit Ausweis und Parkscheibe bis 2 Stunden:
      • Heisterbacher Straße (2 Pl.), Stumpfgasse (1 Platz und 1 zusätzlicher Platz in Prüfung), Unnaustraße (3 Pl.), Fibergasse (2 Pl.), Teichstraße (insges. 3 Pl. + 1 Mofa), Werkbrücke (1 Pl., hier auch Hotelgäste mit Berechtigung)
    • Für alle Stadtnutzenden:
      • 2 Stunden: Bücklersberg (13 Pl.), Klosterplatz (72 Pl.)
      • 0,5 - 1 Stunde: Langenhecke (5 Pl.), Marktstraße/Langenhecke (19 Pl.), Kirchplatz (7 Pl.)
      • Perspektivisch sollen die Parkplätze am Klosterplatz um zusätzliche Stellplätze optimiert werden. Dort sollen, wie bislang auch, Stadtbewohnende mit Ausweis parken können. Diese Möglichkeit wird auch für weitere Stellplätze geprüft.
    • Die zwei Stellplätze an der Delle sollen für mobilitätseingeschränkte Kirchgänger während der Gottesdienstzeiten erhalten bleiben.
    • Die Stellplätze innerhalb der Fußgängerzone entfallen, da sie verkehrsrechtlich nicht möglich sind und dem Mehrgewinn durch die Einrichtung einer Fußgängerzone überdies zuwiderlaufen würden. Das betrifft 35 Stellplätze im Bereich Salzmarkt/St. Michael-Gymnasium/Orchheimer Straße und teils in der Marktstraße. Die beiden Stellplätze am Entenmarkt sollen auf Wunsch der Anwohnenden ebenfalls entfallen.
  • Außerhalb des Mauerrings sollen weiterhin die Stellplätze an der Feuerwache und an der Großen Bleiche für Stadtbewohnende mit Berechtigungsschein genutzt werden können. Kostenfrei und ohne Zeitbeschränkung nutzbar sollen zudem die großen Parkplätze ZOB, Viadukt, Burgparkplatz, Johannistor und Kurhaus sein.

Ausführliche Informationen sowie alle Pläne finden sich in den Sitzungsunterlagen zu dem Thema im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Münstereifel unter https://ratsinfo.Bad-muenstereifel.de, Ratsdrucksache RD 791-XI und Zusatzerläuterung 791-XI/Z-1 bis Z-10. Die aktuellen Planunterlagen sind der RD 791-XI/Z-10 zu entnehmen.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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