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Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Heino

Das Bild zeigt Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian mit Heino und dessen Ehrefrau Hannelore

In der Ratssitzung am 20. November 2018 wurde dem Vorschlag der Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian gefolgt, Heino das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.

In der Ratssitzung am 20. November 2018 wurde dem Vorschlag der Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian gefolgt, Heino das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.

Gemäß § 34 der Gemeindeordnung NRW kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Persönlichkeit, der das Ehrenbürgerrecht verliehen wird, muss sich in herausragender Weise um die Gemeinde verdient gemacht haben. Ehrenbürger kann jede natürliche Person werden, gleichgültig ob sie in der Gemeinde oder außerhalb, im In- oder Ausland wohnt, die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, kann das Ehrenbürgerrecht nur lebenden Personen verliehen werden. Das Recht erlischt mit dem Tode der oder des Ausgezeichneten.

Die bisherigen von der Stadt Bad Münstereifel verliehenen Ehrenbürgerrechte sind infolgedessen, dass die Ausgezeichneten verstorben sind, zwischenzeitlich erloschen. Die Ehrenbürgerrechte wurden an folgende Personen verliehen:

1. Landrat Gottfried Josef Wolff am 09.09.1876

2. Fürst Otto von Bismarck am 02.04.1895

3. Freiherr Friedrich von Ayx am 18.11.1897

4. Landrat Rudolf von Groote am 24.04.1902

5. Franz Maria Ferdinand Stephinsky am 22.06.1912

6. John A. Wiles am 08.08.1961

7. Emile Renno am 05.07.1977

 

Seit mehr als 50 Jahren steht Heino auf der Bühne und er ist einer der bekanntesten Sänger des Landes. Mehr als 1000 Lieder hat er seit seinem Bühnendebüt aufgenommen und über 50 Millionen Tonträger verkauft. Er war regelmäßig auf ausverkauften Tourneen unterwegs und er ist nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern weltweit bekannt. Sein Liedgut reicht von Schlagern und Volksliedern über Partyhits bis zu Rock-Covern in den letzten Jahren. Er spricht mit seiner Musik alle Altersgruppen an.

Trotz seiner Berühmtheit ist er seinem Wahlheimatort Bad Münstereifel bis heute treu geblieben. Mit dem damaligen „Rathaus-Café“ und jetzt auch mit dem Heino-Café im Kurhaus hat er unzählige Gäste und Fans nach Bad Münstereifel gebracht. Wo auch immer er auftritt macht er Werbung für seinen Wohnort, seine Wahlheimat Bad Münstereifel.

Die Stadt Bad Münstereifel verleiht Herrn Heinz Georg Kramm (Heino) das Ehrenbürgerrecht, da er sich als Botschafter und Werbeträger für das Wohl und den Bekanntheitsgrad der Stadt Bad Münstereifel in besonderer Art und Weise verdient gemacht hat.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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