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Wiederaufbau Altstadt: Vorgaben der Gestaltungssatzung berücksichtigen

Die Stadt Bad Münstereifel möchte die Gewerbetreibenden nochmals darauf hinweisen, dass Sanierung und Wiederaufbau der von der Flut zerstörten Geschäfte und Gastronomiebetriebe im Einklang mit der städtischen Gestaltungssatzung und in Abstimmung mit der Stadt als Untere Denkmalbehörde erfolgen müssen. Das betrifft auch Betreibe, die als Einzelobjekt nicht dem Denkmalschutz unterliegen. Dabei geht es u.a. um das Anbringen neuer Werbeschilder, Markisen und Sonnenschirme inkl. Bodenhülsen sowie um die Möbel für die Außengastronomie. Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der Neugestaltung des Außenbereichs Ihres Betriebs an das Ordnungsamt der Stadt Münstereifel. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter, beraten Sie und stellen die notwendigen Kontakte her. Einrichtungs- und Bauelemente, die nicht den Vorgaben der Stadt bzw. gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen unter Umständen wieder zurückgebaut bzw. entfernt werden.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Bad Münstereifel:

Frau Schumacher

Tel.: 02253 505-234

E-Mail: g.schumacher@bad-muenstereifel.de

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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