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Update 24.08.2021

Abriss von durch das Hochwasser beschädigten Immobilien

Die Stadt Bad Münstereifel bittet ihre Bürgerinnen und Bürger vom vorzeitigen und übereilten Abriss von Immobilien abzusehen. In den meisten Fällen lässt sich die Gebäudesubstanz mit verhältnismäßig geringem Aufwand insoweit stabilisieren, dass ein Komplettabriss vermieden werden kann.
Sollten Sie dennoch am Abriss Ihrer Immobilie festhalten wollen, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Bad Münstereifel in Verbindung, sodass wir mit Ihnen über das weitere Vorgehen sprechen und Ihnen das Verfahren beim Abriss von Gebäuden erläutern können. Bei Gebäuden, die als Denkmal in die Denkmalliste der Stadt eingetragen sind bzw. zum denkmalgeschützten Gesamtensemble der Kernstadt gehören ist zwingend eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel erforderlich. Diese Objekte stehen unter besonderem Schutz, so dass deren Abriss nur nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und einer zuvor erteilten Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW durch die Untere Denkmalbehörde erfolgen darf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte das Amt für Stadtplanung und -entwicklung und an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel. Die Kolleginnen und Kollegen stehen ihnen selbstverständlich gerne für Fragen zur Verfügung.
Telefon:
02253 505-161        Frau Haltenhof
02253 505-267        Frau Lorenz
02253 505-266        Frau Schröder
02253 505-162        Frau Königsfeld
02253 505-215        Frau Brotzmann

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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